Beschlussvorlage - 13/SVV/0800

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Schulentwicklungsplan 2009 bis 2015 wird gemäß § 102 Absatz 3 Brandenburgischem Schulgesetz (BbgSchulG) fortgeschrieben und als Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020 wie vorgelegt beschlossen. Dementsprechend sind für folgende Maßnahmen die Voraussetzungen gem. §§ 104, 105 BbgSchulG zu schaffen:

 

    1. Die dreizügige Rosa-Luxemburg-Schule (19) wird mit entsprechenden Baumaßnahmen zum Schuljahr 2015/2016 vierzügig mit Hort im Schulgebäude erweitert.
    2. Die Zeppelin-Grundschule (23) wird mit entsprechenden Baumaßnahmen zum Schuljahr 2015/2016 dreizügig im Schulgebäude erweitert.
    3. Am Standort Haeckelstraße wird zum Schuljahr 2016/2017 ein dreizügiges Gymnasium errichtet.
    4. Am Standort Potsdamer Str. 90 (Bornim) wird zum Schuljahr 2017/2018 eine zweizügige Grundschule mit Hort errichtet.
    5. Am Standort der Pierre-de-Coubertin-Oberschule wird zum Schuljahr 2017/2018 eine zweizügige Grundschule mit Hort errichtet.
    6. Die Pierre-de-Coubertin-Oberschule (39) nimmt zum Schuljahr 2018/2019 keine siebten Klassen mehr auf und wird perspektivisch als Oberschule geschlossen.
    7. Am Standort der Pierre-de-Coubertin Oberschule wird zum Schuljahr 2018/2019 eine Gesamtschule mit 5/3 Zügen errichtet.
    8. Im Bornstedter Feld wird spätestens zum Schuljahr 2021/2022 eine dreizügige Grundschule mit Hort errichtet.
    9. Spätestens zum Schuljahr 2021/2022 wird eine Gesamtschule mit 5/3 Zügen errichtet. Hierzu ist noch ein geeigneter Standort zu identifizieren und zu sichern.
    10. Spätestens zum Schuljahr 2021/2022 wird ein Gymnasium mit 3 Zügen errichtet. Hierfür wird eine entsprechende Fläche am Standort Bhf. Rehbrücke (Waldfläche) gesichert.

 

  1. Bis zur Errichtung der Grundschulen entsprechend den Punkten 2 d. und 2 e. sowie 2 h. sind in Abstimmung mit den Grundschulen Bornstedter Feld (3) und Grundschule Am Pappelhain (36/45) sowie den Horten Übergangslösungen zu realisieren.

 

  1. Die Zügigkeiten in Klassenstufe 1 werden dementsprechend wie folgt festgelegt.

 

Schule

gigkeit lt.

SEP

2009/2015

gigkeit lt.

SEP

2014/2020

Schuljahr

Grundschule Ludwig Renn (2)

3

3

unverändert

Grundschule (3), Bornstedter Feld

3

4 - 5[1]

2014/2015

Grundschule Hanna von Pestalozza (6)

2

2

unverändert

Regenbogenschule (7)

2

2

unverändert

Grundschule Max Dortu (8)

2

2

unverändert

Gerhart-Hauptmann-Grundschule (12)

2

2

unverändert

Grundschule Bruno H. Bürgel (16)

3

3

unverändert

Rosa-Luxemburg-Schule (19)

3

4

2015/2016

Grundschule am Priesterweg (20)

3

3

unverändert

Zeppelin-Grundschule (23)

3

3

unverändert

Eisenhart-Schule (24)

2

2

unverändert

Karl-Foerster-Schule (25/26)

4

4

unverändert

Waldstadt-Grundschule (27)

3

3

unverändert

Goethe- Grundschule (31)

2

2

unverändert

Schule am Griebnitzsee (33)

2

2

unverändert

Grundschule am Humboldtring (37)

2

2

unverändert

Weidenhof-Grundschule (40)

3

3

unverändert

Grundschule Am Pappelhain (36/45)

3-4

5[2]

2014/2015

Grundschule Im Kirchsteigfeld (56)

3

3

unverändert

Montessori-Oberschule (22)/ Primarstufe

2

2

unverändert

Oberschule Theodor Fontane (51)/ Primarstufe

3

3

unverändert

Neubau Bornim

0

2

2017/2018

Neubau Standort Pierre de Coubertin

0

2

2017/2018

Neubau Bornstedter Feld II

0

3

2021/2022

 

 

  1. Die gigkeiten in Klassenstufe 7 werden entsprechend nachfolgender Tabelle festgelegt.

 

Schule

gigkeit lt.

