Antrag - 01/SVV/0350

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den innerstädtischen Bereich eine Verordnung zu erarbeiten, nach der ein Ausschank in der Außengastronomie nach 22.00 Uhr allgemein zulässig ist. Länge der Ausschankzeit, Lärmobergrenze und eine eventuelle Begrenzung auf bestimmte Wochentage regelt die Verordnung unter sachangemessener Berücksichtigung der schützenswerten Interessen Dritter. Der Stadtverordnetenversammlung ist diese Verordnung schnellstmöglich vorzulegen.

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Erläuterung

Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse läßt das Brandenburgische Landesimmissionsschutzgesetz eine generelle Verlängerung der Ausschankzeiten für die Außengastronomie zu. Dies sollte, unter Berücksichtigung der Anwohnerinteressen, für den Bereich der Innenstadt zum Wohle der örtlichen Gastronomen allgemein geregelt werden. Die bisherige Praxis der Einzelbeantragung führt zu einer nicht gewünschten Wettbewerbsverzerrung zu Lasten einzelner Gastronomen.

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