Antrag - 13/SVV/0636

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in die Stellungnahme der LHP im Zuge der geplanten erneuten Auslegung und Beteiligung am FNP Schwielowsee, zwingend auch eine Beurteilung der umwelt-, naturschutz- und wasserrechtlichen Belange vorzunehmen.

Sollte die geplante erneute Auslegung und Beteiligung durch die Gemeinde Schwielowsee nicht erfolgen, so ist durch die Verwaltung hilfsweise anhand des vorliegenden FNP und des dazugehörigen Umweltberichtes eine Beurteilung der umwelt-, naturschutz- und wasserrechtlichen Belange durchzuführen.

Bei der Beurteilung ist die Energie- und Wasser Potsdam, als Betreiber des Wasserwerkes Potsdam-Wildpark-West mit einzubeziehen.

Die Stellungnahme ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Gemeinde Schwielowsee plant laut Medienberichten (PNN, 20.9.2013 „Aus für Containerhof“) die erneute Auslegung und Trägerbeteiligung für den FNP Schwielowsee ab Mitte Oktober.

 

Im Rahmen der im Jahr 2012 erfolgten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde durch die Landeshauptstadt Potsdam am 01.03.2012 eine Stellungnahme gegenüber der Gemeinde abgegeben, nach der die LHP keine Anregungen oder Hinweise hat. Nach der Aktenlage war Grundlage dieser Verwaltungsentscheidung jedoch lediglich eine Bewertung städtebaulicher und die Handelsstruktur (Ansiedlung großflächigen Einzelhandel) betreffender Aspekte.

 

Die Stellungnahme der LHP vom 01.03.2012 enthält keine Bewertung von umwelt-, naturschutz- und wasserrechtlichen Belangen. Eine Beteiligung des Bereiches Umwelt und Natur, bzw. eine Stellungnahme der EWP als Betreiber des Wasserwerkes in Wildpark-West, liegen nicht vor. Von der Änderung des FNP Schwielowsee sind unmittelbar oder mittelbar, das Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Potsdam-Wildpark (Versorgungsbereich: Geltow, Innenstadt, Brandenburger Vorstadt, Potsdam West, Eiche, Golm, Teile Bornim und Bornstedt, Berliner Vorstadt), das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“ und das Flächennaturdenkmals (FND) „Graureiherkolonie im Wildpark“ betroffen. Nicht nur deswegen wäre eine solche Betrachtung zwingend notwendig gewesen.

Dies gilt umso mehr, als in früheren Stellungnahmen der Landeshauptstadt Potsdam, zum Beispiel zum Antrag der Richter Recycling GmbH auf Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Recylinganlage am Standort Wildparkstraße 15 b in 14548 Schwielowsee, Ortsteil Geltow, durch die LHP, vertreten durch den FB Soziales, Gesundheit und Umwelt, Bereich Umwelt und Natur, der langfristigen Betrieb einer Abfall und Baustoff-Recycling Anlage in dieser sensiblen Lage in Frage gestellt wurde. Die damalige Stellungnahme der Landeshauptstadt Potsdam zum Erweiterungsvorhaben enthielt  die Anregung, eine Verlagerung in ein geeignetes Gewerbe- / Industriegebiet zu erwägen. Diese durchaus als kritisch zu bewertende Stellungnahme ging nicht in die FNP Bewertung ein.

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