Beschlussvorlage - 13/SVV/0441

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) zum 31.12.2011 wird gemäß § 7 Ziff. 4 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt.
  2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 170.721,79 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  3. Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2011 Entlastung erteilt.
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Erläuterung

Begründung:

 

Gesetzliche Grundlagen

Gemäß § 7 Ziff. 4 der Eigenbetriebsverordnung - EigV - beschließt die Stadtverordneten­versammlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Eigenbetriebes und die Ergebnisverwendung sowie gemäß § 7 Ziff. 5 EigV über die Entlastung der Werkleitung.

 

Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes

Vom Ministerium des Innern, Kommunales Prüfungsamt, wurde die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2011 des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) zu prüfen und die Ergebnisse in einem Prüfbericht zusammenzufassen.

 

Nach Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2011 wurde mit Datum vom 11.06.2013 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt (siehe Anlage). Das Kommunale Prüfungsamt hat mit Schreiben vom 25.06.2013 den Prüfungsergebnissen des Wirtschaftsprüfungsunternehmens zugestimmt.

 

Wesentliche Aussage aus dem Prüfvermerk vom 11.06.2013 (Auszug):

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung sowie der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Besonderheiten des Geschäftsjahres

Der Wirtschaftsplan 2011 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 06.04.2011 beschlossen und trat nach erfolgter kommunalrechtlicher Genehmigung mit seiner Veröffentlichung am 25.08.2011 in Kraft. Gemäß Wirtschaftsplan waren 2011 insgesamt 47,6 Mio. €r Investitionen vorgesehen. Kernstück der Investitionstätigkeit war die Fortsetzung des umfangreichen Programms zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur. Im Berichtsjahr wurden Investitionskredite in Höhe von 15,5 Mio. €, basierend auf der Kreditermächtigung im Wirtschaftsplan 2010, aufgenommen. Die für 2011 geplanten Kredit­aufnahmen in Höhe von 16,2 Mio. € erfolgten im Jahr 2012.

 

Der KIS hatte im Wirtschaftsjahr 2011 Erlöse aus der Grundstücksbewirtschaftung i. H. v. 30,2 Mio. €. Durch die Aktivierung der beendeten Bauvorhaben erhöhte sich die Bilanzsumme des Eigenbetriebes um 29,3 Mio. € auf 461,3 Mio. .

 

Jahresergebnis

Zum 31.12.2011 weist die Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebes einen Überschuss i. H. v. 170.721,79 € (Plan: 102.739,00 ) aus. Gemäß § 7 Ziff 4 EigV entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisverwendung. Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen, um so weiterhin eine angemessene Kapitalausstattung sicherzustellen und bestehenden Risiken aus der Bewirtschaftung der Liegenschaften, die sich aus Verkehrssicherungspflichten und dem Instandhaltungs- und Sanierungsstau ergeben, sowie bestehenden und zukünftigen Kreditverpflichtungen Rechnung zu tragen.

 

Aussagen über die weitere Entwicklung

Schwerpunkte der Investitionstätigkeit werden in den kommenden Jahren der weitere planmäßige Abbau des Sanierungsstaus, die Verbesserung des Brandschutzes in den Potsdamer Schulen und Kindertagestätten sowie eine in Folge der demographischen Entwicklung notwendige Kapazitätserweiterung der Bildungsinfrastruktur sein. Auch in den Folgejahren besteht bei Schul- und Kitagebäuden sowie bei Sportstätten ein nicht unerheblicher Investitionsbedarf. Zur Sicherung der Finanzierung der Investitionstätigkeit ist es auch zukünftig erforderlich, dass neben Investitionszuschüssen der Landeshauptstadt und Eigenmitteln des KIS, durch den Eigenbetrieb Kredite aufgenommen werden. Für die Wirtschaftsjahre 2012 bis 2016 wird im Rahmen der Wirtschaftsplanung weiterhin mit Überschüssen gerechnet.

 

Entlastung der Werkleitung

Im Jahr 2011 war Herr Bernd Richter Werkleiter des Eigenbetriebes. Über die Entlastung der Werkleitung hat gemäß § 7 Ziff. 5 EigV die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Gemäß EigV sind bei einer Verweigerung der Entlastung oder einer Entlastung mit Einschränkungen die Gründe mit anzugeben.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Beim Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS):

 

Gemäß § 7 Ziff 4 EigV entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnis­verwendung.

 

Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss i. H. v. 170.721,79 € auf neue Rechnung vorzutragen, um so weiterhin eine angemessene Kapitalausstattung sicherzustellen und bestehenden Risiken aus der Bewirtschaftung der Liegenschaften, die sich aus Verkehrssicherungspflichten und dem Instandhaltungs- und Sanierungsstau ergeben, sowie bestehenden und zukünftigen Kredit­verpflichtungen Rechnung zu tragen.

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Anlagen

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