Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0368

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.Bedarf an KITA Plätzen im Potsdamer Nordraum bis 2010

 

Unter Berücksichtigung der zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorliegenden Planungen des Wohnungsbaupotentials, der zu erwartenden Entwicklung der Wohnungsmarktsituation sowie der zunehmenden Zahl an Geburten auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose des LDS Brandenburg ergibt sich folgende Prognoseberechnung für den Sozialraum 1: ( Potsdam Nord, Nördliche Vorstädte, Westliche Vorstädte, Nördliche Innenstadt)

 

Jahr                      lebende Kinder                Gesamt        Soll nach Versorgungsquote           Gesamt

                        0-3 /   3- Einsch. /   Hort                                0-3 /   3- Einsch. /   Hort

                                                                                           ( 47 %         96 %       54 %)

2002/2003    1.328  /    1.326   /     1.671          4.325                  624   /   1.273     /     903            2.800   

2005             1.500  /    1.500   /     2.590          5.590                 705   /   1.440     /    1.399          3.544

2010             1.540  /    1.580   /     3.430          6.550                 724   /   1.517     /    1.852           4.093

 

Gesamt:                                                         16.465                                                               10.437

 

Im Ergebnis der Prognoseberechnung wird deutlich, dass vom KITA -Jahr 2002/03 bis zum Jahr 2010 voraussichtlich 1.293 Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Hortalters im genannten Sozialraum mehr zu versorgen sind.

Bei der Ermittlung des Bedarfs wurde die derzeitige Versorgungsquote in jeder Altersgruppe zugrunde gelegt.

 

Mit Beginn des KITA Jahres 2002/03 (19.08.2002) werden im gesamten Sozialraum 1 = 2.653 Plätze zur Verfügung stehen. Alle 28 Einrichtungen in diesem Sozialraum sind bis zur bestätigten bzw. durch das Landesjugendamt festgelegten Höchstkapazität ausgelastet. (siehe Anlage )

Vorgehalten werden müssten 2.800 Plätze, d.h. 147 Plätze sind defizitär.

 

Grundsätzlich muss jedoch zum besseren Verständnis unterschieden werden, wieviel Plätze auf der einen Seite aufgrund von Bedarfsermittlungen in einzelnen Regionen vorgehalten werden müssen und wie auf der anderen Seite die Wünsche und Entscheidungen der Eltern berücksichtigt werden.

Gemäß § 5 SGB VIII- KJHG haben Leistungsverpflichtete das Recht zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen.

So kann es durch das Zusammenspiel mehrerer Aspekte immer dazu kommen, dass Einrichtungen und Angebote in unterschiedlicher Stärke frequentiert werden. Das heißt, dass in einzelnen Sozialräumen auch eine Vielzahl von Kindern aus anderen Gemeinden und auch aus anderen Sozialräumen innerhalb der Stadt betreut werden, was durchaus mit dem Gesetz konform läuft.

Im genannten Sozialraum werden zur Zeit 163 Kinder aus anderen Gemeinden (Umland) und 227 Kinder aus anderen Sozialräumen betreut.

 

Auch die Zumutbarkeit bezogen auf die Erreichbarkeit der Einrichtungen ist ein zu erwähnendes Kriterium was unterschiedlich im Gesetzestext definiert wird und ist in jedem Fall abhängig von der konkreten familiären Situation. Als Orientierung gilt gemäß Kinder- und Jugendhilfeplanung Teil D- KITA 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

 

2. Möglichkeiten der Aufstockung vorhandener Plätze in diesem Bereich

 

·       Abstimmung zwischen Einrichtungen, Trägern und Leistungsverpflichteten zu Angeboten und Lösungsmöglichkeiten, um innerhalb der Region sowie übergreifend Bedarfe besser befriedigen zu können

·       Rücknahme der Schließung (Auslaufstandort) KITA G.- Scholl- Str. 52a/ 53, Weiterbetreibung des Standortes G.- Scholl- Str. 52a, -> Streben des Trägers = Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages

Die notwendige Sanierung zur Aufrechterhaltung des Betriebes sollte mit Unterstützung der Stadt            erfolgen.

