Beschlussvorlage - 13/SVV/0345

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Gründung der Diagnostik Ernst von Bergmann GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH.

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Erläuterung

Begründung:

 

 

1. Ausgangslage

 

Die In-Vitro-Diagnostik innerhalb des Konzerns der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH (KEvB) erfolgt derzeit von zwei Gesellschaften, der KEvB und der Poliklinik Ernst von Bergmann GmbH (PEvB) in drei Abteilungen. Mit dem Ziel der Verbesserung der organisatorischen Strukturen erfolgte im letzten Jahr eine Umfeldanalyse der organisatorischen und gesellschaftsrechtlichen Anbindung von Krankenhauslaboren und -pathologien vergleichbarer Krankenhäuser. Hierbei wurde u.a. festgestellt, dass eine Vielzahl von regionalen und überregionalen Krankenhausverbünden über eigene Diagnostikgesellschaften verfügen, wie z.B. die Labor Berlin GmbH der beiden kommunalen Klinikkonzerne Charité und Vivantes in Berlin, in denen die Leistungen effizient gebündelt werden.

 

 

2. Vorhaben

 

r eine qualitativ hochwertige und anspruchsvolle medizinische Versorgung im Klinikum Ernst von Bergmann als Schwerpunktversorger bedarf es eines breiten und gleichzeitig hoch spezialisierten Diagnostikangebotes. Eine gute, sichere und schnell verfügbare Diagnostik ist eine wesentliche Grundlage für den Therapieerfolg der stationären und ambulanten Patientenbehandlung.

Um langfristig diesen qualitativen und den wirtschaftlichen Anforderungen in einem dynamischen Gesundheitsmarkt zu entsprechen, fasste der Aufsichtsrat der KEvB gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrags der KEvB in seiner Sitzung am 22. März 2013 den Beschluss, der Gesellschafterversammlung der KEvB die Gründung der Diagnostik Ernst von Bergmann GmbH als Tochtergesellschaft der KEvB zu empfehlen.

Die Diagnostik GmbH soll am 01.07. dieses Jahres ihre Tätigkeit aufnehmen können.

In der Gesellschaft werden gemäß Businessplan von Beginn an positive Jahresüberschüsse erwartet. Der Businessplan kann von den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung im Bereich Beteiligungsmanagement der Landeshauptstadt Potsdam eingesehen werden.

 

 

3. Konzept

 

Die Diagnostik Ernst von Bergmann GmbH (im Folgenden: Diagnostik GmbH) versteht sich als Versorger für medizinisch-diagnostische Leistungen, insbesondere im Bereich der Labormedizin, Mikrobiologie und Pathologie.

In ihr werden die bestehenden Abteilungen des Zentrallabors des Klinikums, des Labors der Poliklinik und der Pathologie des Klinikums zusammengeführt und deren Kompetenzen gebündelt. Hierdurch werden klare Strukturen im Konzern geschaffen.

 

Durch die Bündelung der medizinischen Kompetenzen der jeweiligen Fachbereiche innerhalb einer Gesellschaft wird sich das Angebot, die Qualität und Verfügbarkeit der Diagnostik weiter erhöhen. Es werden einheitliche Qualitätsstandards geschaffen und das bestehende Qualitätsmanagement gestärkt und ausgebaut. Der fachliche Austausch wird innerhalb einer einheitlichen Struktur intensiviert. Über die Realisierung der erwarteten Synergieeffekte können auch künftig Spezialleistungen innerhalb der Diagnostik GmbH angeboten werden, die für den Klinikbetrieb benötigt werden. Zugleich können diese Leistungen auch anderen medizinischen Einrichtungen angeboten werden, ohne weitere Kapazitäten aufzubauen. Mit der Gewinnung zusätzlicher Einsender können die vorhandenen Geräte besser ausgenutzt und erforderliche Neu- und Ersatzinvestitionen schneller realisiert werden. Dies trägt nicht nur zur Sicherung, sondern auch zur Erhöhung der Attraktivität der Arbeitsplätze des Konzerns Klinikum Ernst von Bergmann in der Landeshauptstadt Potsdam bei. Eine Bündelung der Aktivitäten im Diagnostikbereich wirkt dem drohenden Fachkräftemangel entgegen.

