Beschlussvorlage - 02/SVV/0388

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

 

 

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Landeshauptstadt Potsdam ist das Vergnügungssteuergesetz des Landes Brandenburg.

 

Durch den § 20 des Vergnügungssteuergesetzes wird den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, durch eine eigene Satzung die durch das Gesetz vorgegebenen Steuersätze um den zweifachen bzw. einfachen Steuersatz zu überschreiten. Diese Erhöhung der Steuersätze regelte die bisherige Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 12. September 1994.

Die damalige Begründung für diese Erhöhung, nämlich ordnungspolitisch die Anzahl der Automatenaufsteller einzuschränken sowie der sich aus der Haushaltslage ergebene Finanzbedarf trifft gleichsam auch heute noch zu.

 

 

Aufgrund der Währungsumstellung verabschiedete der Landtag im Dezember 2001 eine Änderung zum Vergnügungssteuergesetz, welches nunmehr die dort angegebenen Steuersätze in EURO ausweist. Dieses Gesetz wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt I des Landes Brandenburg in 2002 veröffentlicht.

 

Die bisher mit dem Währungsumrechnungsfaktor 1,95583 (DM –EUR) umgerechneten Steuersätze des Vergnügungssteuergesetzes wurden nunmehr geglättet und veränderten sich demzufolge nur unwesentlich.

Analog dazu sieht die neue Vergnügungssteuersatzung ebenfalls eine Glättung der in Euro ausgewiesenen Beträge vor. Außer den währungsbedingten Änderungen beinhaltet sowohl das Vergnügungssteuergesetz als auch die Vergnügungssteuersatzung keine Änderungen. Finanzielle Auswirkungen sind deshalb aufgrund dieser Vergnügungssteuersatzung nicht zu erwarten.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 nein

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