Eventuell könnten dadurch mehr Plätze geschaffen werden.

     Weiterbetreibung der G.- Scholl- Str. 53 bis zur Entscheidung der Eigentumsfrage

·       Erschließung freier Raumkapazitäten an Schulen, um im Vorschulbereich aus derzeitigen Hortplätzen wieder KITA- Plätze zu machen und den Zuwachs an Hortkindern abzufedern.

·       Ausbau der Tagespflege für unter 2- jährige Kinder

·       Vormittagsbetreuung auf Wunsch von Eltern für Krippen- und Kindergartenkinder im Hortbereich von KITA`s, da die Räume bis zum Eintreffen der Hortkinder ungenutzt sind (vorbehaltlich der Betriebserlaubnis; wird in Eiche bereits praktiziert)

·       Neuaufnahmen von Einrichtungen in den KITA- Bedarfsplan:

·       Eröffnung des neuen Angebotes in Potsdam West „Montessori Kinderhaus" e.V. zu Beginn des KITA- Jahres 2002/2003 im Umfang von ca. 55 Plätzen

·       Der Jugendhilfeplan Teil D- KITA weist aufgrund des Einwohnerzuwachses den Neubau von 5 Kindertagesstätten aus, wovon die KITA „Gartenstadt" sowie der Hort in der Kirschallee bereits in Betrieb sind. Im KITA Jahr 2003/2004 wird entsprechend der bereits erfolgten Abstimmung mit dem Entwicklungsträger Bornstedter Feld an der Kirschalle eine nächste KITA mit ca. 100 Plätzen für Kindergarten- und Hortkinder errichtet. Im Jahr 2004/2005 ist je nach Bedarf eine KITA in der Pappelallee geplant. Die Bereitstellung von Standorten darüber hinaus richtet sich nach der Bedarfslage. Eingeschlossen in den Gesamtprozess ist die Beteiligung von Investoren an den Investitionskosten. Hier sind Gespräche zu führen.

·       Absicht des Kirchbauvereins wurde signalisiert, in Potsdam Eiche den alten Schulstandort für Kinder- und Jugendarbeit zu reaktivieren, u.a. ist auch KITA ab dem KITA- Jahr 2003/2004 geplant.

·       Förderung von durch das Landesjugendamt mit Betriebserlaubnis bestätigten Einrichtungen im Umfang der  gesetzlichen Mindestfinanzierung (84 % der Kosten des notwendigen pädagogischen Personals) gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 KITA- Gesetz ohne Aufnahme in den Bedarfsplan

·       Entwicklung von Kindertagesbetreuung im Verbund oder in Kombination mit anderen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 2 Abs. 3 KITA- Gesetz (Gespräche zu gesetzeskonformen Möglichkeiten und zu unterschiedlichen Möglichkeiten der Finanzierung laufen mit dem MBJS, dem Landesjugendamt...)

    

 

3. Möglichkeiten des OBM die Errichtung von KITA Plätzen zu forcieren

 

·       Unterstützung beim Schaffen von Rahmenbedingungen zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Finanzierungsumfang ist je nach erforderlicher Maßnahme zum entsprechenden Zeitpunkt zu konkretisieren, zu planen und in den Haushalt einzustellen.

Auch die Ergebnisse der Gespräche mit Investoren spielen hier eine wesentliche Rolle.

 

Die Erweiterung von Angeboten wird einerseits zu Lasten des städtischen Haushaltes gehen, jedoch wird durch die Möglichkeit der unterschiedlichen Finanzierung von Angeboten auch ein Einspareffekt erzielt.

 

Eine optimale Nutzung von bereits vorhandenen Einrichtungen sollte kontinuierlich beraten und aktualisiert werden.

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Anlagen

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