Beschlussvorlage - 01/SVV/0354/1
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührensatzung der Städtischen Musikschule Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- 44
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
09.05.2001
|
Erläuterung
Im
Vergleich mit der noch gültigen Gebührensatzung vom 09.06.1999 weist die
vorliegende Neufassung folgende inhaltlich relevante Veränderungen auf :
1.
Einnahmesteigerungen durch Erhöhung der Gebühren für Unterricht, Kurse,
Projekte und Veranstaltungen und die Überlassung von schuleigenen Instrumenten
als Maßnahme und Bestandteil des fortgeschriebenen HSK, welches eine
Einnahmesteigerung für 2001 um ca. 3 % vorsieht. Gleichzeitig erfolgt die
notwendige Umstellung auf den Euro unter Berücksichtigung der empfohlenen
Rundungen.
1.1.
Erhöhung der Unterrichtsgebühren
Einzelunterricht
(a 45 min.) von 95,00 DM mtl. auf 97,79 DM / 50 Euro mtl.
Gruppenunterricht
(a 30 min. pro Schüler) von 65,00 DM mtl. auf 68,45 DM
/ 35 Euro
mtl.
1.2.
Erhöhung der Kursgebühren
Kurse a
30 min. wöchentlich von 15,00 DM mtl. auf 15,65 DM / 8 Euro mtl.
Kurse a
45 min. wöchentlich von 22,50 DM mtl. auf 23,47 DM / 12 Euro mtl.
Kurse a
60 min. wöchentlich von 30,00 DM mtl. auf 31,29 DM / 16 Euro mtl.
1.3.
Erhöhung der Gebühren für externe Teilnahme
( d.h.
für Personen, die nicht Schüler dder Musikschule sind )
an
Ergänzungsfächern und Prüfungen
Externe
Teilnahme an Ergänzungsfächern (z.B. Musiklehre a 45 min. wöchentlich):
jährliche
Teilnahmegebühr von 100,00 DM auf 11,74 DM / 6 Euro mtl.
Für
externe Prüfungen wurden bisher eine einmalige Gebühr von 100,00 DM erhoben.
Nunmehr :
117,35 DM / 60 Euro einmalig
1.4.
Erhöhung für die Überlassung von schuleigenen Instrumenten
Die nach
Wertgruppen der Instrumente (I-V) gestaffelten monatlichen Gebühren werden wie
folgt erhöht :
I von
5,00 DM auf 5,87 DM / 3 Euro
II von
10,00 DM auf 11,74 DM / 6 Euro
III von
15,00 DM auf 17,60 DM / 9 Euro
IV von
20,00 DM auf 23,47 DM / 12 Euro
V von
25,00 DM auf 25,00 DM / 15 Euro
Begründung
:
Die
Anhebung der seit 1993 unverändert gebliebenen Überlassungsgebühren begründet
sich in der kontinuierlichen Werterhöhung des zur Verfügung stehenden
Instrumentenfundus durch intensive Maßnahmen (Neuanschaffungen) und
Reparaturen.
2.
Nutzerfreundlichere Gliederung der Paragrahpen und bessere Praktikabilität der
Textvorlage
Nutzerfreundlicher,
da für das jeweilige Anliegen auf einen Blick erkennbar, ist die neue
Gliederung bzw. Aufteilung des § 1 Gebührenpflicht in zwei Paragrahpen:
§ 1
Gebührenpflicht und § 2 Abmeldung vom Unterricht/Teilnahmeausschluss von
Unterricht, Kursen und Projekten
Analog
gilt dies für die Trennung der verschiedenen Gebührenarten, vor allem für die
textliche Splittung von Unterrichts- und Kursgebühren, da diese
unterschiedliche Nutzergruppen betreffen (§§ 3-5).
3.
Ermäßigungen
In dem
für die soziale Komponente der Musikschularbeit wichtigen
Ermäßigungsparagraphen (§ 6) ist der hierzu berechtigte Personenkreis
unverändert geblieben.
4.
Frühförderung und studienvorbereitende Ausbildung (§ 7)
In der
Neufassung des Paragraphen erfolgt eine differenzierte Vergabe von zusätzlichen
gebührenfreien Unterrichtseinheiten als Fördermaßnahme nach jährlich zu
bestehender Förderschülerprüfung. Anstelle der pauschalen zweiten
gebührenfreien Unterrichtsstunde a 45 min. beginnt die Förderung mit
zusätzlichen 15 min. und kann ggf. unter der Maßgabe von Leistungskriterien und
Ausbildungszielen bis zu 45 min. aufgestockt werden. Durch diese flexible
Staffelungsmöglichkeit kann eine größe Zahl geeigneter Schüler in den Genuss
einer solchen Förderung kommen. Im Kontext hierzu ist im Pflichtfach Klavier
(Abs. 4) die Unterrichtszeit von 45 min. auf 30 min. (analog wie im
Gruppenunterricht) abgesenkt worden.
5. Das
angestrebte politische Ziel einer Drittelfinanzierung konnte nicht erreicht
werden. Entgegen den Erwartungen liegt nach Inkrafttreten des
Musikschulgesetzes der Landeszuschuss nur bei 14,8 %, der städtische Zuschuss
bbei 47,6 % sowie der Eigenanteil der Nutzer bei 37,6 %.
Bezogen
auf die 28 kommunalen und Landkreis-Musikschulen im Land Brandenburg befindet
sich der Elternbeitrag seit Jahren im Spitzenbereich.
6.
Betroffene Haushaltsstellen der Gebührenerhöhungen ab Schuljahr 2001/2002:
33600.11000
- Unterrichtsgebühren
33600.11004
- Kursgebühren
33600.14201
- Überlassungsgebühren für Instrumente