Beschlussvorlage - 01/SVV/0354/1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gebührensatzung der Städtischen Musikschule Potsdam "Johann Sebastian Bach"

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Erläuterung

Im Vergleich mit der noch gültigen Gebührensatzung vom 09.06.1999 weist die vorliegende Neufassung folgende inhaltlich relevante Veränderungen auf :

 

1. Einnahmesteigerungen durch Erhöhung der Gebühren für Unterricht, Kurse, Projekte und Veranstaltungen und die Überlassung von schuleigenen Instrumenten als Maßnahme und Bestandteil des fortgeschriebenen HSK, welches eine Einnahmesteigerung für 2001 um ca. 3 % vorsieht. Gleichzeitig erfolgt die notwendige Umstellung auf den Euro unter Berücksichtigung der empfohlenen Rundungen.

 

1.1. Erhöhung der Unterrichtsgebühren

Einzelunterricht (a 45 min.) von 95,00 DM mtl. auf 97,79 DM / 50 Euro mtl.

 

Gruppenunterricht (a 30 min. pro Schüler) von 65,00 DM mtl. auf 68,45 DM

/ 35 Euro mtl.

 

1.2. Erhöhung der Kursgebühren

Kurse a 30 min. wöchentlich von 15,00 DM mtl. auf 15,65 DM / 8 Euro mtl.

Kurse a 45 min. wöchentlich von 22,50 DM mtl. auf 23,47 DM / 12 Euro mtl.

Kurse a 60 min. wöchentlich von 30,00 DM mtl. auf 31,29 DM / 16 Euro mtl.

 

1.3. Erhöhung der Gebühren für externe Teilnahme

( d.h. für Personen, die nicht Schüler dder Musikschule sind )

an Ergänzungsfächern und Prüfungen

 

Externe Teilnahme an Ergänzungsfächern (z.B. Musiklehre a 45 min. wöchentlich):

jährliche Teilnahmegebühr von 100,00 DM auf 11,74 DM / 6 Euro mtl.

 

Für externe Prüfungen wurden bisher eine einmalige Gebühr von 100,00 DM erhoben.

Nunmehr : 117,35 DM / 60 Euro einmalig

 

1.4. Erhöhung für die Überlassung von schuleigenen Instrumenten

Die nach Wertgruppen der Instrumente (I-V) gestaffelten monatlichen Gebühren werden wie folgt erhöht :

I von 5,00 DM auf 5,87 DM / 3 Euro

II von 10,00 DM auf 11,74 DM / 6 Euro

III von 15,00 DM auf 17,60 DM / 9 Euro

IV von 20,00 DM auf 23,47 DM / 12 Euro

V von 25,00 DM auf 25,00 DM / 15 Euro

 

Begründung :

Die Anhebung der seit 1993 unverändert gebliebenen Überlassungsgebühren begründet sich in der kontinuierlichen Werterhöhung des zur Verfügung stehenden Instrumentenfundus durch intensive Maßnahmen (Neuanschaffungen) und Reparaturen.

 

2. Nutzerfreundlichere Gliederung der Paragrahpen und bessere Praktikabilität der Textvorlage

 

Nutzerfreundlicher, da für das jeweilige Anliegen auf einen Blick erkennbar, ist die neue Gliederung bzw. Aufteilung des § 1 Gebührenpflicht in zwei Paragrahpen:

§ 1 Gebührenpflicht und § 2 Abmeldung vom Unterricht/Teilnahmeausschluss von Unterricht, Kursen und Projekten

Analog gilt dies für die Trennung der verschiedenen Gebührenarten, vor allem für die textliche Splittung von Unterrichts- und Kursgebühren, da diese unterschiedliche Nutzergruppen betreffen (§§ 3-5).

 

3. Ermäßigungen

In dem für die soziale Komponente der Musikschularbeit wichtigen Ermäßigungsparagraphen (§ 6) ist der hierzu berechtigte Personenkreis unverändert geblieben.

 

4. Frühförderung und studienvorbereitende Ausbildung (§ 7)

In der Neufassung des Paragraphen erfolgt eine differenzierte Vergabe von zusätzlichen gebührenfreien Unterrichtseinheiten als Fördermaßnahme nach jährlich zu bestehender Förderschülerprüfung. Anstelle der pauschalen zweiten gebührenfreien Unterrichtsstunde a 45 min. beginnt die Förderung mit zusätzlichen 15 min. und kann ggf. unter der Maßgabe von Leistungskriterien und Ausbildungszielen bis zu 45 min. aufgestockt werden. Durch diese flexible Staffelungsmöglichkeit kann eine größe Zahl geeigneter Schüler in den Genuss einer solchen Förderung kommen. Im Kontext hierzu ist im Pflichtfach Klavier (Abs. 4) die Unterrichtszeit von 45 min. auf 30 min. (analog wie im Gruppenunterricht) abgesenkt worden.

 

5. Das angestrebte politische Ziel einer Drittelfinanzierung konnte nicht erreicht werden. Entgegen den Erwartungen liegt nach Inkrafttreten des Musikschulgesetzes der Landeszuschuss nur bei 14,8 %, der städtische Zuschuss bbei 47,6 % sowie der Eigenanteil der Nutzer bei 37,6 %.

Bezogen auf die 28 kommunalen und Landkreis-Musikschulen im Land Brandenburg befindet sich der Elternbeitrag seit Jahren im Spitzenbereich.

 

6. Betroffene Haushaltsstellen der Gebührenerhöhungen ab Schuljahr 2001/2002:

33600.11000 - Unterrichtsgebühren

33600.11004 - Kursgebühren

33600.14201 - Überlassungsgebühren für Instrumente

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Fazit finanzielle Auswirkungen

siehe Originalvorlage

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