Antrag - 01/SVV/0350
Grunddaten
- Betreff:
-
Außengastronomie nach 22.00 Uhr
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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09.05.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, für den innerstädtischen Bereich eine
Verordnung zu erarbeiten, nach der ein Ausschank in der Außengastronomie nach
22.00 Uhr allgemein zulässig ist. Länge der Ausschankzeit, Lärmobergrenze und
eine eventuelle Begrenzung auf bestimmte Wochentage regelt die Verordnung unter
sachangemessener Berücksichtigung der schützenswerten Interessen Dritter. Der
Stadtverordnetenversammlung ist diese Verordnung schnellstmöglich vorzulegen.
Erläuterung
Bei
Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher
Verhältnisse läßt das Brandenburgische Landesimmissionsschutzgesetz eine
generelle Verlängerung der Ausschankzeiten für die Außengastronomie zu. Dies
sollte, unter Berücksichtigung der Anwohnerinteressen, für den Bereich der
Innenstadt zum Wohle der örtlichen Gastronomen allgemein geregelt werden. Die
bisherige Praxis der Einzelbeantragung führt zu einer nicht gewünschten
Wettbewerbsverzerrung zu Lasten einzelner Gastronomen.