Mitteilungsvorlage - 13/SVV/0552
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht bzgl. Erhalt der Parkflächen im Kirchsteigfeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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04.09.2013
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09.09.2013
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 09.06.2013 den Oberbürgermeister beauftragt, in einem Gespräch mit den Eigentümern der Bebauungsfläche an der Clara-Schumann-Straße darauf hinzuwirken, dass den Anwohnern bis mindestens zum Beginn von möglichen Baumaßnahmen die Nutzung des öffentlichen Parkplatzes weiterhin kostenfrei gestattet wird.
In diesem Gespräch sollte der Oberbürgermeister die Eigentümer auch bitten, die Bewohner der umliegenden Wohnblöcke zu einer Informationsveranstaltung über sein Bauvorhaben einzuladen.
Über die Ergebnisse des Gespräches sollte am 4. September 2013 informiert werden.
Die Verwaltung legt daher die nachfolgenden Informationen vor:
Bei der benannten Parkfläche handelt es sich nicht um einen öffentlichen Parkplatz.
Auf diesem privaten Baugrundstück sind die Stellplatznachweise für benachbarte Baugrundstücke geführt worden, u.a. auch für die Verkaufseinrichtung. Entsprechende Grunddienstbarkeiten sind im Grundbuch eingetragen.
Zum Zeitpunkt dieser Stellplatznachweise war absehbar, dass die bisherige Festsetzung Gemeinbedarfsfläche KiTa dort nicht mehr realisiert werden soll. Es war vorgesehen, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern.
In Folge dessen wurde das Grundstück in den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans 18 „Kirchsteigfeld“ einbezogen und es wird derzeit im Rahmen dieser Änderung eine Neufestsetzung geprüft. Dabei müssen jedoch auch die bestehenden Verpflichtungen Berücksichtigung finden.
Insoweit besteht auch über den Rahmen des Auftrages der StVV hinaus Gesprächsbedarf mit den Eigentümern. Unklare Eigentumsverhältnisse erschweren z.Z. allerdings diesen Prozess. Aktuelle Projektunterlagen des Eigentümers der Parkfläche für eine Bebauung sind nicht bekannt.
Im Zusammenhang mit dem weiteren Bebauungsplanverfahren wird hierzu berichtet und werden Vorschläge für die künftige planungsrechtliche Behandlung der Baurechte auf dem Grundstück unterbreitet.