Antrag - 13/SVV/0531
Grunddaten
- Betreff:
-
Motorhalle Babelsberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.09.2013
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09.09.2013
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06.11.2013
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11.11.2013
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die in der Brandschutzschau vom 12. Mai 2013 aufgezeigten Mängel kurzfristig so beseitigt werden, dass die Halle für Schul- und Vereinssport nutzbar bleibt.
Die nötigen Maßnahmen sollen in enger Abstimmung zwischen KIS als Eigentümer, den Nutzern Verein SV Motor Babelsberg e.V. und Fachbereich Sport sowie der Bauaufsicht benannt und umgesetzt werden. Ziel ist es, eine Nutzungsuntersagung zu verhindern.
Als zweiter Schritt soll in enger Abstimmung mit dem Verein ein Konzept für die Sanierung der Halle erstellt werden, dass verschiedene Modelle (Sanierung, Teilneubau, Neubau) prüft und die Einordnung in die Finanzplanung der Landeshauptstadt, hier des KIS, enthält. Das Konzept soll im April 2014 vorgelegt werden.
Erläuterung
Begründung:
Die „Motorhalle“ ist für Vereins- und Schulsport in Babelsberg unbedingt nötig. Sie wird von Goethegrundschule und Bertha von Suttner Gymnasium für den Schulsport genutzt und ist im Schul- und Sportstättenplan der LHP als Schulsportstandort geführt. Im Verein SV Motor Babelsberg e.V. trainieren außerhalb der Schulzeiten mehr als 400 Mitglieder. Der Verein betreut die Halle weitgehend ehrenamtlich, unterhält Kooperationen mit vielen Einrichtungen im Sozialraum und richtet in den wichtigsten Sparten Boxen und Judo ebenfalls große Wettkämpfe aus. Eine Brandverhütungsschau vom 12. 5. 2013 in der Halle hat lt. Protokoll eklatante Mängel aufgezeigt. Eine kurzfristige Schließung der Halle würde das Engagement der Sportler und Vereinsmitglieder mit Füßen treten. Deshalb muss die weitere Nutzbarkeit der Halle als erster Schritt im Mittelpunkt der Bemühungen stehen. Als zweiter Schritt muss die Zukunft der Halle am Standort gesichert werden.