Antrag - 13/SVV/0265

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert,

1.      den zwischen der Stadt Potsdam und der MiCo GmbH geschlossenen Pachtvertrages über die Flurstücke 37 und 39, Flur 3 der Gemarkung Golm fristgemäß zum Laufzeitende 31.12.2013 zu kündigen, und

2.      unverzüglich Gespräche über einen sofortigen Rückbau der unzulässigen Einzäunung mit einer Frist von vier Wochen zu führen.

3.      Sollte es zu keiner gütlichen Einigung zur sofortigen Beseitigung der unzulässigen Einzäunung kommen, so soll durch Einleitung geeigneter ordnungsbehördliche Maßnahmen gegenüber den Pächtern – wenn nötig durch Ersatzvornahme – die Beseitigung der rechtlich unzulässigen Einzäunung des Grundstücks bis zum Juli 2013 erreicht werden.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadt Potsdam hat das in Rede stehende Grundstück ohne Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung  verpachtet. In Anbetracht der besonderen örtlichen und allgemein-politischen Bedeutung der öffentlichen Zugänglichkeit der freien Landschaft und der Gewässerränder soll der uneingeschränkte öffentliche Zugang zum Gewässer wieder möglich sein.

Die ehemalige Gemeinde Golm hatte das Grundstück, das vor 1998 für die Öffentlichkeit uneingeschränkt zugänglich war (ehemalige Badewiese), nach langjährigen Verhandlungen im Jahr 2003 unter Aufwendung erheblicher finanzieller Mittel vom Bundesvermögensamt  erworben, um den Bürgerinnen und Bürgern wiederum einen freien Zugang zum Zernsee einschließlich Seeblick und eine Erholungsnutzung zu ermöglichen.

In dem durch die Stadt Potsdam 2009 geschlossenen Pachtvertrag ist zwar ein Zugang zum Grundstück für die Öffentlichkeit apostrophiert, dieser wird jedoch durch die „Schließtage-Klausel“ und die realen Umstände (für jedermann ungehinderter Zugang ist nicht möglich), praktisch nicht umgesetzt.

Die Beendigung des Pachtverhältnisses zum 31.12.2013 ist geboten, da nur auf diesem Weg ein ungehinderter Zugang zum Zernsee  künftig in Regie der Stadt Potsdam sicher gewährleistet werden kann.

Das Grundstück soll künftig uneingeschränkt der Öffentlichkeit zugänglich sein und dem ungehinderten Landschaftserlebnis der Bürger dienen.

 

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