Mitarbeiter/innen der Bereiche des Zentrallabors der KEvB und des Labors der PEvB sowie der Pathologie der KEvB sollen in die Diagnostik GmbH übergehen. Für die betroffenen Beschäftigten gilt in der Diagnostik Ernst von Bergmann GmbH neben den gesetzlichen Schutzbestimmungen, dass die zuletzt beim bisherigen Arbeitgeber geltenden Arbeitsbedingungen als unbefristeter Besitzstand bezogen auf die Gesamtheit des bisherigen Arbeitsvertrages fortgewährt werden. Dazu zählen unter anderem: Vergütung, Urlaub, Anerkennung von Beschäftigungszeiten.

 

 

4. Öffentliches Interesse

 

Zu den Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft gehört u.a. die gesundheitliche Betreuung. Die Gesundheitsversorgung gehört zur Daseinsvorsorge der Kommune. Das 100%ige kommunale Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam KEvB ist als Krankenhaus der Schwerpunktversorgung im Krankenhausplan des Landes Brandenburg aufgenommen. Zur Erfüllung des vorgegebenen Versorgungsauftrages ist die Vorhaltung einer hochwertigen und jederzeit verfügbaren In-Vitro-Diagnostik für eine stabile Gesundheitsversorgung und optimale Therapie elementar.

Die in der neu zu gründenden Gesellschaft zu erbringenden Leistungen werden bereits heute in der KEvB bzw. ihrer Tochtergesellschaft PEvB erbracht. Aufgrund der Bedeutung der Diagnostik für die Gesundheitsversorgung der Kommune soll die Leistungserbringung auch weiterhin innerhalb des Konzerns der KEvB erfolgen. Die Gründung einer Gesellschaft für Diagnostik wird daher im öffentlichen Interesse für erforderlich gehalten.

 

 

5. Gesellschaftsvertrag

 

Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen der Diagnostik, insbesondere Labormedizin, Mikrobiologie und Pathologie für die KEvB, deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und andere; sowie sonstige hiermit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen jeglicher Art und der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im Sinne des § 95 SBG V. Gegenstand der Gesellschaft ist zudem die Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Forschung, Lehre und Studium, sowie die Förderung der Berufsbildung durch die Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten und der Aus- und Weiterbildung vorzugsweise bei Berufsfeldern, die der Gesellschaft und ihrer Tochter oder mehrheitlichen Beteiligungsgesellschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen. (siehe anliegender Entwurf des Gesellschaftsvertrages)

 

 

6. Sicherung des Einflusses der Landeshauptstadt Potsdam

 

Der Gesellschaftsvertrag der Diagnostik Ernst von Bergmann GmbH orientiert sich am Mustergesellschaftsvertrag der Landeshauptstadt Potsdam. Somit sind gesellschaftsvertraglich die kommunalrechtlichen Vorgaben gesichert. Der Einfluss der Landeshauptstadt Potsdam auf die Tochtergesellschaft der KEvB wird insbesondere über den Aufsichtsrat der KEvB und die Stimmabgaben der Landeshauptstadt Potsdam in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin der KEvB zu Gesellschafterbeschlüssen der Tochtergesellschaft gesichert. Hieraus ergibt sich im formellen Sinne eine Erweiterung der Aufgaben des Aufsichtsrates der KEvB, allerdings für ein Geschäftsfeld, das bereits bislang in die Zuständigkeit der Muttergesellschaft KEvB und ihrer Organe fiel.

 

 

7. Finanzielle Auswirkungen

 

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine Kosten. 

 

Die KEvB erbringt eine Stammeinlage in Höhe von 25.000 €. Die Gründungskosten trägt die Gesellschaft.

 

 

8. Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung   

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über Art und Umfang der Beteiligung der Unternehmen, an denen die Gemeinde mehr als ein Viertel der Anteile hält, an weiteren Unternehmen.

Gemäß § 13 Abs. 3 Hauptsatzung der LHP entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über den wesentlichen Inhalt von Gesellschaftsverträgen, an denen die LHP unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält.

 

 

Da die Gründung der Diagnostik Ernst von Bergmann GmbH zum 1. Juli 2013 erfolgen soll, wird eine Entscheidung in der Junisitzung 2013 empfohlen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Keine

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Anlagen

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