Anfrage - 13/SVV/0718

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Als ein Beispiel für Schäden an Gebäuden seien die Betonschäden an den Außenstützen der Schwimm- und Leichtathletikhalle Luftschiffhafen benannt. Ich habe geraumer Zeit versucht, die Luftschiffhafen GmbH für sichtbare Schäden (AKR und Betonkorrosion) an den Stahlbetonstützen der o. g. Halle zu sensibilisieren. Vom Geschäftsführer der Luftschiffhafen GmbH habe ich eher abweisende Reaktionen erfahren.

 

Vom Geschäftsbereich 3 erfahre ich, dass sich die Stadtverwaltung seit geraumer Zeit intensiv um dieses Schadensbild kümmert.

 

Da bei weiterem Zuwarten erhebliche Kostensteigerungen durch Forstschreiten des Schadensbildes zu erwarten sind,

 

frage ich den Oberbürgermeister:

 

Frage:              Welchen Sachstand kann der OBM zu Schäden am Standort Luftschiffhafen benennen?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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