Anfrage - 13/SVV/0686

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Niederschrift über einen Erörterungstermin beim Verwaltungsgericht Potsdam ist zu einer vorher ergangenen Entscheidung der Stadtverwaltung zu lesen: " Die Berichterstatterin weist (aber) darauf hin, dass rechtlich zulässig die alte asbestverseuchte Laube hätte durch eine neue ersetzt werden können, wenn dies Schritt für Schritt getan worden wäre. Vor diesem Hintergrund regt die Berichterstatterin an, zu prüfen, ob im Rahmen einer Kulanzentscheidung der sich gesetzestreu verhaltende Kläger genau so gestellt werden kann, als ob die Laube z.B. durch einen Brand oder ein anderes Naturereignis zerstört worden wäre. ...Eine nennenswerte Beeinträchtigung der Umgebung und naturschutzrechtlicher Belange erscheint auch beim Wiederaufbau nicht gegeben, zumal ein Betretungsrecht der Allgemeinheit in diesem Teil nicht besteht."

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche Gründe haben die Stadtverwaltung veranlasst, der Empfehlung der Richterin am Verwaltungsgericht nicht zu folgen, sondern die Abrissfestlegung für die errichtete Gartenlaube aufrechtzuerhalten, sogar einen Bußgeldbescheid zu verfügen?

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Erläuterung

 

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