Beschlussvorlage - 02/SVV/0403
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachträgliche Genehmigung von Darlehensverträgen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- FB 26.3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.06.2002
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Abschluss folgender Darlehensverträge aus den Jahren 2000 und 2001 mit der
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wird nachträglich genehmigt:
2000 1.200.000 DM Einbau von Thermostatventilen und
Strangregulierungen in 11
Potsdamer
Schulen
800.000 DM Sanierung
WC-Anlagen Schule 10/19
3.600.000 DM Fassadensanierung
Schule 9
400.000 DM WC-Bereich
Schule 51
6.000.000 DM 1.
BA Sanierung Schule 55 (sportbetonte Gesamtschule)
2001
300.000 DM Sicherheits-
u. brandschutztechnische Maßnahmen Schule 30
400.000 DM Sanitäranlagen
Schule 13
300.000 DM Brandschutzsanierung
Schule 9
500.000 DM Fachkabinette
in den Schulen 22, 54 und 21/31
500.000 DM Sanierung
Sportplatz Schule 1
4.610.000 DM 2.
BA Sanierung Schule 55 (sportbetonte Gesamtschule) und
1.842.100 DM 3-Feld-Sporthalle
im Sportkomplex Luftschiffhafen.
Erläuterung
Begründung:
Die
Haushaltssatzung 1999 ermächtigte zur Aufnahme von Krediten in Höhe von
12.000.000 DM,
die
Haushaltssatzung 2000 von 10.150.000 DM.
Durch die
Beschlüsse der SVV über die Haushaltssatzungen wurden lediglich die zulässigen
Höchstbeträge der Kredite festgelegt.
Gemäß §
35 (2) GO Nr. 18 ist über die tatsächliche Kreditaufnahme durch die
Gemeindevertretung zu beschließen, wenn ein in der Hauptsatzung festgelegter
Betrag überschritten wird. Unterhalb dieser Grenze entscheidet gemäß § 57 (2)
GO der Hauptausschuss.
Diese
Beschlüsse wurden nicht eingeholt, da angenommen wurde, dass die
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung ausreichend sei, zumal es sich um
zinslose Darlehen handelte und die Inanspruchnahme des
Schulsanierungsprogrammes im Haushaltsplan verankert war.
Die
fehlenden Beschlüsse sollen nun insgesamt als Beschluss der SVV nachgeholt
werden.
Die
Kredite wurden jeweils um 1 Jahr zeitversetzt vertraglich gebunden.
In 2000
wurden 5 Einzelverträge über insgesamt 12.000.000 DM abgeschlossen.
In 2001
wurden 7 Kreditverträge über insgesamt 8.452.100 DM abgeschlossen.
Es
handelte sich hierbei ausschließlich um geplante Kreditaufnahmen innerhalb des
Schulsanierungs-programmes des Landes Brandenburg.
Diese
Darlehen wurden nur von der ILB und nur maßnahmegebunden auf Antrag gewährt.
Sie sind für die Stadt zinslos, da die Zinsen vom Ministerium für Bildung,
Jugend und Sport übernommen werden.
Eine
Ausschreibung für mehrere Banken erübrigte sich somit.
Die
Kreditaufnahmen wurden durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt.
Die
Tilgung erfolgt in 16 bis 24 halbjährlichen Raten, wobei für die Kreditverträge
aus 2000 die ersten drei Jahre tilgungsfrei sind.