Beschlussvorlage - 02/SVV/0403

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Abschluss folgender Darlehensverträge aus den Jahren 2000 und 2001 mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wird nachträglich genehmigt:

 

2000      1.200.000 DM       Einbau von Thermostatventilen und Strangregulierungen in 11

Potsdamer Schulen

                     800.000 DM            Sanierung WC-Anlagen Schule 10/19

                  3.600.000 DM            Fassadensanierung Schule 9

                     400.000 DM            WC-Bereich Schule 51

                  6.000.000 DM            1. BA Sanierung Schule 55 (sportbetonte Gesamtschule)

 

     2001        300.000 DM            Sicherheits- u. brandschutztechnische Maßnahmen Schule 30

                     400.000 DM            Sanitäranlagen Schule 13

                     300.000 DM             Brandschutzsanierung Schule 9

                     500.000 DM            Fachkabinette in den Schulen 22, 54 und 21/31

                     500.000 DM            Sanierung Sportplatz Schule 1

                  4.610.000 DM            2. BA Sanierung Schule 55 (sportbetonte Gesamtschule) und

                  1.842.100 DM            3-Feld-Sporthalle im Sportkomplex Luftschiffhafen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Haushaltssatzung 1999 ermächtigte zur Aufnahme von Krediten in Höhe von 12.000.000 DM,

die Haushaltssatzung 2000 von 10.150.000 DM.

 

Durch die Beschlüsse der SVV über die Haushaltssatzungen wurden lediglich die zulässigen Höchstbeträge der Kredite festgelegt.

Gemäß § 35 (2) GO Nr. 18 ist über die tatsächliche Kreditaufnahme durch die Gemeindevertretung zu beschließen, wenn ein in der Hauptsatzung festgelegter Betrag überschritten wird. Unterhalb dieser Grenze entscheidet gemäß § 57 (2) GO der Hauptausschuss.

 

Diese Beschlüsse wurden nicht eingeholt, da angenommen wurde, dass die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung ausreichend sei, zumal es sich um zinslose Darlehen handelte und die Inanspruchnahme des Schulsanierungsprogrammes im Haushaltsplan verankert war.

Die fehlenden Beschlüsse sollen nun insgesamt als Beschluss der SVV nachgeholt werden.

 

Die Kredite wurden jeweils um 1 Jahr zeitversetzt vertraglich gebunden.

In 2000 wurden 5 Einzelverträge über insgesamt 12.000.000 DM abgeschlossen.

In 2001 wurden 7 Kreditverträge über insgesamt 8.452.100 DM abgeschlossen.

 

Es handelte sich hierbei ausschließlich um geplante Kreditaufnahmen innerhalb des Schulsanierungs-programmes des Landes Brandenburg.

Diese Darlehen wurden nur von der ILB und nur maßnahmegebunden auf Antrag gewährt. Sie sind für die Stadt zinslos, da die Zinsen vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport übernommen werden.

Eine Ausschreibung für mehrere Banken erübrigte sich somit.

Die Kreditaufnahmen wurden durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt.

 

Die Tilgung erfolgt in 16 bis 24 halbjährlichen Raten, wobei für die Kreditverträge aus 2000 die ersten drei Jahre tilgungsfrei sind.

 

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: Nein

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