Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0368
Grunddaten
- Betreff:
-
Kita-Plätze im Potsdamer Norden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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08.05.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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30.05.2002
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Beschlussvorschlag
1.Bedarf
an KITA Plätzen im Potsdamer Nordraum bis 2010
Unter
Berücksichtigung der zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorliegenden Planungen des
Wohnungsbaupotentials, der zu erwartenden Entwicklung der
Wohnungsmarktsituation sowie der zunehmenden Zahl an Geburten auf der Grundlage
der Bevölkerungsprognose des LDS Brandenburg ergibt sich folgende
Prognoseberechnung für den Sozialraum 1: ( Potsdam Nord, Nördliche Vorstädte,
Westliche Vorstädte, Nördliche Innenstadt)
Jahr
lebende Kinder
Gesamt Soll nach
Versorgungsquote Gesamt
0-3
/ 3- Einsch. / Hort 0-3
/ 3- Einsch. / Hort
( 47
% 96 % 54 %)
2002/2003 1.328 /
1.326 / 1.671 4.325
624 / 1.273 / 903 2.800
2005 1.500 /
1.500 / 2.590
5.590 705 / 1.440 / 1.399 3.544
2010
1.540 / 1.580 / 3.430 6.550
724 / 1.517 / 1.852 4.093
Gesamt:
16.465 10.437
Im
Ergebnis der Prognoseberechnung wird deutlich, dass vom KITA -Jahr 2002/03 bis
zum Jahr 2010 voraussichtlich 1.293 Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende
des Hortalters im genannten Sozialraum mehr zu versorgen sind.
Bei der
Ermittlung des Bedarfs wurde die derzeitige Versorgungsquote in jeder
Altersgruppe zugrunde gelegt.
Mit
Beginn des KITA Jahres 2002/03 (19.08.2002) werden im gesamten
Sozialraum 1 = 2.653 Plätze zur Verfügung stehen. Alle 28 Einrichtungen in
diesem Sozialraum sind bis zur bestätigten bzw. durch das Landesjugendamt festgelegten
Höchstkapazität ausgelastet. (siehe Anlage )
Vorgehalten
werden müssten 2.800 Plätze, d.h. 147 Plätze sind defizitär.
Grundsätzlich
muss jedoch zum besseren Verständnis unterschieden werden, wieviel Plätze auf
der einen Seite aufgrund von Bedarfsermittlungen in einzelnen Regionen
vorgehalten werden müssen und wie auf der anderen Seite die Wünsche und
Entscheidungen der Eltern berücksichtigt werden.
Gemäß § 5
SGB VIII- KJHG haben Leistungsverpflichtete das Recht zwischen Einrichtungen
und Diensten verschiedener Träger zu wählen.
So kann
es durch das Zusammenspiel mehrerer Aspekte immer dazu kommen, dass
Einrichtungen und Angebote in unterschiedlicher Stärke frequentiert werden. Das
heißt, dass in einzelnen Sozialräumen auch eine Vielzahl von Kindern aus
anderen Gemeinden und auch aus anderen Sozialräumen innerhalb der Stadt betreut
werden, was durchaus mit dem Gesetz konform läuft.
Im
genannten Sozialraum werden zur Zeit 163 Kinder aus anderen Gemeinden (Umland)
und 227 Kinder aus anderen Sozialräumen betreut.
Auch die
Zumutbarkeit bezogen auf die Erreichbarkeit der Einrichtungen ist ein zu
erwähnendes Kriterium was unterschiedlich im Gesetzestext definiert wird und
ist in jedem Fall abhängig von der konkreten familiären Situation. Als
Orientierung gilt gemäß Kinder- und Jugendhilfeplanung Teil D- KITA 30 Minuten
mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
2.
Möglichkeiten der Aufstockung vorhandener Plätze in diesem Bereich
· Abstimmung zwischen Einrichtungen,
Trägern und Leistungsverpflichteten zu Angeboten und Lösungsmöglichkeiten, um
innerhalb der Region sowie übergreifend Bedarfe besser befriedigen zu können
· Rücknahme der Schließung
(Auslaufstandort) KITA G.- Scholl- Str. 52a/ 53, Weiterbetreibung des
Standortes G.- Scholl- Str. 52a, -> Streben des Trägers = Abschluss eines
Erbbaurechtsvertrages
Die
notwendige Sanierung zur Aufrechterhaltung des Betriebes sollte mit
Unterstützung der Stadt
erfolgen.
