Beschlussvorlage - 13/SVV/0659

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

Begründung:

 

Seit dem 1.8.2011 ist eine neue Gebührensatzung für die Musikschule in Kraft, deren Gebührenstruktur dem gesamten Umstrukturierungsprozess Rechnung trägt. Mit der Gebührensatzung vom 1.8.2011 wurden vorrangig die Gebühren für den Unterricht (§ 3) angepasst, die Gebühren für Kurse (§ 4) hingegen wurden nicht erhöht.

Die Kursgebühren der Städtischen Musikschule Potsdam sind seit 2004 konstant geblieben.

 

Im Rahmen des Zukunftsprogrammes 2017 wurde u. a. ein interkommunaler Vergleich durchgeführt. Dieser Vergleich (Anlage 3: „Städtevergleich“) verdeutlicht, dass die Kursgebühren der Städtischen Musikschule Potsdam z.T. unter denen der Vergleichsstädte liegen. Durch eine Anhebung der Kursgebühren um 10% von 180,00€ auf 198,00€ (für Kurse à 45 Minuten) pro Jahr wird der Durchschnittswert der 5 Vergleichsstädte (198,12€) nahezu erreicht. Der ausgewiesene Haushaltseffekt entspricht der Kalkulation des Zukunftsprogramms (Seiten 16 / 17).

Im Rahmen des Städtevergleiches wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit lediglich die Kursgebühren r Kurse à 45 Minuten betrachtet. Hier werden analog auch die Kurse à 30 und 60 Minuten angeglichen.

Die Anpassung der Gebührensätze betrifft ausschließlich die Kurse der Elementaren Musikpädagogik und damit ca. 450 Teilnehmer (Anlage 1, 2.).

 

Es handelt sich um eine Maßnahme zur Erhöhung der Erträge und somit zur Stabilisierung des ansonsten bestehenden Zuschussbedarfes.

 

Im § 1 erfolgt eine Änderung der Fälligkeit, so dass das Kalenderjahr künftig in drei gleichmäßige Abschnitte eingeteilt ist. Dadurch wird mehr Nutzerfreundlichkeit erreicht.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Durch die Änderungsgebührensatzung ergibt sich folgende Erhöhung der Erträge aus Gebühren: für 2014 voraussichtlich 3.300 Euro und ab 2015 voraussichtlich 8.000 Euro p. a. (siehe Anlage 1.1.).

 

Mit Hilfe der Ertragserhöhung soll neben dem Rückgriff auf die allgemeinen Finanzierungsmittel der LHP ein Beitrag zur Stabilisierung des Zuschussbedarfes der Musikschule geleistet werden.

 

Der Zuschussbedarf für das Produkt Musikschule stellt sich unter der Voraussetzung, dass ein entsprechender SVV-Beschluss zur Gebührenerhöhung gefasst wird, wie folgt dar:

 

Produkt 26300 Musikschule (in €)

Ansatz

2013

Ansatz

2014

Plan

2015

Plan

2016

Plan

2017

Erträge gesamt*

1.129.900

1.132.600*

1.135.800*

1.134.700*

1.134.200*

Aufwendungen gesamt

2.584.900

2.717.200

2.808.500

2.852.600

2.874.600

Zuschuss

1.455.000

1.584.600

1.672.700

1.717.900

1.740.400

     *Inkl. der Gebührenerhöhung ab August 2014

 

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Anlagen

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