Antrag - 13/SVV/0776

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zuge der Erarbeitung des städtischen Haushalts ab 2015 für die institutionell geförderten Kulturträger Dreijahresverträge vorzubereiten und in den Haushalt der LHP von 2015 bis 2017 einzustellen.

 

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Erläuterung

Begründung:

Die institutionell geförderten Kulturträger leisten eine hervorragende Arbeit. Mit den Dreijahresverträgen soll für Planungssicherheit und Kontinuität gesorgt werden. Auch zur Einwerbung von Drittmitteln kann dieses Vorgehen nur Vorteile bieten.

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