Eventuell
könnten dadurch mehr Plätze geschaffen werden.
Weiterbetreibung der
G.- Scholl- Str. 53 bis zur Entscheidung der Eigentumsfrage
· Erschließung freier Raumkapazitäten
an Schulen, um im Vorschulbereich aus derzeitigen Hortplätzen wieder KITA-
Plätze zu machen und den Zuwachs an Hortkindern abzufedern.
· Ausbau der Tagespflege für unter 2-
jährige Kinder
· Vormittagsbetreuung auf Wunsch von
Eltern für Krippen- und Kindergartenkinder im Hortbereich von KITA`s, da die
Räume bis zum Eintreffen der Hortkinder ungenutzt sind (vorbehaltlich der
Betriebserlaubnis; wird in Eiche bereits praktiziert)
· Neuaufnahmen von Einrichtungen in
den KITA- Bedarfsplan:
· Eröffnung des neuen Angebotes in
Potsdam West „Montessori Kinderhaus" e.V. zu Beginn des KITA- Jahres
2002/2003 im Umfang von ca. 55 Plätzen
· Der Jugendhilfeplan Teil D- KITA
weist aufgrund des Einwohnerzuwachses den Neubau von 5 Kindertagesstätten aus,
wovon die KITA „Gartenstadt" sowie der Hort in der Kirschallee bereits in
Betrieb sind. Im KITA Jahr 2003/2004 wird entsprechend der bereits erfolgten
Abstimmung mit dem Entwicklungsträger Bornstedter Feld an der Kirschalle eine
nächste KITA mit ca. 100 Plätzen für Kindergarten- und Hortkinder errichtet. Im
Jahr 2004/2005 ist je nach Bedarf eine KITA in der Pappelallee geplant. Die
Bereitstellung von Standorten darüber hinaus richtet sich nach der Bedarfslage.
Eingeschlossen in den Gesamtprozess ist die Beteiligung von Investoren an den
Investitionskosten. Hier sind Gespräche zu führen.
· Absicht des Kirchbauvereins wurde
signalisiert, in Potsdam Eiche den alten Schulstandort für Kinder- und
Jugendarbeit zu reaktivieren, u.a. ist auch KITA ab dem KITA- Jahr 2003/2004
geplant.
· Förderung von durch das
Landesjugendamt mit Betriebserlaubnis bestätigten Einrichtungen im Umfang
der gesetzlichen
Mindestfinanzierung (84 % der Kosten des notwendigen pädagogischen Personals)
gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 KITA- Gesetz ohne Aufnahme in den Bedarfsplan
· Entwicklung von Kindertagesbetreuung
im Verbund oder in Kombination mit anderen Angeboten der Kinder- und
Jugendhilfe gemäß § 2 Abs. 3 KITA- Gesetz (Gespräche zu gesetzeskonformen
Möglichkeiten und zu unterschiedlichen Möglichkeiten der Finanzierung laufen
mit dem MBJS, dem Landesjugendamt...)
3.
Möglichkeiten des OBM die Errichtung von KITA Plätzen zu forcieren
· Unterstützung beim Schaffen von
Rahmenbedingungen zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der
Finanzierungsumfang ist je nach erforderlicher Maßnahme zum entsprechenden
Zeitpunkt zu konkretisieren, zu planen und in den Haushalt einzustellen.
Auch die
Ergebnisse der Gespräche mit Investoren spielen hier eine wesentliche Rolle.
Die
Erweiterung von Angeboten wird einerseits zu Lasten des städtischen Haushaltes
gehen, jedoch wird durch die Möglichkeit der unterschiedlichen Finanzierung von
Angeboten auch ein Einspareffekt erzielt.
Eine
optimale Nutzung von bereits vorhandenen Einrichtungen sollte kontinuierlich
beraten und aktualisiert werden.