SEP

2009/2015

gigkeit lt.

SEP

2014/2020

Schuljahr

the-Kollwitz-Oberschule (13)

2

2

unverändert

Montessori-Oberschule (22)

2

2

unverändert

Pierre de Coubertin-Oberschule (39)

3

0

2018/2019

Oberschule Theodor Fontane (51)

3

3

unverändert

Voltaire-Gesamtschule (9)

5

5

unverändert

Gesamtschule Leonardo-da-Vinci (32)

0

4-5

unverändert

Gesamtschule Peter-Joseph-Lenné (38)

4

4

unverändert

Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Gesamtschule (46)

5

5

unverändert

Sportschule Potsdam Friedrich Ludwig Jahn (55)

4-5

4-5

unverändert

Gesamtschule am Standort Schilfhof (49)

0

4-5

unverändert

Humboldt-Gymnasium (1)

4

4

unverändert

Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium (4)

4

4

unverändert

Bertha-von-Suttner-Gymnasium (21)

3

3

unverändert

Leibniz-Gymnasium (41)

5

5

unverändert

Einstein-Gymnasium (54)

4

4

unverändert

Standort Haeckelstraße als Gymnasium

0

3

2016/2017

Standort Pierre-de-Coubertin als Gesamtschule

0

5

2018/2019

Neubau Gesamtschule

0

5

2021/2022

Neubau Gymnasium

0

3

2021/2022

 

5.      Die Verwaltung wird beauftragt, eine jährliche Prüfung der Prognose im Vergleich zu den Ist-Schülerzahlen vorzunehmen. In Abhängigkeit des Ergebnisses ist ggf. eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 102 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) vor Ablauf des Planungszeitraumes zu erstellen.

 

 

 

 

 

 


[1] Bis zur Fertigstellung der Grundschulen in Bornim und Nedlitzer Holz, danach 3 Züge.

[2] Bis zur Fertigstellung der Grundschule am Standort Oberschule Pierre de Coubertin, danach 3-4 Züge.

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Erläuterung

Begründung:

 

1. Ausgangssituation

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) verfügt zurzeit über 19 Grundschulen und zwei Primarstufen, fünf Gymnasien, sieben Gesamtschulen, vier Oberschulen, fünf Förderschulen, drei Oberstufenzentren (OSZ) und eine Schule des Zweiten Bildungsweges. Darüber hinaus befinden sich 17 Schulen, davon neun Grundschulen, eine Waldorfschule, vier Gymnasien, zwei Gesamtschulen, eine Förderschule und acht berufliche Schulen in freier Trägerschaft.

 

Nach Standorten gegliedert befinden sich im

 

        nn besiedelten Sozialraum I (Nördliche Ortsteile, Sacrow) zwei städtische und eine freie    Grundschule,

        Sozialraum II (Potsdam Nord) drei städtische Grundschulen,

        Sozialraum III (Potsdam West, Innenstadt, Nördliche Vorstädte) fünf städtische Grundschulen und eine Grundschule in freier Trägerschaft sowie sieben weiterführende Schulen, zwei OSZ und die Schule des Zweiten Bildungsweges,

        Sozialraum IV (Babelsberg, Zentrum Ost) vier städtische und zwei freie Grundschulen sowie zwei weiterführende städtische und drei weiterführende Schulen in freier Trägerschaft.

        Sozialraum V (Stern, Drewitz, Kirchsteigfeld) drei städtische und zwei freie Grundschulen sowie drei städtische und eine weiterführende Schule in freier Trägerschaft und im

        Sozialraum VI (Schlaatz, Waldstadt I und II, Potsdam Süd) zwei städtische und drei freie Grundschulen sowie zwei städtische und zwei freie weiterführende Schulen und ein OSZ.

