Antrag - 13/SVV/0650

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt durch regelmäßige Kontrollen dafür Sorge zu tragen, dass entsprechend der gültigen  S a t z u n g über Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt Potsdam vom 1.1.2002, der Stadtordnung vom 4.6.2003 sowie in Umsetzung des Lokalen Teilhabeplanes der LHP die Barrierefreiheit auf der Brandenburger Straße ständig sichergestellt wird.

Über die eingeleiteten Maßnahmen zur Umsetzung dieses Auftrages ist die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 04. Dezember 2013 zu informieren.

 

Bei Zuwiderhandlung wird entsprechend der gültigen Satzung, § 14 Beseitigungspflicht, das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Potsdam aktiv.

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

Mehrfach wurden durch Aktionen des Behindertenbeirates Potsdam, dem Sozialwerk Potsdam sowie weiteren Behindertengruppen auf die immer wieder eingetretene Nichteinhaltung von Bedingungen und Auflagen entsprechend der Sondernutzungserlaubnis für Einzelhändler in der Brandenburger Straße hinsichtlich der Einhaltung der Barrierefreiheit aufmerksam gemacht, letztmalig im Rahmen der bundesweiten Woche des Sehens (siehe MAZ vom 14.10.2013). Mit mehr oder weniger langfristigem Erfolg. Wir haben uns kurz-, mittel- und langfristig mit dem Beschluss über den Lokalen Teilhabeplan der Landeshauptstadt Potsdam das Ziel gesetzt, Barrierefreiheit nicht nur zu diskutieren, sondern umzusetzen und zu leben. Die Brandenburger Straße als ein wesentlicher wirtschaftlicher und touristischer Mittelpunkt Potsdams sollte dabei eine Vorreiterrolle einnehmen. Ein kleiner aber machbarer Schritt in Richtung Teilhabe für Alle.

 

Loading...