Beschlussvorlage - 13/SVV/0720
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Schulraumnutzungs- und Entgeltordnung der Landeshauptstadt Potsdam.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bildung und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Bildung und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.12.2013
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29.01.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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18.12.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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17.12.2013
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Erläuterung
Begründung:
Auf Grund der in der mittelfristigen Finanzplanung ab 2015 ausgewiesenen Fehlbedarfe und in Anbetracht der Herausforderungen der weiter wachsenden Stadt muss die LHP Maßnahmen ergreifen, um künftige Fehlbedarfe zu vermeiden und Überschüsse zu erwirtschaften. Dazu legt die LHP mit dem Haushaltsentwurf 2013/2014 das „Zukunftsprogramm 2017“ vor, in dem Ansätze und Wege zur Erreichung eines Haushaltsausgleichs und eines investitionsorientierten Haushalts aufgezeigt werden. Das „Zukunftsprogramm 2017“ umfasst sowohl Maßnahmen, die im Haushalt enthalten sind und sich bereits konsolidierend auswirken, als auch Handlungsansätze aus dem Bericht der Verwaltung zum 17-Punkte-Paket, die zukünftig eine konsolidierende Wirkung – nach entsprechender Beschlussfassung – entfalten können.
Im Rahmen der Haushaltsgenehmigung zur Haushaltsatzung 2013/2014 weist das Ministerium des Innern darauf hin, dass es in Anbetracht der angespannten Haushaltslage der LHP davon ausgeht, dass die im Zukunftsprogramm skizzierten Handlungsansätze durch entsprechende Beschlüsse der SVV umgesetzt werden.
Eine Neukalkulation der Entgeltsätze ist erforderlich, da die letzte Anpassung vor 13 Jahren stattfand. Die Neukalkulation erfolgte nach betriebswirtschaftlichen Grundlagen und in Anlehnung an die Bestimmungen des § 6 des Kommunalenabgabengesetzes des Landes Brandenburg (KAG) in Verbindung mit § 63 Abs. 2 und § 79 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf. Die kalkulierten Sätze spiegeln die gestiegenen Kosten seit 2001 bei Reinigung, Heizung, Strom und Personal wieder. Darüber hinaus sind seit Einführung des neuen kommunalen Finanzmanagements auch Abschreibungen und Gebäudeunterhalt bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Die Entgelte der Schulraumnutzungsordnung vom 23. November 2001 betrugen bspw. für die Nutzung eines Klassenraumes 11,00 € und für die Nutzung einer Aula 24,50 € pro Stunde (werktags), nunmehr ist für die werktägige Nutzung eines Klassenraumes 25 € und für die Nutzung der Aula 33,50 € vorgesehen.
Hinsichtlich der Verwendung der Mieterträge ist zu beachten, dass gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.1999 40 % der Einnahmen als Anreiz den Schulen für schulrelevante Aufgaben zu überlassen sind. Von den zu erwarteten Mehrerträgen aus der Erhöhung der Entgelte profitieren insofern auch die Schulen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kalkulation der Kostensätze erfolgte in Anlehnung an die Bestimmungen des § 6 des Kommunalenabgabengesetzes des Landes Brandenburg (KAG).
211 bis 231/441130 Vermietung und Verpachtung von Schulräumen | Vorläufiges Ist 2012 (in €) | zu erwartende Erträge | ||||||
2014 (in €) | 2015 (in €) | 2016 (in €) | 2017 (in €) | |||||
211 Grundschulen | 20.769,00 | 24.000,00 | 24.000,00 | 24.000,00 | 24.000,00 | |||
216 Oberschulen | 657,00 | 1.000,00 | 1.000,00 | 1.000,00 | 1.000,00 | |||
217 Gymnasien | 1.840,50 | 2.500,00 | 2.500,00 | 2.500,00 | 2.500,00 | |||
218 Gesamtschulen | 15.154,00 | 19.000,00 | 19.000,00 | 19.000,00 | 19.000,00 | |||
221 Förderschulen | 275,65 | 500,00 | 500,00 | 500,00 | 500,00 | |||
231 Oberstufenzentren | 4.171,50 | 5.000,00 | 5.000,00 | 5.000,00 | 5.000,00 | |||
Ergebnis | 42.867,65 | 52.000,00 | 52.000,00 | 52.000,00 | 52.000,00 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
|
42,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
30,4 kB
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