 

Insgesamt verfügt die LHP damit über ein räumlich und inhaltlich ausgewogenes, alle Bildungsgänge umfassendes Schulangebot, das alle schulinhaltlichen Möglichkeiten abdeckt. Planerische Grundlage bildete der aktuelle Schulentwicklungsplan (SEP) mit seiner Geltungsdauer für den Zeitraum von 2009 bis 2015.

 

2. Anlass der Fortschreibung

 

In der seit November 2012 vorliegenden neuen Bevölkerungsprognose des Bereiches Statistik und Wahlen der LHP wird bis 2030 ein stetes Bevölkerungswachstum für Potsdam ausgewiesen. Im Jahr 2020 werden 170.450 Menschen und im Jahr 2030 178.750 Menschen in Potsdam wohnen. Das bedeutet eine Zunahme der Bevölkerungszahl im Vergleich zum Jahr 2011 (157.361 Einwohner) um 8 % bis 2020 und bis 2030 um ca. 14 %. Die Bevölkerungsentwicklung wird maßgeblich durch die zu erwartende Schaffung von neuem Wohnraum in den Sozial- und Planungsräumen der Stadt Potsdam bestimmt. Diese ist vor allem im Sozialraum II (Potsdam Nord) mit dem Bornstedter Feld, Bornim, Golm und Eiche in kurz- und mittelfristigen Zeiträumen zu erwarten, auch der Sozialraum I (Nördliche Ortsteile, Sacrow) hat in den Gebieten der Kaserne Krampnitz und Fahrland mittelfristig Entwicklungspotenziale.

 

In der Schülerzahlenentwicklung spiegelt sich dieser Zuwachs gleichermaßen wider. Aufgrund der vorgenannten Bevölkerungsentwicklung und deren Auswirkung auf das zukünftige Schulnetz ergab sich daher das Erfordernis, den Schulentwicklungsplan gemäß § 102 BbgSchulG vorzeitig in 2013 fortzuschreiben, da sich bisherige Planungsgrundlagen wesentlich verändert haben. So war gegenüber den bisherigen Annahmen bis 2025 r die Grundschulbevölkerung (6 bis unter 12 Jahre) ein um 9 % (9.200 zu 9.999 Kinder) und für die Sekundarstufe I Bevölkerung ein um rund 14 % (5.700 zu 6.499 Jugendliche) geringeres Bevölkerungswachstum der Schulentwicklungsplanung zugrunde gelegt worden.

 

Mit dem SEP wird ein Vorschlag zur Entwicklung der Schullandschaft unterbreitet, der die demographische Entwicklung der LHP berücksichtigt. Dabei sind erstmals Einwohnerzahlen auf der Ebene von 18 definierten „Planungsräumen“ und nicht nur - wie zuvor - auf der Ebene von sechs Sozialräumen prognostiziert worden. Diese wesentlich kleinräumigere Prognose erleichtert bzw. qualifiziert die Schulentwicklungsplanung bzw. Schulnetzplanung einerseits dahingehend, ein - auch vom Gesetzgeber gefordertes - wohnortnahes Standortsystem zu erarbeiten. Andererseits kann das Risiko von Prognoseunschärfen aufgrund der deutlich reduzierten Grundgesamtheit von größtenteils unter 10.000 Einwohnern pro Planungsraum ansteigen.

 

3. Aufgabenstellung und Vorgehensweise

 

Die Aufgabenstellung umfasste drei Aufgabengegenstände:

 

  1. die gutachterliche Prüfung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose und die differenzierte Betrachtung einzelner Planungsräume
  2. die Erstellung der Schulentwicklungsplanung sowie
  3. eine Schulstandort- und Entwicklungsanalyse.

 

Über die Bevölkerungsentwicklung hinaus wurden dabei Faktoren wie Inklusion, Entwicklungen von Ganztag, flexible Schuleingangsphase, die Schulen in freier Trägerschaft, Altersstrukturentwicklungen innerhalb der LHP, Doppelnutzung mit Hort sowie die Ergebnisse der Sportentwicklungsplanung berücksichtigt.

 

r die Erstellung der Schulentwicklungsplanung wurde die Freie Planungsgruppe Berlin / Architekturbüro IBUS beauftragt.

 

Die Schulentwicklungsplanung wurde entsprechend der Aufgabenstellung umgesetzt. Es erfolgte r die Primarstufe eine integrierte und planungsraumbezogene Hort- und Grundschulplanung.

