Mitteilungsvorlage - 13/SVV/0557

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Verwaltung wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05. Juni 2013, DS 13/SVV/0329 bzgl. der Versorgung mit Grundschulplätzen im Potsdamer Norden beauftragt zu prüfen,

 

1.      wie der Mangelsituation durch die schnellstmögliche Schaffung von zusätzlichen Kapazitäten, auch im Vorgriff auf die anstehende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung begegnet werden kann.

 

2.      inwieweit die starke Übernachfrage auf eine Bevölkerungsentwicklung im Entwicklungsgebiet zurückzuführen ist, die deutlich über den zugrundeliegenden Prognosen liegt.

 

3.      ob der Entwicklungsträger aufgrund dieser Entwicklungen nachträglich zur anteiligen Finanzierung weiterer Grundschulkapazitäten sowie ggf. zur Bereitstellung einer weiteren Fläche verpflichtet werden muss.

 

Zu den einzelnen Punkten wird Folgendes mitgeteilt:

 

Allgemeines:

 

In der seit November 2012 vorliegenden neuen Bevölkerungsprognose des Bereiches Statistik und Wahlen der Landeshauptstadt Potsdam wird bis 2030 ein stetes Bevölkerungswachstum für Potsdam ausgewiesen. Im Jahr 2020 werden 170.450 Menschen und im Jahr 2030  178.750 Menschen in Potsdam wohnen. Das bedeutet eine Zunahme der Bevölkerungszahl um 8 % bis 2020 und bis 2030 um ca. 14 %. Die Bevölkerungsentwicklung wird maßgeblich durch die zu erwartende Schaffung von neuem Wohnraum in den Sozial- und Planungsräumen  der Stadt Potsdam bestimmt. Diese ist vor allem im Sozialraum 2 (Potsdam Nord) mit dem Bornstedter Feld, Bornim, Golm und Eiche in kurz- und mittelfristigen Zeiträumen zu erwarten. Aber auch der Sozialraum 1 (Nördliche Ortsteile, Sacrow) hat mit dem Gebiet der Kaserne Krampnitz und in Fahrland mittelfristig Entwicklungspotenziale.  In der Schülerzahlenentwicklung spiegelt sich diese Entwicklung gleichermaßen wieder.

 

Der aktuelle Schulentwicklungsplan umfasst einen Zeitraum von 2009 bis 2015. Aufgrund der vorgenannten Bevölkerungsentwicklung und deren Auswirkung auf das zukünftige Schulnetz wird der Schulentwicklungsplan gemäß Brandenburgischem Schulgesetz § 102 (BbgSchulG) vorzeitig in 2013 fortgeschrieben.

 

Im Rahmen der derzeit stattfindenden Erstellung des Schulentwicklungsplans 2014 bis 2020 wird auch eine gutachterliche Prüfung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose und die differenzierte Betrachtung einzelner Planungsräume vorgenommen. In einem zweiten Schritt wird ausgehend von der Bevölkerungsprognose eine Schülerzahlenprognose berechnet.

 

Über die Bevölkerungsentwicklung hinaus werden dabei Faktoren wie Inklusion, Ganztag, Altersstrukturentwicklungen innerhalb der LHP, Doppelnutzung mit Hort besondere Berücksichtigung finden. Außerdem sollen eine umfassende Potenzialanalyse der Schulstandorte sowie eine Prüfung von Potenzialflächen, insbesondere für Schulneubau, erfolgen.

 

Die Einbringung des Schulentwicklungsplanes 2014 bis 2020 ist für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Dezember geplant. Erst mit der Fertigstellung des Schulentwicklungsplanes sind verbindliche Aussagen möglich.

 

Zu 1.)

 

Zum Schuljahr 2012/2013 wurde die Grundschule (3) im Bornstedter Feld eröffnet. Diese hat die Situation an der Karl-Foerster-Schule (25/26) deutlich entlastet. Die Grundschule 3 verfügt derzeit über ausreichende Kapazitäten, welche für den möglichen Bedarf der Schuljahre 2013/2014  und 2014/2015  genutzt werden können. r die Schaffung von zusätzlichen Kapazitäten gibt es demnach bis zur Vorlage des Schulentwicklungsplanes keinen Handlungsbedarf.

 

Eine abschließende Aussage zum langfristigen Bedarf an neuen Schulen bzw. Schulerweiterungen wird mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung erfolgen.

 

Zu 2.)

 

Das Entwicklungsgebiet Bornstedter Feld hat sich in den letzten 7 Jahren stark entwickelt. Die Einwohnerzahl verdoppelte sich von 2006 bis 2012 von 3.442 Personen auf 6.809 Personen. Noch schneller erhöhte sich die Zahl der Kinder im Grundschulalter. Sie stieg im gleichen Zeitraum auf das 2,5-fache. Bei einer prognostizierten Bevölkerungszielzahl von ca. 11.400 Einwohnern für den Entwicklungsbereich Bornstedter Feld ergibt sich ein rechnerischer Versorgungsbedarf von ca. 800 Grundschulplätzen. Dieser entwicklungsbedingte Bedarf an Grundschulplätzen steht an den vorhandenen Standorten zur Verfügung.

 

Aufgrund deckungsgleicher Schulbezirke und des in diesem Zusammenhang deutlich größeren Einzugsbereiches der genannten Schulen ist die starke Übernachfrage nicht allein auf die Bevölkerungsentwicklung im Entwicklungsgebiet zurückzuführen. So gibt es sehr viele Kinder aus anderen Stadtteilen und sogar aus dem Potsdamer Umland, die in dieser Grundschule lernen. Bei Planungen ist es besonders schwer, gerade diese Einflussgrößen abzuschätzen.

 

Wie bereits erwähnt, erfolgt im Rahmen der Schulentwicklungsplanung auch eine gutachterliche Prüfung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose und die differenzierte Betrachtung einzelner Planungsräume, insbesondere die des Planungsraumes 201 (Bornim, Bornstedt, Nedlitz, Am Ruinenberg, Rote Kasernen). Die Ergebnisse werden bei der Erarbeitung des Schulentwicklungsplanes berücksichtigt.

 

Zu 3.)

 

Auf der Grundlage des Nachweises der entwicklungsbedingt erforderlichen Kapazitäten  in den Grundschulen des Bornstedter Feldes wurden die entsprechenden Plätze an den beiden Grundschulstandorten  nachgewiesen. Sollte die Errichtung einer weiteren Grundschule im Bornstedter Feld erfolgen, so ist ihre Finanzierung gemäß den Vorschriften des § 165 ff  BauGB nicht aus dem Treuhandvermögen möglich.

 

Auf der Grundlage der Fortschreibung des Rahmenplanes für das Bornstedter Feld (Mitteilungsvorlage DS 12/SVV/0830) sind darüber hinaus keine Flächen für eine weitere Grundschule vorgesehen.

 

Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung erfolgen eine umfassende Potenzialanalyse der Schulstandorte sowie eine Prüfung von Potenzialflächen, insbesondere für Schulneubau. Soweit zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden müssen, muss der gesamte Potsdamer Norden erneut in die Betrachtung mit einbezogen werden.

 

Dabei werden für die standortbezogene Analyse erschließbarer Erweiterungs- und Neubaupotenziale und der Entwicklung eines stadtweiten Schulstandortentwicklungskonzeptes zur optimierten Deckung des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfs im Bereich der Grundschulen die fußufigen Wegebeziehungen und bei den weiterführenden Schulen deren Erreichbarkeit über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) berücksichtigt.

 

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