Beschlussvorlage - 02/SVV/0388
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- FB 20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.06.2002
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Erläuterung
Rechtsgrundlage
für die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Landeshauptstadt Potsdam ist das
Vergnügungssteuergesetz des Landes Brandenburg.
Durch den
§ 20 des Vergnügungssteuergesetzes wird den Gemeinden die Möglichkeit gegeben,
durch eine eigene Satzung die durch das Gesetz vorgegebenen Steuersätze um den
zweifachen bzw. einfachen Steuersatz zu überschreiten. Diese Erhöhung der
Steuersätze regelte die bisherige Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt
Potsdam vom 12. September 1994.
Die
damalige Begründung für diese Erhöhung, nämlich ordnungspolitisch die Anzahl
der Automatenaufsteller einzuschränken sowie der sich aus der Haushaltslage
ergebene Finanzbedarf trifft gleichsam auch heute noch zu.
Aufgrund
der Währungsumstellung verabschiedete der Landtag im Dezember 2001 eine
Änderung zum Vergnügungssteuergesetz, welches nunmehr die dort angegebenen
Steuersätze in EURO ausweist. Dieses Gesetz wurde im Gesetz- und
Verordnungsblatt I des Landes Brandenburg in 2002 veröffentlicht.
Die
bisher mit dem Währungsumrechnungsfaktor 1,95583 (DM –EUR) umgerechneten
Steuersätze des Vergnügungssteuergesetzes wurden nunmehr geglättet und
veränderten sich demzufolge nur unwesentlich.
Analog
dazu sieht die neue Vergnügungssteuersatzung ebenfalls eine Glättung der in
Euro ausgewiesenen Beträge vor. Außer den währungsbedingten Änderungen
beinhaltet sowohl das Vergnügungssteuergesetz als auch die
Vergnügungssteuersatzung keine Änderungen. Finanzielle Auswirkungen sind deshalb
aufgrund dieser Vergnügungssteuersatzung nicht zu erwarten.