Antrag - 13/SVV/0527

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge in Ergänzung der DS 07/SVV/0699 beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stadtverordneten halbjährlich über die Vergabe von Gutachten und Untersuchungen in den städtischen Gesellschaften ab einer Wertgrenze von 5.000 Euro durch die Geschäftsführungen zu unterrichten.

 

In dem Bericht ist darzustellen:

 

-              welchen Firmen welche Auftge (Aufgabenstellung) erteilt wurden;

-              welcher Art sind die Aufträge gewesen;

-              wie die Auswahl der GutachterInnen erfolgte (Ausschreibung oder freihändige Vergabe).

 

Der erste Bericht soll spätestens mit dem nächsten Jahresabschluss vorgelegt werden.

 

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Erläuterung

Begründung:

Die Vergabe von Gutachten und Untersuchungen erfolgt derzeit in den städtischen Firmen ohne jegliche Kontrolle durch die Stadtverordneten.

 

Nach den guten Erfahrungen aus der Berichterstattung gem. DS 07/SVV/0699 soll mit unserem Antrag eine regelmäßige Kontrolle dieser Ausgaben der städtischen Gesellschaften durch die Stadtverordneten ermöglicht werden.

 

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