Beschlussvorlage - 13/SVV/0449

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Herr Burkhard Exner wird mit Wirkung vom 01. Januar 2014 zum 1. Beigeordneten, zuständig r den Geschäftsbereich 1 Zentrale Steuerung und Finanzen, r die Dauer von 8 Jahren wiedergewählt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Amtszeit des 1. Beigeordneten und Bürgermeisters Burkhard Exner, zuständig für den Geschäftsbereich 1 (bis zum 30.06.2013: Zentrale Steuerung und Service, ab 01.07.2013: Zentrale Steuerung und Finanzen) endet nach 8 Jahren zum 31.12.2013.

 

Gem. § 60 Abs. 1 BbgKVerf werden Beigeordnete auf Vorschlag des Oberbürgermeisters von der Stadtverordnetenversammlung (SVV)r die Dauer von 8 Jahren in ein Wahlbeamtenverhältnis auf Zeit gewählt. Dabei kann die SVV bei der Wiederwahl eines Beigeordneten durch Beschluss von der Ausschreibung der Stelle absehen.

 

Herr Burkhard Exner ist auf Grund der Wahl am 05.06.2002 mit Wirkung vom 19.08.2002 für die Dauer von 8 Jahren zum Beigeordneten bei der Landeshauptstadt Potsdam gewählt worden und auf Grund der Wahl der SVV vom 02.11.2005 mit Wirkung vom 01.01.2006 für die Dauer von 8 Jahren zum 1. Beigeordneten und somit gem. § 56 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf zum Bürgermeister ernannt worden.

 

Herr Exner ist Volljurist mit Prädikatsexamen und war nach einer 5-hrigen Tätigkeit als selbstständiger Rechtsanwalt in Berlin seit 1991 Rechtsamtsleiter im Landkreis Nauen, seit 1994 Justiziar und Rechtsamtsleiter im neu gebildeten Landkreis Havelland und seit dem Jahr 2000 1.Beigeordneter und stellvertretender Landrat des Landeskreises Havelland.

 

Seit dem Jahr 2002 war Herr Exner Beigeordneter der Landeshauptstadt Potsdam, zuständig für den Geschäftsbereich 1 Zentrale Steuerung und Service und ab dem 01.01.2006 1. Beigeordneter und allgemeiner Stellvertreter des Oberbürgermeisters und damit gem. § 56 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf Bürgermeister.

 

Zum Ende des Jahres 2004 hat die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss zur Einführung der kommunalen doppelten Buchführung (Doppik) gefasst. Unter Federführung des Geschäftsbereiches von Herrn Burkhard Exner hat die Landeshauptstadt in nur zwei Jahren Vorbereitungszeit als eine der Modellkommunen im Land Brandenburg die Grundlagen für den Umstieg geschaffen. So konnte bereits im Haushaltsjahr 2007 der erste doppische Haushaltsplanentwurf vorgelegt, beschlossen und letztendlich auch doppisch bewirtschaftet werden.

 

Trotz der vergleichsweise sehr kurzen Vorbereitungszeit zum Umstieg auf ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen konnte bereits im September 2008 der Stadtverordnetenversammlung die Eröffnungsbilanz der Landeshauptstadt Potsdam vorgelegt werden.

 

Die besondere Herausforderung für die Modellkommunen im Land Brandenburg bestand auch darin, dass das kommunale Haushaltsrecht erst in der Umstellungsphase und zum Teil auch erst danach in Kraft getreten ist. Für den rgermeister bedeutete dies, den Umstellungsprozess noch ohne umfangreiche verbindliche Rechtsgrundlagen zu prägen und zu gestalten.

 

Die Landeshauptstadt hat im Jahr 2012 unter Leitung des Geschäftsbereiches  1 die Arbeiten an der Erfassung und Aufbereitung des Treuhandvermögens intensiviert. Das Treuhandvermögen wurde in der Eröffnungsbilanz nur sehr vereinfacht dargestellt. Es galt also, im Rahmen der Korrekturfrist für die Eröffnungsbilanz (letztmalig im Jahresabschluss 2011) die haushaltsrechtlich erforderlichen Konkretisierungen vorzunehmen.  Auch hier ist die Landeshauptstadt bezüglich des Vorgehens und des Umfanges Modellkommune im Land Brandenburg. In den Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sind Vermögenswerte von insgesamt ca. 500 Mio. € zu betrachten.

