Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0377

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird über die Untersuchungsergebnisse des externen

Beraters WestKC zum Prüfauftrag 00/960/1 der StVV, verbunden mit den daraus resultierenden

Leitungsentscheidungen des Oberbürgermeisters, informiert.

 

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Erläuterung

Hauptergebnisse der externen Untersuchung der WestKC zum Prüfauftrag 00/960/1

 

1.   Die Ausgründung des Gebäude- und Liegenschaftsmanagementes in eine GmbH ist nicht  sinnvoll. Dagegen sprechen u.a. folgende Fakten:

 

-            Erhebung der Mehrwertsteuer auf alle Leistungen, damit Verteuerung um

mind. 16 %

-            geringerer Einfluss der StVV und Verwaltungsspitze auf den Umgang mit

städtischen Immobilien.

-            Kommunale Erfahrungen, die bis zur Rückführung führen, z.B. in der Stadt

Wetter/Ruhr

 

2.            Vorschlag zur Einführung eines Zentralen Gebäude- und Liegenschafts-managementes auf der Grundlage des Vermieter/Mieter-Modells, zunächst ab 

01.01.2003 als optimierter Regiebetrieb und mittelfristig ab 01.01.2005 in Form

eines Eigenbetriebes mit kaufmännischer Rechnungsführung.

 

-      siehe dazu Abschlussbericht der WestKC zum März 2002

 

Entscheidungen des Oberbürgermeisters zu den vorgestellten Hauptergebnissen

 

1.   In der Stadtverwaltung Potsdam wird ein zentrales Gebäude- und Liegenschafts-

management eingeführt.

 

Um einen Konsens bei allen Beteiligten zu erreichen erfolgt dies etappenweise;

 

- ab 01.01.2003        Bildung eines optimierten Regiebetriebes für die GB I, III und IV

                                 unter Federführung von IV.4

 

- in 2004                   Entscheidung über die Einbeziehung des GB II auf der Grund-

                                 lage der Kosten-Leistungsrechnung

 

- ab 01.01.2005        Bildung eines Eigenbetriebes zentrales Gebäude und Liegen-

                                 schaftsmanagementes

 

Hinweis: Die Empfehlungen der WestKC laufen eindeutig auf eine Gründung eines

               zentralen Dienstleisters für alle  Geschäftsbereich hinaus. Lediglich aus

               Kompromissgründen, um einen breiten Konsens zu finden, weil dieser

               Vorschlag unterbreitet.

 

2.   Die Geschäftsbereiche sichern im Jahre 2002 die notwendigen strukturellen,

personellen und finanziellen Voraussetzungen.

Dazu gehört auch der Abschluss von Kontrakten zwischen dem FB IV.4 und

den Geschäftsbereichen I, II, III und den FB aus IV zur Absicherung der Serviceleistungen im Rahmen der inneren Verrechnung.

 

Für den GB II betrifft dies (bis Ende 2004)

-      Gebäudeunterhaltung

-      Bauherrenvertretung bei Neubau, Instandsetzung und Sanierungsmaßnahmen

-      Liegenschaftserwerb bzw. –verkauf

-      sonstige Liegenschaftsangelegenheiten, Vermietungen u.a.

-      ausgewählte Dienstleistungen zur Gebäudebewirtschaftung

 

3.   Die Stadtverwaltung Potsdam beteiligt sich an einem KGSt-geführten Vergleichsring

Gebäudebewirtschaftung ostdeutscher Städte unter Federführung von IV.4 und Mitwirkung von II-40/52 und III/50 mit den Schwerpunkten

 

-      Verwaltungsgebäude

-      Schulen

-      Kitas

 

      Die Ergebnisse sind im Frühjahr 2003 mit entsprechenden Schlussfolgerungen für die   

      Gesamtentwicklung der BK vorzulegen. Der Beitragssatz von max. 3500 € ist aus

      eingesparten Gebäudebewirtschaftungskosten zu entrichten.

 

4.   Die Entwicklung eines zentralen Gebäude- und Liegenschaftsmanagementes ist auch

weiterhin in der Durchsetzungsphase durch einen externen Berater zu begleiten.

Die Modalitäten dazu sind noch gesondert festzulegen und in den Haushalt einzustellen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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