 

Zusätzlich erfolgte im Rahmen der Schulstandortanalyse und -entwicklung die Immobilientechnische Analyse und Bewertung der Potenziale des vorhandenen Schulimmobilienportfolios der LHP / des Kommunalen Immobilien Service (KIS) in Hinblick auf eine optimierte Deckung des wachsenden Bedarfs an Schulimmobilien.

 

Im ersten Schritt wurden dazu die Bestandschulen / Immobilen in Hinblick auf die dort vorhandenen Raumpotenziale aufgenommen. Grundlage hierfür bildeten die vorliegenden digitalen Planunterlagen und Raumbücher des KIS. Im zweiten Schritt erfolgte ein Abgleich der Raumpotenziale mit den Raumprogrammempfehlungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und ergänzender Angaben des Auftraggebers hinsichtlich baulicher Standards (Inklusion, Hortnutzung).

 

Auf Grundlage der festgestellten Bedarfe im Primar- und Sekundarbereich wurden im nächsten Schritt potenzielle Schulstandorte durch das Architekturbüro IBUS auf ihre Entwicklungsmöglichkeiten geprüft. Die Ergebnisse wurden in der weiteren Planung berücksichtigt.

 

Die Schulplatznachfrage im Sekundarbereich in der LHP war und ist durch hohe Schuleinpendlerquoten gekennzeichnet. Sowohl Übergangs- als auch Strukturquoten im Bereich der Sekundarstufe I liegen deutlich über 100% (also mehr Schüler als Einwohner in der Altersgruppe). Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung erfolgte deshalb eine umfassende Pendleranalyse.

 

 

4. Weiterer Fortgang

 

Der vorliegende Schulentwicklungsplan ist die planerische Grundlage für die künftige Gestaltung eines bedarfsgerechten Schulstandortnetzes, und zwar basierend auf den derzeitigen Erkenntnissen der Bevölkerungsprognose.

 

Wichtiges Anliegen ist es, die Verlässlichkeit bisheriger Annahmen zu beleuchten bzw. die Risiken derzeitiger Prognoseunschärfen zu reduzieren.  Es bleibt von daher Aufgabe, den tatsächlichen Entwicklungsverlauf der Bevölkerungs- und Schülerzahlen zu beobachten, um etwaige Korrekturen auch rechtzeitig genug vornehmen zu können.

 

5. Ergebnisse

 

Schülerzahlenentwicklung:

 

Die Schülerzahlen steigen im Primar- und Sekundarbereich stetig an. Bei der Berechnung der Schülerzahlen wurden das Umland mit den bekannten Einpendlerquoten und mit dort geplanten Neuerrichtungen sowie die Schulen in freier Trägerschaft berücksichtigt.

 

Um das Schulstandortnetz gemäß den gesetzten Zielen auch auf lange Sicht anzupassen und das Risiko von Fehlinvestitionen zu minimieren, wurden viele Teile des Planes detaillierter bearbeitet als dies in „weniger dynamischen Phasen der Stadtentwicklung“ üblich ist. Dazu gehören folgende Bereiche:

 

-          Der SEP reicht zeitlich vom Jahr 2014 bis zum Jahr 2020 und damit wieder über den gesetzlich vorgesehenen Planungszeitraum von fünf Jahren hinaus. Darüber hinaus werden schulplanerische Aussagen bis zum Jahr 2030 und Trendaussagen bis 2034 getroffen. Damit wird sichergestellt, dass bauliche Maßnahmen nicht auf Spitzenbedarfe ausgelegt sind, sondern auf einen langfristigen Bedarf.

 

-          Im Gegensatz zum letzten Schulentwicklungsplan basieren regionale Aussagen nicht mehr auf den sechs Sozialräumen, sondern auf der wesentlich differenzierteren Regionalisierung von 18 Planungsräumen. Wohnortbezogene Aussagen lassen sich somit exakter lokalisieren. Schulpendler (Schüler, die nicht in ihrem Wohnkreis beschult werden) wurden nach ihrem Wohnkreis bzw. Postleitzahlgebiet und nach Schulform erfasst und die Pendlerströme analysiert.

