Beschlussvorlage - 13/SVV/0456

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 10 Absatz 1 lit. b) Gesellschaftsvertrag der Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte gemeinnützige GmbH als Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

- über die Fraktion DIE LINKE:  Frau Dr. Karin Schröter

 

- über die Fraktion SPD: ......   Herr Klaus Arlt

 

Von diesen beiden Aufsichtsratsmitgliedern wird als

stellvertretende/r Aufsichtsratsvorsitzende/r entsandt: ......

 

 

Als Nachrücker/innen bzw. Ersatzmitglieder werden entsandt:

 

- über die Fraktion DIE LINKE: Herr Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg

 

- über die Fraktion SPD: …...   Herr Claus Wartenberg.

 

Von diesen beiden Nachrückern/Nachrückerinnen bzw. Ersatzmitgliedern

wird als stellvertretende/r Aufsichtsratsvorsitzende/r im Falle des Nachrückens entsandt:

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

Begründung:

 

 

I. Sachverhalt

 

Die Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte gemeinnützige GmbH (HBPG) wurde im Jahr 2003 gegründet. Gesellschafter des HBPG sind mit 67 % Geschäftsanteil das Land Brandenburg und mit 33 % Geschäftsanteil die Landeshauptstadt Potsdam.

 

Gemäß § 10 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft derzeit aus sieben Mitgliedern:

 

a)      den Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied entsendet das Land Brandenburg,

b)      den stellvertretenden Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied entsendet die Landeshauptstadt Potsdam,

c)      drei Mitglieder werden von der Gesellschafterversammlung gewählt, davon zwei auf Vorschlag des Landes Brandenburg.

 

Die Amtszeit des am 11.12.2008 konstituierten Aufsichtsrates wird voraussichtlich im 3. Quartal 2013 mit der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 enden. Der alte Aufsichtsrat führt die Geschäfte bis zur Bildung des neuen Aufsichtsrates fort.

 

Unter Zugrundelegung des Hare-Niemeyer-Verfahrens ergibt sich derzeit für die zwei nach § 10 Abs. 1 lit. b) Gesellschaftsvertrag in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder der Landeshauptstadt Potsdam folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratsmandate x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

Mitgliederzahl aller Fraktionen

 

Fraktion DIE LINKE                                          = 2 x 16/54 = 0,592                1 Sitz

Fraktion SPD                                                        = 2 x 15/54 = 0,555                1 Sitz

 

 

Mit der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Entsendung der von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat des HBPG zu entsendenden Mitglieder ist zudem festzulegen, welches der beiden entsandten Mitglieder den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitz innehaben wird.

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen bzw. Ersatzmitgliedern ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte somit zeitnah erfolgen, ebenso die dann erforderliche Übernahme des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzes.

 

 

 

 

II. Rechtsgrundlage

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) i.V.m. § 97 Abs. 1, 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter/innen in wirtschaftlichen Unternehmen.

 

Anmerkung:

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 10 Abs. 1 lit. b) GV des HBPG in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Absatz 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen.

 

 

III. Ausblick/Hinweis

 

Der Stadtverordnetenversammlung soll hinsichtlich der Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere des Gesellschaftsgegenstandes der Gesellschaft und des Geschäftsanteils-verhältnisses im Rahmen der geplanten Zusammenführung von HBPG und Kulturland Brandenburg e.V. eine weitere Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Es ist in dem Zusammenhang vorgesehen, dass die Größe und die Zusammensetzung des Aufsichtsrates gemäß § 10 Abs. 1 lit. c) GV u.a. dahingehend geändert werden soll, dass die Landeshauptstadt Potsdam einen weiteren Sitz erhält (Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern durch die Gesellschafterversammlung).

 

Eine Änderung der Anzahl der seitens der Landeshauptstadt Potsdam gemäß § 10 Abs. 1 lit. b) GV zu entsendenden städtischen Vertreter/innen wird nicht erwogen, sodass die Entsendung der städtischen Vertreter/innen im Rahmen der hier vorliegenden Beschlussvorlage von der geplanten Gesellschaftsvertragsänderung nicht unmittelbar betroffen wäre.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Keine

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