Beschlussvorlage - 13/SVV/0720

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Schulraumnutzungs- und Entgeltordnung der Landeshauptstadt Potsdam.

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Erläuterung

Begründung:

 

Auf Grund der in der mittelfristigen Finanzplanung ab 2015 ausgewiesenen Fehlbedarfe und in Anbetracht der Herausforderungen der weiter wachsenden Stadt muss die LHP Maßnahmen ergreifen, um künftige Fehlbedarfe zu vermeiden und Überschüsse zu erwirtschaften. Dazu legt die LHP mit dem Haushaltsentwurf 2013/2014 das „Zukunftsprogramm 2017“ vor, in dem Ansätze und Wege zur Erreichung eines Haushaltsausgleichs und eines investitionsorientierten Haushalts aufgezeigt werden. Das „Zukunftsprogramm 2017“ umfasst sowohl Maßnahmen, die im Haushalt enthalten sind und sich bereits konsolidierend auswirken, als auch Handlungsansätze aus dem Bericht der Verwaltung zum 17-Punkte-Paket, die zukünftig eine konsolidierende Wirkung nach entsprechender Beschlussfassung entfalten können.

 

Im Rahmen der Haushaltsgenehmigung zur Haushaltsatzung 2013/2014 weist das Ministerium des Innern darauf hin, dass es in Anbetracht der angespannten Haushaltslage der LHP davon ausgeht, dass die im Zukunftsprogramm skizzierten Handlungsansätze durch entsprechende Beschlüsse der SVV umgesetzt werden.

 

Eine Neukalkulation der Entgeltsätze ist erforderlich, da die letzte Anpassung vor 13 Jahren stattfand. Die Neukalkulation erfolgte nach betriebswirtschaftlichen Grundlagen und in Anlehnung an die Bestimmungen des § 6 des Kommunalenabgabengesetzes des Landes Brandenburg (KAG) in Verbindung mit § 63 Abs. 2 und § 79 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf. Die kalkulierten Sätze spiegeln die gestiegenen Kosten seit 2001 bei Reinigung, Heizung, Strom und Personal wieder. Darüber hinaus sind seit Einführung des neuen kommunalen Finanzmanagements auch Abschreibungen und Gebäudeunterhalt bei der Kalkulation zu berücksichtigen.

 

Die Entgelte der Schulraumnutzungsordnung vom 23. November 2001 betrugen bspw. für die Nutzung eines Klassenraumes 11,00 € und für die Nutzung einer Aula 24,50 € pro Stunde (werktags), nunmehr ist für die werktägige Nutzung eines Klassenraumes 25 € und für die Nutzung der Aula 33,50 € vorgesehen.

 

Hinsichtlich der Verwendung der Mieterträge ist zu beachten, dass gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.1999 40 % der Einnahmen als Anreiz den Schulen für schulrelevante Aufgaben zu überlassen sind. Von den zu erwarteten Mehrerträgen aus der Erhöhung der Entgelte profitieren insofern auch die Schulen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kalkulation der Kostensätze erfolgte in Anlehnung an die Bestimmungen des § 6 des Kommunalenabgabengesetzes des Landes Brandenburg (KAG).

 

 

211 bis 231/441130

Vermietung und Verpachtung von Schulräumen

Vorläufiges Ist 2012

(in €)

zu erwartende Erträge

2014

(in €)

2015

(in €)

2016

(in €)

2017

(in €)

211 Grundschulen

20.769,00

24.000,00

24.000,00

24.000,00

24.000,00

216 Oberschulen

657,00

1.000,00

1.000,00

1.000,00

1.000,00

217 Gymnasien

1.840,50

2.500,00

2.500,00

2.500,00

2.500,00

218 Gesamtschulen

15.154,00

19.000,00

19.000,00

19.000,00

19.000,00

221 Förderschulen

275,65

500,00

500,00

500,00

500,00

231 Oberstufenzentren

4.171,50

5.000,00

5.000,00

5.000,00

5.000,00

Ergebnis

42.867,65

52.000,00

52.000,00

52.000,00

52.000,00

 

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Anlagen

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