 

Der Jahresabschluss 2011 wird mit allen noch notwendigen Korrekturen zur Eröffnungsbilanz im Herbst 2013 vorliegen. Die Landeshauptstadt ist damit unter der Federführung von Burkhard Exner dem Ziel, zukünftig zeitnahe Jahresabschlüsse vorzulegen, wieder einen  wichtigen Schritt näher gekommen.

 

Neben dem reinen Umstieg auf ein doppisches Haushalt- und Rechnungswesen sind weitere Instrumente zu implementieren und zu etablieren. Gerade hier steht der 1 Beigeordnete als mmerer für die Entwicklung eines in sich funktionierenden ganzheitlichen Bildes. Dabei gilt es auch, die Informationsbedarfe und Anforderungen der politischen Ebene aufzunehmen und praktikabel umzusetzen. Aktuell sind hier die weit gediehene Optimierung des Berichtswesens zum Haushaltsvollzug und die Entwicklung eines von strategischen Zielen geprägten Haushaltes zu nennen.

 

Wichtig ist Herrn Exner auch, die dezentrale Ressourcenverantwortung sowohl in der Haushaltsplanung als auch in der Haushaltsdurchführung weiterzuentwickeln und das Bewusstsein der Organisationseinheiten für Rechte und Pflichten der Budgetverantwortung zu stärken. Die dazu erforderlichen Instrumente und Regelungen wurden und werden unter seiner Ägide erarbeitet.

 

Der in Verwaltung und Politik als Erfordernis akzeptierte Paradigmenwechsel weg von einem einfachen Haushaltsausgleich und hin zu einem investitionsorientierten Haushalt als Reaktion auf sinkende investive Schlüsselzuweisungen des Landes für eine wachsende Stadt ist ein Verdienst von Burkhard Exner. Dazu zählt auch, dass trotz guter Jahresabschlüsse der Vorjahre die strukturelle Ausprägung des Haushaltsjahres und die Entwicklung der Liquidität im Vordergrund der Betrachtungen stehen müssen. Eine Nachhaltigkeit der Finanzkraft der LHP kann nur durch ein frühzeitiges Gegensteuern bei erkennbaren Schieflagen, kontinuierliche Konsolidierungsbemühungen und Maßhalten in "guten" Haushaltsjahren erreicht werden.

 

In seine Amtszeit bei der Landeshauptstadt Potsdam fielen zudem leitende Entscheidungen der Verwaltungsführung zur Einleitung und Umsetzung einer umfassenden und tiefgreifenden Verwaltungs- und Verwaltungsstrukturreform, die zum Gegenstand den Umbau der Verwaltung nach altem Muster hin zu einem modernen bürgerorientierten Dienstleistungsunternehmen hatte. Herr Exner hat diesen Verwaltungsumbruch mit großem Engagement und initiiert und zum Erfolg geführt. Er hat dabei in herausragender Weise die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unterstehenden Organisationsbereiche Recht, Finanzen, Innere Verwaltung und Personal zur aktiven Mitgestaltung des Prozesses motiviert.

 

Mit der internen Strukturreform und der Konzentration der Leistungen im Geschäftsbereich 1 auf die Aufgaben als Finanzvorstand kann der erfolgreiche Weg der Haushaltskonsolidierung mit Herrn Exner als 1. Beigeordneten in herausragender Weise kontinuierlich weitergeführt und nachhaltig stabilisiert werden. Herr Exner ist somit die ideale Besetzung für diese Beigeordnetenfunktion, um die anstehenden Aufgaben, insbesondere mit Blick auf die Herausforderungen im Investitionshaushalt, zu meistern.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Stelle ist im aktuellen Stellenplan als Planstelle für den 1. Beigeordneten (Bürgermeister) eingestellt und die notwendigen Personalaufwendungen sind in der gültigen mittelfristigen Ergebnisplanung im betreffenden Produkt mit der Besoldungsgruppe B 5 gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Verordnung über die Einstufung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit durch die Gemeinden, Ämter und Landkreise des Landes Brandenburg (Einstufungsverordnung- EinstVO) vom 03.02.1992, zuletzt geändert durch Verordnung vom 02. Februar 2010, eingestellt.

 

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