Antrag - 13/SVV/0183

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Um eine zügige Umsetzung der Empfehlungen des Expertengremiums „Potsdam 22“ zu erreichen, werden in einem ersten Schritt folgende drei Schwerpunkte hervorgehoben:

 

  1. Eine Positionierung der Stadtverordnetenversammlung zur Beförderung einer bundesgesetzlichen Mietrechtsänderung zu  §§ 558, 559 BGB hinsichtlich einer wirksamen zivilrechtlichen Begrenzung von Mieten im Rahmen von Neuvermietungen.

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dazu bis zur Sitzung im Juni 2013 einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen.

  1. Bei der Vorbereitung von Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung, die zu einer Erhöhung der Betriebskosten führen können, ist ein Abgleich mit den aktuellen Wohnkosten vorzulegen.
  2. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, einen Bericht zur bedarfsgerechten Beschleunigung und sozialverträglichen Qualifizierung des Wohnungsneubaus zu erarbeiten und bis zum Dezember 2013 vorzulegen.

Der Bericht soll eine Zwischenbilanz zu bereits erprobten Maßnahmen beinhalten sowie Empfehlungen und Bewertungen zu weitergehenden Erfahrungen anderer Kommunen beinhalten.

 

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Erläuterung

Begründung:

Die Empfehlungen und Vorschläge des Expertengremiums „Potsdam 22“ sollen eine Grundlage für die Erarbeitung eines wohnungspolitischen Konzeptes für die Landeshauptstadt Potsdam sein. Einige der beschriebenen Maßnahmen könnten unabhängig davon zeitnah umgesetzt werden.

Die Bundesregierung hat sich bei dem Mietrechtsänderungsgesetz nicht mit dem Problem der Mietsteigerungen bei Neuvermietung befasst. Eine Begrenzung der Neuvertragsmieten steht noch aus. Angesichts von 30-40 % Mietaufschlag ohne Gegenleistung wird eine zivilrechtliche Regelung benötigt und ggf. auch solange es diese nicht gibt eine selbstverpflichtende Begrenzung der kommunalen Wohnungswirtschaft, die z. B. bei 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen könnte.

 

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Anlagen

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