Beschlussvorlage - 13/SVV/0515

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlungge beschließen:

 

Genehmigung einer aerplanmäßigen Auszahlung i. H. v. 135.422,68 € zur Sanierung des Schulsport-Kunstrasenplatzes Kirchsteigfeld an der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben -Gesamtschule.

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Erläuterung

Begründung:

 

Bereits im Jahr 2012 wurde durch den Fachbereich Schule und Sport darauf aufmerksam gemacht, dass die Sanierung des Kunstrasenplatzes an der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Gesamtschule gemäß baufachlicher Einschätzung durch den KIS, der Schule und den nutzenden Sportvereinen insbesondere durch den SC Potsdam e. V. dringend erforderlich ist, um einer befürchteten Schließung der Sportanlage oder zumindest teilweisen Nutzungseinschränkung zu begegnen.

Daraufhin wurde durch den Fachbereich 21 versucht die benötigten Mittel in der Haushaltsplanung 2012 für das Haushaltsjahr 2012 zu berücksichtigen. Aufgrund der knappen finanziellen Mittel und anderer prioritärer Maßnahmen konnte das Vorhaben nicht in den Haushalt 2012 2015 aufgenommen werden und wurde lediglich als Mehrbedarf mit hoher Priorität berücksichtigt.

 

Durch den weiteren Rückgang der zur Verfügung stehenden investiven Mittel konnte das Investitionsvorhaben, trotz der Dringlichkeit, auch in der Planung zum Doppelhaushalt 2013/2014 nicht berücksichtigt werden.

 

Die Erneuerung des Oberbelages ist unaufschiebbar. Um schwerwiegende Behinderungen der Funktionsfähigkeit auszuschließen, ist die Maßnahme dringend umzusetzen.

 

Eine Komplettsanierung ist gegenwärtig nicht realisierbar.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Die Gesamtkosten Sanierung des Schulsport-Kunstrasenplatzes Kirchsteigfeld an der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Gesamtschule betragen ca. 135.000 €. Diese investiven Mittel werden zu 100 % durch die LHP gedeckt und stehen in der Investitionsmaßnahme „Lehr- und Lernmittel, Ausstattung, Sportgeräte GS Bornstedter Feld“ (21030001) im Produktkonto 2110019.7832000 zur Verfügung.

 

Eine neue Investitionsnummer wurde für die Maßnahme bisher nicht vergeben, dies geschieht zeitnah nach Genehmigung des vorliegenden Antrages auf außerplanmäßige Auszahlung.

 

Es wird davon ausgegangen, dass durch die Sanierung keine zusätzlichen Folgekosten entstehen.

 

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Anlagen

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