Mitteilungsvorlage - 13/SVV/0520
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklungsbereich Krampnitz - Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
zur Kenntnis
|
|
|
04.09.2013
| |||
|
09.09.2013
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Im Zusammenhang mit dem Beschluss über die förmliche Festsetzung des Entwicklungsbereichs Krampnitz hat die Stadtverordnetenversammlung die Verwaltung mit einer regelmäßigen Berichterstattung beauftragt, die sich dem Wortlaut des umfangreichen Beschlusses nach 3 Maßgaben bezieht:
- Die Anbindung des neuen Stadtteils und auch von Groß Glienicke ist durch eine Verbesserung des ÖPNV, u.a. der Verdichtung von Taktzeiten im ÖPNV dringend zu verbessern.
- Schädliche Auswirkungen durch die Erhöhung der Verkehrsmengen in der Ortslage von Groß Glienicke sind von der Stadtverwaltung durch Gutachten prognostisch zu untersuchen und je nach Entwicklungsstand des neuen Wohngebietes in Krampnitz fortzuschreiben.
- Die Erkenntnisse der Gutachten und der Verkehrszählungen müssen von der Verwaltung ausgewertet und in konkrete Maßnahmen zum Lärm- und Immissionsschutz bzw. zur Verkehrsvermeidung umgesetzt werden.
Die o.g. Beschlusspunkte erlauben keine isolierte Betrachtung allein für den förmlichen Geltungsbereich des Satzungsbeschlusses, sondern bedürfen darüber hinaus einer gesamtstädtisch ausgerichteten Wirkungsanalyse der wachstumsbedingten Verkehrszunahmen. Insofern bedarf es einer komplexeren Aufgabenstellung, die derzeit in der Verwaltung entwickelt wird.
Gleichzeitig muss die Erfüllung der o.b. Aufgaben in das Gesamtverfahren der Abarbeitung der formalen Schritte zur kommunalaufsichtlichen Genehmigung, Inkraftsetzung der Satzung durch Bekanntmachung sowie zur Beauftragung eines Treuhänders und zur Kreditaufnahme eingebettet werden. Über die Ergebnisse der beauftragten Untersuchungen wird nach deren Vorliegen entsprechend des Satzungsbeschlusses turnusmäßig berichtet.
Da letztlich die Kreditaufnahme neben der inhaltlichen Aufgabenstellung die entscheidende Voraussetzung für die Beauftragung der erwarteten Untersuchungen und Gutachten ist, arbeitet die Verwaltung zuerst an der Schaffung der dafür benötigten Voraussetzungen.