Antrag - 13/SVV/0600

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wir beauftragt, für die Landeshauptstadt Potsdam einen Lichtmasterplan erstellen zu lassen. Inhaltlich soll es dabei nicht nur um den Austausch oder Neubau einzelner Lampen und Leuchten, sondern auch um eine strategische und räumlich differenzierte gesamtstädtische Lichtplanung gehen, die gezielt Leitlinien aufstellt sowie konkrete Anforderungen an die Energieeffizienz und ökologische Verträglichkeit berücksichtigt.

 

Der Lichtmasterplan sollte nachstehende Kriterien beinhalten:

- Analyse der Ist-Situation

- Festlegung der Prioritäten

- Festlegung der lichttechnischen Ziele

- Festlegung von Energiekennzahlen

- Zusammenspiel von funktionalem und gestaltendem Licht

- Verbesserung des Sicherheitsempfinden

- Verbesserung der Lichtqualität

- Verbesserung der Stadtwahrnehmung

 

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Erläuterung

Begründung

Der Lichtmasterplan soll dazu beitragen, dass Potsdam veraltete Technik schneller austauschen und auf moderne, energieeffiziente Beleuchtung setzen kann. Er soll die Entscheider und Fachleute in der Stadt über die Vorteile informieren, die eine Umrüstung auf eine modernisierte Straßenbeleuchtung bietet: weniger Kosten, mehr Sicherheit, höhere Wohn- und Lebensqualität sowie ein verbesserter Natur- und Klimaschutz.

 

Veraltete Stadtbeleuchtung verschwendet nicht nur Energie und Geld, sondern heizt auch das Klima auf und schadet der Natur. Zur Erreichung der Potsdamer Klimaschutzziele ist die kommunale Lichtplanung für eine energieeffiziente und ökologisch verträgliche Stadtbeleuchtung unumgänglich.

 

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) kommt in einer Einschätzung zur kommunalen Lichtplanung zu folgendem Fazit. „Kommunen sollten sich bei Erstellung einer Rahmenplanung ihrer hieraus resultierenden Selbstbindung bewusst werden, die weit mehr einfordert, als die Darstellung zum Besitz eines Dokuments mit der Überschrift „Beleuchtungskonzept“ oder „Lichtmasterplan“. Die Planung als solche ist lediglich der Auftakt eines langfristig angelegten Entwicklungsganges. Bestenfalls einer integrierten Lichtleitplanung, die über eine fortentwicklungsfähige Kommunikationsgrundlage und einer legitimierten Institution bzw. einer die Umsetzung begleitenden Person gegründet ist. Neben einer Optimierung der Straßenbeleuchtung im Sinne ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte der Nachhaltigkeit sind die Handlungsbereiche Lichtgestaltung und Lichtwerbung konsequent darin einzubinden.“

Quelle:http://www.dstgb.de/dstgb/Home/Schwerpunkte/Licht%20im%20%C3%B6ffentlichen%20Raum/Aktuelles/Kommunale%20Lichtplanung/)

 

Der NABU Deutschland stellt verschiedene Empfehlungen und Arbeitshilfen für die Erstellung und Umsetzung von Lichtplanung und Beleuchtungskonzepten auf kommunaler Ebene in Form einer kommentierten Materialsammlung zur Verfügung. Im Rahmen seiner Projektaktivitäten rund um das Thema Stadtbeleuchtung hat der NABU versucht, gemeinsam mit seinen Gruppen und anderen Initiativen vor Ort die Anstrengungen zu bündeln, um die dringend notwendige Sanierung veralteter Techniken und eine kommunale Lichtplanung zunächst auf die politische Agenda und dann in die praktische Umsetzung zu bringen. Auf der einen Seite gibt es häufig Vorbehalte und Argumente gegen eine umfassende Modernisierung der Stadtbeleuchtung, vor allem hinsichtlich geeigneter Finanzierungsmodelle. Andererseits können moderne Beleuchtungstechnik und die Gestaltung des öffentlichen Raumes durch ein intelligentes Lichtmanagement Image und Lebensqualität in der jeweiligen Kommune positiv prägen. Gleichzeitig sollten aus Sicht des NABU die Möglichkeiten zum Erhalt der Dunkelheit in Naturräumen in der Stadt und im Umland sowie für die Reduzierung des Lichteinsatzes in Abhängigkeit von der jeweiligen Nutzung konsequent umgesetzt und genutzt werden.“

Quelle: http://www.nabu.de/stadtbeleuchtung/cd-rom/start.html

 

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