Beschlussvorlage - 02/SVV/0321
Grunddaten
- Betreff:
-
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- II/40
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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08.05.2002
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05.06.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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22.05.2002
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Erläuterung
Entsprechend
dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 01.12.1999 zum
Schulentwicklungsplan 1999-2005 (DS 99/0783/1) wurde zum Schuljahr 2000/2001
der Schulbezirk der Wilhelm-Busch-Grundschule (36) aufgelöst.
Mit
Beschluss am 23.01.2002 hat die Stadtverordnetenversammlung oben genannten
Beschluss wieder aufgehoben. Infolge dieser Beschlussfassung muss der
Schulbezirk der Wilhelm-Busch-Grundschule (36) wieder bestimmt werden, da nach
§ 106 Abs. 1, 2 Satz 1,5 des BbgSchulG in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur
Änderung des BbgSchulG vom 01.06.2001 (GVBl I S. 62 BbgSchulG) für jede
Grundschule der Schulbezirk durch Satzung zu bestimmen ist, für den die Schule
örtlich zuständig ist.
Die
Wilhelm-Busch-Grundschule (36) sowie die Grundschule Am Pappelhain (45) sind in
demselben Schulgebäude, Galileistraße 6-8, untergebracht. Daher wird der
Schulbezirk für beide Schulen nach
der neuen Regelung des § 106 Abs. 2 Satz 2 2. Alternative BbgSchulG deckungsgleich festgelegt.
Derzeit
ist die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von
Schulbezirken der Landeshauptstadt Potsdam vom 12.12.2001 (Amtsblatt für die
Landeshauptstadt Potsdam 14/2002
S. 12 ff) gültig, die entsprechend geändert wird.