Beschlussvorlage - 01/SVV/0335/1
Grunddaten
- Betreff:
-
Rahmenkonzept Treffpunkt Freizeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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09.05.2001
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Beschlussvorschlag
1. Der
Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 04.10.2000, Drucksache Nr.
00/0610, zum Betreff Treffpunkt Freizeit/ Haus der Jugend, wird aufgehoben.
2. Der Treffpunkt Freizeit bleibt als überregionale
Einrichtung mit dem Schwerpunkt der
Kinder- und Jugendarbeit und generationsübergreifenden
stadtteilbezogenen Angeboten am jetzigen Standort erhalten.
3. Die Weiterführung der Einrichtung
erfolgt in freier Trägerschaft. Die Entscheidung über den Träger wird im Rahmen
eines Ausschreibungsverfahrens mit vorgeschaltetem
Interessenbekundungsverfahren getroffen.
4. Die im Verwaltungshaushalt 2001
eingestellten Mittel für Personal-, Betriebs- und Sachkosten sind in gleicher
Höhe auch in den Folgejahren bereitzustellen. Die Summe entspricht den
Festlegungen des HSK.
5. Die
insgesamt notwendigen Investitionsmittel werden über Zuschüsse des Bundes und
des Landes realisiert. Die
Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Antragsverfahren einzuleiten. Die
Eigenanteile der Stadt entsprechen den ursprünglich für die Verlagerung der
Angebote des Treffpunkt Freizeit
beschlossenen Mitteln.
6. Das
als Anlage beigefügte Rahmenkonzept ist Bestandteil der Beschlussvorlage.
Erläuterung
Der
Treffpunkt Freizeit ist die größte Kinder- und Jugendeinrichtung der Landes-
hauptstadt
Potsdam. Neben den verschiedensten Arbeits- und Beratungsräumen
sind
insbesondere der Theater- bzw. Kinosaal mit 400 Plätzen, die Sporthalle mit
200 qm sowie
die Freifläche mit ca. 15.000 qm Nutzfläche hervorzuheben.
Das
umfangreiche Angebot an Freizeit-, Bildungs- und Kulturveranstaltungen wird
von
vielen Kindern und Jugendlichen aus allen Stadtteilen genutzt. Darüber hinaus
bietet
der Treffpunkt Freizeit vor allem auch freien Trägern gute Bedingungen für
Kinder-
und Jugendarbeit.
Das
Gebäude selbst ist in einem schlechten baulichen Zustand. Trotz laufender
Instandhaltungsmaßnahmen
sind dringende, unaufschiebbare und weiterreichende
Sanierungsarbeiten
erforderlich, um eine langfristige Nutzung zu gewährleisten.
Aus den
genannten Gründen wurden grundsätzliche Entscheidungen zur Weiter-
führung
der Angebote des Treffpunkt Freizeit notwendig.
Die StVV
hat am 04.10.2000 beschlossen, die Angebote des Treffpunkt Freizeit
umzustrukturieren,
an anderen Standorten weiterzuführen bzw. in bestehende
Angebote
zu integrieren und das Objekt Am Neuen Garten 64 aufzugeben.
Der
Beschluß löste in der Folgezeit heftige, z.T. kontrovers geführte öffentliche
Dis-
kussionen
aus, so daß in der StVV am 06.12.2000 der ursprüglich gefaßte Beschluß
mit dem
Ziel ausgesetzt wurde, bis Mai 2001 erneut zu prüfen, unter welchen Bedin-
gungen
die Angebote der Einrichtung am gegenwärtigen Standort weitergeführt
werden
können.
Dieser
Thematik widmeten sich die ca. 45 TeilnehmerInnen eines Workshops, der
am 26.
und 27. Januar 2001 im Treffpunkt Freizeit stattfand und an dem sowohl die
verschiedenen
Nutzergruppen als auch Vertreter von Fachämtern, der Fraktionen der
StVV, des
Jugendhilfeausschusses, von Bürgerinitiativen, freien Trägern, Architekten
u.a.
teilnahmen.
Parallel
dazu fand ein Workshop mit Kindern und Jugendlichen statt.
Die
Ergebnisse der Arbeitsgruppen
* Gemeinwesenarbeit
* Veranstaltungstätigkeit
* offene Kinder- und Jugendarbeit
* Vereine, Verbände, Arbeitsgemeinschaften
* Trägermodelle
wurden in
der als Anlage beigefügten Rahmenkonzeption zur Weiterführung der Einrichtung
am jetzigen Standort zusammengefaßt und finden ihren Ausdruck in dem
vorliegendem Beschlußvorschlag.
Die
Rahmenkonzeption wurde den TeilnehmerInnen in einem abschließenden Workshop am
30.03.2001 vorgestellt und fand Zustimmung. Der mögliche weitere zeitliche
Ablauf ist als Anlage beigefügt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
2001 2002 Folgejahre
a) Gesamtkosten 3.815.000 3.765.000 6.565.000
b) Eigenanteil
VWH 865.000 865.000
865.000
VMH 2.950.000
1.000.000
c) Leistungen Dritter
(ohne öffentl.
Förderung)
d) Beantragte/Bewilligte
öffentl.
Förderung 1.900.000 5.700.000
e) Folgekosten
Veranschlagung im
laufenden Haushalt
Verwaltungshaushalt Haushaltsstelle
UA 46020 (siehe Rahmenkonzept)
Vermögenshaushalt