Beschlussvorlage - 01/SVV/0335/1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 04.10.2000, Drucksache Nr. 00/0610, zum Betreff Treffpunkt Freizeit/ Haus der Jugend, wird aufgehoben.

 

2.  Der Treffpunkt Freizeit bleibt als überregionale Einrichtung mit dem Schwerpunkt der            Kinder- und Jugendarbeit und generationsübergreifenden stadtteilbezogenen Angeboten am jetzigen Standort erhalten.

 

3.  Die Weiterführung der Einrichtung erfolgt in freier Trägerschaft. Die Entscheidung über den Träger wird im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens mit vorgeschaltetem Interessenbekundungsverfahren getroffen.

 

4.  Die im Verwaltungshaushalt 2001 eingestellten Mittel für Personal-, Betriebs- und Sachkosten sind in gleicher Höhe auch in den Folgejahren bereitzustellen. Die Summe entspricht den Festlegungen des HSK.

 

5. Die insgesamt notwendigen Investitionsmittel werden über Zuschüsse des Bundes und des Landes  realisiert. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Antragsverfahren einzuleiten. Die Eigenanteile der Stadt entsprechen den ursprünglich für die Verlagerung der Angebote des Treffpunkt Freizeit  beschlossenen Mitteln.

 

6. Das als Anlage beigefügte Rahmenkonzept ist Bestandteil der Beschlussvorlage.

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Erläuterung

Der Treffpunkt Freizeit ist die größte Kinder- und Jugendeinrichtung der Landes-

hauptstadt Potsdam. Neben den verschiedensten Arbeits- und Beratungsräumen

sind insbesondere der Theater- bzw. Kinosaal mit 400 Plätzen, die Sporthalle mit

200 qm sowie die Freifläche mit ca. 15.000 qm Nutzfläche hervorzuheben.

 

Das umfangreiche Angebot an Freizeit-, Bildungs- und Kulturveranstaltungen wird

von vielen Kindern und Jugendlichen aus allen Stadtteilen genutzt. Darüber hinaus

bietet der Treffpunkt Freizeit vor allem auch freien Trägern gute Bedingungen für

Kinder- und Jugendarbeit.

 

Das Gebäude selbst ist in einem schlechten baulichen Zustand. Trotz laufender

Instandhaltungsmaßnahmen sind dringende, unaufschiebbare und weiterreichende

Sanierungsarbeiten erforderlich, um eine langfristige Nutzung zu gewährleisten.

 

Aus den genannten Gründen wurden grundsätzliche Entscheidungen zur Weiter-

führung der Angebote des Treffpunkt Freizeit notwendig.

 

Die StVV hat am 04.10.2000 beschlossen, die Angebote des Treffpunkt Freizeit

umzustrukturieren, an anderen Standorten weiterzuführen bzw. in bestehende

Angebote zu integrieren und das Objekt Am Neuen Garten 64 aufzugeben.

 

Der Beschluß löste in der Folgezeit heftige, z.T. kontrovers geführte öffentliche Dis-

kussionen aus, so daß in der StVV am 06.12.2000 der ursprüglich gefaßte Beschluß

mit dem Ziel ausgesetzt wurde, bis Mai 2001 erneut zu prüfen, unter welchen Bedin-

gungen die Angebote der Einrichtung am gegenwärtigen Standort weitergeführt

werden können.

 

Dieser Thematik widmeten sich die ca. 45 TeilnehmerInnen eines Workshops, der

am 26. und 27. Januar 2001 im Treffpunkt Freizeit stattfand und an dem sowohl die

verschiedenen Nutzergruppen als auch Vertreter von Fachämtern, der Fraktionen der

StVV, des Jugendhilfeausschusses, von Bürgerinitiativen, freien Trägern, Architekten

u.a. teilnahmen.

Parallel dazu fand ein Workshop mit Kindern und Jugendlichen statt.

 

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen

 

            * Gemeinwesenarbeit

            * Veranstaltungstätigkeit

            * offene Kinder- und Jugendarbeit

            * Vereine, Verbände, Arbeitsgemeinschaften

            * Trägermodelle

 

wurden in der als Anlage beigefügten Rahmenkonzeption zur Weiterführung der Einrichtung am jetzigen Standort zusammengefaßt und finden ihren Ausdruck in dem vorliegendem Beschlußvorschlag.

 

Die Rahmenkonzeption wurde den TeilnehmerInnen in einem abschließenden Workshop am 30.03.2001 vorgestellt und fand Zustimmung. Der mögliche weitere zeitliche Ablauf ist als Anlage beigefügt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

                                                2001                 2002                 Folgejahre       

a)   Gesamtkosten               3.815.000            3.765.000            6.565.000        

 

b)             Eigenanteil VWH              865.000    865.000    865.000

                             VMH            2.950.000         1.000.000            

 

c)   Leistungen Dritter

      (ohne öffentl. Förderung)        

 

d)   Beantragte/Bewilligte         

      öffentl. Förderung                                              1.900.000            5.700.000        

 

e)   Folgekosten

           

Veranschlagung            im laufenden Haushalt

Verwaltungshaushalt            Haushaltsstelle UA 46020 (siehe Rahmenkonzept)          

Vermögenshaushalt      

                                         

           

 

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