Beschlussvorlage - 13/SVV/0502

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die erste Nachtragssatzung der Landeshauptstadt Potsdam mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen für die Haushaltsjahre 2013/2014. 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung vom 08.05.2013 die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013/2014 beschlossen (DS 13/SVV/0043). Das Ministerium des Innern hat mit Bescheid vom 01.08.2013 die erforderliche Genehmigung erteilt.

 

Um die Entwicklung der Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam im Sinne eines modernen Dienstleistungsunternehmens, welches hochwertige und effizient erstellte Dienstleistungen für seine rgerinnen und rger erbringt, weiter zu führen, hat der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam die Organisationsstrukturen in den Geschäftsbereichen 9, 1, 3 und 4 mit Wirkung zum 01.07.2013 verändert.

 

Aus dieser Veränderung der Organisationsstrukturen ergeben sich notwendige Anpassungen des Haushaltsplanes, da die Produkte und Budgets an die neue Struktur anzupassen sind.

 

Dadurch werden die veranschlagten Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes insgesamt nicht geändert.

 

§ 68 der BbgKVerf regelt, dass die Haushaltssatzung nur durch Nachtragssatzung geändert werden kann. Demnach kann eine Änderung des Haushaltsplanes als Bestandteil der Haushaltssatzung ebenfalls nur durch Erlass einer Nachtragssatzung erfolgen. Eine (neue oder zusätzliche) Genehmigungspflicht ergibt sich für die Nachtragssatzung nicht.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Mit der Nachtragssatzung sind keine materiellen Änderungen bei den Erträgen und Aufwendungen bzw. den Einzahlungen und Auszahlungen verbunden. Es handelt sich ausschließlich um die erforderliche Anpassung an die mit Wirkung zum 01.07.2013 veränderten Organisationsstrukturen.

 

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Anlagen

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