Beschlussvorlage - 13/SVV/0584

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Herr Matthias Klipp, wird als Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in die Fluglärmkommission für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld entsandt.

 

Als Stellvertreter wird weiterhin der Arbeitsgruppenleiter Bodenschutz, Altlasten, Abfall, Immissionsschutz, Herr Lars Schmäh, entsandt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Aufgrund der Verlagerung des Bereichs Umwelt und Natur vom GB 3 in den GB 4 ist nunmehr die Änderung der mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.12.2010 erfolgten  Entsendung eines Vertreters in die Fluglärmkommission für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld notwendig.

 

Bisher ist die Beigeordnete für Soziales, Jugend, Ordnung, Frau Müller-Preinesberger, als  Vertreterin der Landeshauptstadt Potsdam benannt.  Nunmehr soll der fachlich zuständige Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Herr Matthias Klipp, als Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in die Fluglärmkommission  für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld entsandt werden.

 

Wie bisher soll weiterhin der Arbeitsgruppenleiter Bodenschutz, Altlasten, Abfall, Immissionsschutz, Herr Lars Schmäh, als  Stellvertreter in die Fluglärmkommission entsandt werden.

 

Nach erfolgter Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung wird das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft gebeten,  die entsprechende Abberufung der Beigeordneten 3 und Berufung des Beigeordneten 4  - mit dessen  Zustimmung - in die Flugrmkommission  vorzunehmen.

 

Die Entsendung der Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in die Fluglärmkommission  für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld hat folgenden rechtlichen Hintergrund:

 

Gemäß § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) wird  zur Beratung der Genehmigungsbehörde sowie des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und der Flugsicherungsorganisation über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge für jeden Verkehrsflughafen, der dem Fluglinienverkehr angeschlossen ist und für den ein Lärmschutzbereich  nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festzusetzen ist, eine Kommission  gebildet. Diese berät die Flughafengenehmigungsbehörde sowie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Flugsicherheitsorganisation in Angelegenheiten des Fluglärms und der Luftverunreinigungen.

Fluggenehmigungsbehörde für den internationalen Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld ist das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg. Die Geschäftshrung wird ebenfalls von der Genehmigungsbehörde wahrgenommen. Die Aufgaben der Flugsicherung sind derzeit vom Bund an die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH übertragen.

 

Gemäß § 32 b Abs. 4 LuftVG sollen der Kommission Vertreter der vom Fluglärm  in der Umgebung des Flugplatzes betroffenen Gemeinden, Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Vertreter der Luftfahrzeughalter, Vertreter des Flugplatzunternehmers sowie Vertreter der von der Landesregierung bestimmten obersten Landesbehörden angehören.

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