Mitteilungsvorlage - 13/SVV/0391

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Das Theaterschiff soll zum 01.11.2013 aus der Alten Fahrt an den Standort Schiffbauergasse verlegt werden. Die Verlagerung an den Standort Schiffbauergasse geschieht im Konsens mit dem Betreiber des Theaterschiffes. Die Grundlage für eine Verlagerung des Theaterschiffes ist ausführlich in einer Matrix-Gegenüberstellung mit Vergleich verschiedener Standorte in der DS 13/SVV/0362 geschildert, auf die hier ausdrücklich Bezug genommen wird.

 

Folgende Voraussetzungen müssen zudem erfüllt sein:

1)               Der Betrieb der Gastronomie ist aus konzeptionellen und wirtschaftlichen Gründen für die Weiterführung des Betriebs des Theaterschiffes essenziell. Die LHP schafft hierzu die erforderlichen vertraglichen Rahmenbedingungen mit dem Betreiber des Restaurantschiffs „John Barnett“, spätestens zum 01.01.2015. Der Vertrag mit den Betreibern der „John Barnett“ mit der Konkurrenzschutzklausel wurde mit Wirkung zum Ende 2014 gekündigt. Es wird angestrebt, mit den Betreibern der „John Barnett“ zu verhandeln und die Konkurrenzschutzklausel früher entfallen zu lassen.

2)               Der Betrieb der Huckleberrys Floßstation Potsdam und der Segelschule Berlin-Potsdam als Anbieter attraktiver Wasserfreizeitangebote an der Schiffbauergasse wird weiterhin gewährleistet.

3)               Der Diskobetrieb auf dem Theaterschiff gehört zu den zentralen Elementen des Betreiberkonzepts und ist möglich (s. DS 13/SVV/0362). Sollten sich diesbezüglich Schwierigkeiten mit aktuellen oder künftigen Anrainern ergeben, die Auswirkungen auf den Diskobetrieb haben, können keinerlei Ausgleichszahlungen seitens der LHP erfolgen.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Standort Schiffbauergasse

 

Ca. 200.000 EUR für die Planung und Umsetzung der technischen Erschließung über einen Steg sind sanierungsbedingt und damit förderfähig und werden aus dem Treuhandvermögen finanziert.

 

       Im Rahmen der Kulturförderung wird dem Betreiber des Theaterschiffes mit dem Haushalt

      2013/2014 der LHP eine Zuwendung in Höhe von maximal 95.000 EUR hrlich zur

       Verfügung gestellt. Darin enthalten sind für die Haushaltsjahre 2013/2014 maximal 30.000

       EUR jährlich für einen ggf. erhöhten Förderbedarf infolge der Umverlegung des

      Theaterschiffes.

 

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