 

-          Auf der Grundlage detaillierter Raumbücher des KIS wurde eine Schulraumpotenzialanalyse erarbeitet, um nicht oder untergenutzte Raumpotenziale zu identifizieren.

 

-          r ausgewählte Schulstandorte wurden architektonische Analysen erarbeitet, um deren Entwicklungspotenzial zu überprüfen.

 

-          Die Analyse des Wahlverhaltens (Erstwunsch) beim Übergang von der Primar- zur Sekundarstufe diente der bedarfsgerechten Bereitstellung von Plätzen in den einzelnen Schulformen.

 

              Darüber hinaus wurde prozessbegleitend die Projektgruppe SEP“ eingerichtet, die sich aus Vertretern aller betroffenen Fachbereiche der Stadtverwaltung zusammensetzte. Damit konnten fachübergreifende Problemstellungen im Rahmen des Arbeitsprozesses formuliert und sungsoptionen entwickelt werden.

 

 

 

 

Im Ergebnis stellt sich nachfolgender Bedarf dar:

 

5.1 Grundschulen/ Primarstufen

 

Die Schülerzahlenentwicklung in der Grundschule ist bis zum Schuljahr 2013/14 von einem kontinuierlichen und steilen Aufwärtstrend gekennzeichnet. Während im Schuljahr 2006/07 noch insgesamt 5.450 Schüler die öffentlichen Schulen besuchten, sind es im Schuljahr 2013/14 bereits 6.970. Dies entspricht einer Steigerung um etwa 28%. Dieser Aufwärtstrend setzt sich in den nächsten Jahren fort und übersteigt merklich die im SEP 2009 bis 2015 vorhergesagten Trendentwicklungen. Es wird erwartet, dass die Nachfrage nach Schulplätzen in der öffentlichen Grundschule bis zum Schuljahr 2020/21 also bis zum Ende des Geltungszeitraumes dieses Schulentwicklungsplans bis auf rund 8.500 Schüler ansteigen wird. Dies entspricht einer Steigerung um etwa 22% bezogen auf das Schuljahr 2013/14.

 

Die oben beschriebene Entwicklung der Nachfrage nach öffentlichen Grundschulplätzen bezieht sich auf die Gesamtstadt. Allerdings entwickeln sich einzelne Räume innerhalb der Stadtgrenzen sehr unterschiedlich. Demographisch prosperierend sind der Norden und der Nordwesten, während der süstliche Teil der Stadt demographisch stagniert. Mit Blick auf die Schulbevölkerung bedeutet dies, dass die Auswirkungen des erwarteten Rückgangs der Geburten (demographisches Echo) den Südosten der Stadt wesentlich früher ereilen als den Nordwesten.

 

Kapazitätserweiterungen „Nord“

 

In den Planungsräumen 102, 201 und 202 also im nordwestlichen Teil der Stadt werden langfristig zusätzlich fünf Grundschulzüge benötigt. Diese sollen durch die Errichtung einer zweizügigen Grundschule in Bornim und einer dreizügigen Grundschule im Bornstedter Feld abgedeckt werden.

 

Auf Grundlage dieser Annahmen wird die vorhandene Grundschulkapazität bis zum Schuljahr 2014/2015 im Planungsraum 304 (Potsdam West) gerade ausreichend sein. Zum Schuljahr 2015/2016 muss ein weiterer Zug geschaffen werden. Um die erwartete Nachfrageerhöhung abzufangen, ist geplant, die Zeppelin-Grundschule (23) um einen Zug zu erweitern.

 

Zudem soll die Rosa-Luxemburg-Schule von drei auf vier Züge erweitert werden. Ziel ist es, mit der optimalen Auslastung der Kapazitäten auch die angrenzenden Planungsräume (z.B. PR 601) zu entlasten.

 

Kapazitätserweiterungen „d“

 

Die Ergebnisse der Standort- und Potenzialanalysen zeigten, dass die Möglichkeit besteht - neben der Umnutzung der Oberschule „Pierre de Coubertin“ (siehe nächster Absatz) - auf dem Standort zusätzlich eine  zweizügige Grundschule zu errichten. Die so gewonnene Kapazität deckt damit „an der exakt richtigen Stelle“ die erwarteten Nachfragezuwächse in diesem Stadtraum (Planungsraum 501). Bis zur Fertigstellung der neuen Grundschule soll auf die steigende Schulplatznachfrage mit geeigneten Übergangslösungen reagiert werden.

