Antrag - 13/SVV/0098

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine externe Überprüfung der Vergabepraxis bei Eingliederungshilfen zu veranlassen.

 

Dabei soll untersucht werden:

 

- ob das Verfahren zur Prüfung einer drohenden Teilhabebeeinträchtigung vor Bewilligung von Kosten einer Therapie von Kindern mit einer fachärztlich diagnostizierten Lese-, Rechtschreibschwäche (LRS) oder Rechenschwäche (Dyskalkulie) methodisch geeignet ist

 

- warum die Bewilligungsquote bei gleicher Rechtslage in den letzten Jahren signifikant zurückgegangen ist

 

- ob die Einrichtung einer verwaltungsinternen Ombuds- oder Beschwerdestelle erforderlich ist.

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll in der Sitzung im Mai 2013 über die eingeleiteten Schritte informiert werden.

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Erläuterung

 

Begründung:

 

In den letzten Monaten erreichten uns mehrere Beschwerden von Bürger/inne/n, bei deren Kindern durch die Stadtverwaltung trotz fachärztlich diagnostiziertem Vorliegen einer drohenden seelischen Behinderung in Verbindung mit einer durch diese Fachleute diagnostizierten LRS oder Dyskalkulie die Übernahme der Kosten für eine empfohlene Therapie verwehrt wurde.

 

Überwiegend haben die Eltern wenig Verständnis für die Ablehnungen, weil sie die erheblichen Beeinträchtigungen erleben, die Dyskalkulie und LRS für die psychische Stabilität und soziale Entwicklung ihrer Kinder bedeuten. Oftmals wird gerügt, dass Sachbearbeiter/innen ohne genaue Kenntnis des sozialen Umfeldes oder fachärztliche Ausbildung nach oberflächlichen Befragungen der Kinder und Eltern eine Telhabebeeinträchtigung verneinen und die Übernahme der Therapiekosten ablehnen.

 

Die Stadt Potsdam muss sicherstellen, dass für alle Kinder weitgehend gleiche Chancen auf Teilhabe,  Bildung und Entwicklung gewährleistet bleiben. Es darf nicht vorrangig vom Einkommen der Eltern abhängen, ob Kinder eine fachärztlich empfohlene Therapie erhalten. Daher ist es erforderlich, dass die Verwaltungsentscheidung in einem methodisch einwandfreien Verfahren getroffen wird.

 

 


 

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