Beschlussvorlage - 13/SVV/0524
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Wahlkreiseinteilung Kommunalwahl 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verwaltungsmanagement
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.09.2013
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09.09.2013
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Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Nach § 21 Abs. 1 des BbgKWahlG in Verbindung mit § 8 BbgKWahlV beschließt die Vertretung in Wahlgebieten mit mehreren Wahlkreisen über deren Zahl und Abgrenzung, sobald der Wahltag durch den Minister des Inneren des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gegeben wird. Bisher wurde dieser Termin noch nicht veröffentlicht. Es ist damit zu rechnen, dass die Bekanntgabe in den nächsten Wochen erfolgt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit findet im Land Brandenburg die Kommunalwahl 2014 als verbundene Wahl mit der Europawahl am 25.05.2014 statt.
Eine zeitnahe abgestimmte und mehrheitsfähige Beschlussvorlage soll gewährleisten, dass in der Stadtverordnetenversammlung am 04. September 2013 der Beschluss zur Wahlkreiseinteilung und die Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters erfolgen. Das bedeutet zugleich, dass die Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerber zeitnah ihre Wahlvorschläge abstimmen und auf den Weg bringen können.
In Wahlgebieten mit mehr als 150.000 Einwohnern bestimmt § 20 Abs. 4 BbgKWahlG, dass mindestens vier und maximal 9 Wahlkreise (WK) einzurichten sind. Bisher war das Wahlgebiet, Landeshauptstadt Potsdam, in fünf Wahlkreise gegliedert.
Die Wahlkreiseinteilung hat nach § 21 Abs. 2 BbgKWahlG so zu erfolgen, dass die örtlichen Verhältnisse und der räumliche Zusammenhang zu wahren sind. Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise darf nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben oder nach unten betragen.
Auf die bisherigen Wahlkreise verteilt sich die Einwohnerzahl per 30.06.2013 (Quelle: Einwohnermelderegister) wie folgt:
Einwohner Abweichung vom Durchschnitt
in %
Wahlkreis 1 40 349 26,3
Wahlkreis 2 31 097 -2,7
Wahlkreis 3 30 699 -3,9
Wahlkreis 4 29 252 -8,4
Wahlkreis 5 28 345 -11,3
Insgesamt 159 742
Durchschnitt WK 31 948
Aus der statistischen Aufstellung wird deutlich, dass die gesetzlichen Vorgaben mit der gegenwärtigen Wahlkreiseinteilung nicht mehr eingehalten werden. Im Wahlkreis 1 weicht die Einwohnerzahl zum Stichtag 30.6.2013 um mehr als 25 % vom Durchschnitt ab. Die Abweichung wird sich noch bis Mai 2014 weiter erhöhen, weil im Wahlkreis 1 mit einer weiteren Bevölkerungszunahme zu rechnen ist.
Somit ist die Stadtverordnetenversammlung gehalten, über eine neue Wahlkreiseinteilung (siehe Anlage) zu befinden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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251,2 kB
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