 

Neben den temporären und dauerhaften baulichen Maßnahmen werden erwartete lokale Schulplatzdefizite mit den Überkapazitäten in räumlicher Nähe durch organisatorische Maßnahmen ausgeglichen. Dadurch kann auf die zusätzliche Schaffung von Schulplätzen in der Größenordnung von 2,5 Zügen verzichtet werden.

 

 

 

5.2 Weiterführende Schulen

 

Als Folge des Geburteneinbruchs Anfang der 90er Jahre sanken die Schülerzahlen in der Sekundarstufe I (7. bis 10. Klassenstufe) bis zum Schuljahr 2008/09 und erreichten zu diesem Zeitpunkt mit insgesamt knapp 3.800 Schülern an allgemeinbildenden, öffentlichen Schulen ihren Tiefpunkt. Ab diesem Zeitpunkt stiegen sie kontinuierlich an und haben zum Schuljahr 2013/2014 den Wert von rund 5.320 bereits überschritten.

 

In den nächsten Jahren ist von einem weiteren kontinuierlichen Aufwärtstrend auszugehen. Bis zum Ende des Geltungszeitraumes dieses Schulentwicklungsplans zum Schuljahr 2020/21 wird in der Sekundarstufe I eine Schülerzahl an öffentlichen Schulen von etwa 6.650 erwartet. Dies entspricht einer Steigerung von etwa 25%. Dieser Aufwärtstrend setzt sich auch nach 2020/21 fort und erreicht mit ca. 7.150 Schülern in den Jahren 2024/25 seinen Höhepunkt. Danach gehen die Schülerzahlen sehr langsam zurück. Im Jahr 2030/31 werden etwa 7.100 Schüler einen Schulplatz in der Sekundarstufe I an öffentlichen Schulen nachfragen.

 

Nachfrageentwicklung


Auf Basis der Bevölkerungsdaten der 12 bis unter 16 jährigen aus den Jahren 2007 bis 2012 und den Schülern in den Klassenstufen 7 bis 10 aus den Schuljahren 2006/07 bis 2012/13 wurden sogenannte Strukturquoten (Anteil Schüler an der Bevölkerung) gebildet.

Strukturquotenentwicklung Sekundarstufe I

 

2007

2008

2009

2010

2011

2012

Strukturquote

145,9%

141,5%

141,2%

141,1%

140,5%

139,7%


Auf dieser Grundlage wurde zur Ermittlung der erwarteten Schüler für das erste Prognosejahr mit einer Strukturquote von 140 % gerechnet. Diese beinhaltet Schüler der öffentlichen Schulen und der Schulen in freier Trägerschaft der Sekundarstufe I.

Die (in der Pendleranalyse) ermittelten Schüler mit Wohnort im Landkreis Potsdam-Mittelmark (LK PM) summieren sich im ersten Prognosejahr auf 14% (oder durchschnittlich 170 Schüler/Jahrgang = 680 Schüler in der Sekundarstufe I) der Gesamtnachfrage, sodass die Strukturquote ohne LK PM 126% beträgt. In den folgenden Prognosejahren wurden die Schülerzahlen der Klassenstufe 7 mit einer Strukturquote von 126% errechnet und jeweils 170 Schüler (aus LK PM) dazu addiert. Durch die wachsende Schulnachfrage aus der Landeshauptstadt und der angenommenen konstanten Anzahl der einpendelnden Schüler aus LK PM ergibt sich eine von 140% auf 136% sinkende Gesamtstrukturquote.

Anders als im Grundschulbereich spielt die Wohnortnähe bei den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen nur eine untergeordnete Rolle. Der Schwerpunkt der Planungberlegungen bezieht sich einerseits auf die Erreichbarkeit der Standorte innerhalb der Stadt und andererseits auf die nachfragegerechte Bereitstellung von Plätzen an den verschiedenen Schulformen (Oberschule, Gesamtschule, Gymnasium).

Zeitraum SEP (Schülerzahlen)

 

Nachfrage

13/14

14/15

15/16

16/17

17/18

18/19

19/20

20/21

 

7. Kl

1.312

1.413

1.453

1.537

1.586

1.576

1.710

1.734

 

11. Kl.

877

884

907

1.007

927

1.016

1.049

1.121

 

                                                                                                                                                         

 

 

 

 

Zeitraum Prognose (Schülerzahlen)

 

Nachfrage

21/22

22/23

23/24

24/25

25/26

26/27

27/28

28/29

29/30

30/31

 

7. Kl

1.800

1.881

1.771

1.803

1.807

1.809

1.809

1.807

1.805

1.803

 

11. Kl.

1.165

1.197

1.264

1.287

1.289

1.353

1.260

1.285

1.288

1.292

 

 

In den folgenden Tabellen sind für die Schuljahre bis einschließlich 2030/31 die erwarteten Klassenzahlen für den Eintritt in die Sekundarstufen I und II dargestellt.

 

Zeitraum SEP (Klassenzahlen)

 

Nachfrage

13/14

14/15

15/16

16/17

17/18

18/19

19/20

20/21

 

7. Kl

    52  

    56  

    57  

    61  

    63  

    64  

    69  

    69  

 

11. Kl.

35

35

36

40

37

41

42

45

 

                                                                                                                                                         

Zeitraum Prognose (Klassenzahlen)

             

Nachfrage

21/22

22/23

23/24

24/25

25/26

26/27

27/28

28/29

29/30

30/31

 

7. Kl

71

74

70

71

71

71

71

71

71

71

 

11. Kl.

47

48

51

51

52

54

50

51

52

52

 

             

Angebot

 

Der Nachfrage an 69 siebten Klassen (Sekundarstufe I) im Planungszeitraum (2020/2021) und langfristig an 71 siebten Klassen im Prognosezeitraum (2030/31) steht zur Zeit ein Angebot von nur 62 Zügen gegenüber.

 

Dem Bedarf an 45 elften Klassen (Sekundarstufe II) im Planungszeitraum und langfristig 52 elften Klassen im Prognosezeitraum steht eine Kapazität von 41 gen gegenüber.  Das bedeutet, dass im Planungszeitraum sieben und im Prognosezeitraum neun 7. Klassen sowie vier bzw. elf 11. Klassen fehlen.

 

Dabei ist die Neuerrichtung eines Gymnasiums am Standort Haeckelstraße schon eingerechnet.

 

Im Einzelnen stellt sich folgender Bedarf dar:

 

 

2020/

2021

2030/ 2031

an   7. Klassen

69

71

an 11. Klassen

45

52

 

Schulstandort

Schulform

gigkeit

 

 

SEK I

SEK II

Humboldt-Gymnasium

OG

4

4

Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium

OG

4

4

Leibniz-Gymnasium

OG

5

5

Einstein-Gymnasium

OG

4

4

Bertha-von-Suttner-Gymnasium

OG

3

3

Gymnasium am Standort Haekelstraße

OG

3

3

Sportschule Potsdam F. L. Jahn

O/OG

5

3

Gesamtschule Peter-Joseph-Lenné

O/OG

4

3

Voltaire-Gesamtschule

O/OG

5

4

F.-Wilh.-von-Steuben-Gesamtschule

O/OG

5

2

Leonardo-da-Vinci Gesamtschule

O/OG

5

3

Gesamtschule Schilfhof

O/OG

5

3

the-Kollwitz-Oberschule

S

2

 

Pierre de Coubertin-Oberschule

S

3

 

Theodor Fontane Oberschule

G/S

3

 

Montessori-Oberschule

G/S

2

 

Gesamt

 

62

41


Unter den vorgenannten Annahmen ist bis zum Schuljahr 2020/2021 von einem zusätzlichen Bedarf    von mindestens sieben Zügen und langfristig von mindestens neun Zügen in der Sekundarstufe I auszugehen. Aufgrund der zur Bevölkerungsentwicklung getroffenen Annahmen (Prognose der LHP- circa 10.000 EW weniger als die Landesprognose) und der mittelfristig abzudeckenden Spitzenbedarfe wird vorgeschlagen, zehn Züge neu zu schaffen. Diese sollen wie folgt gedeckt werden.

Errichtung einer Gesamtschule am Standort der „Pierre de Coubertin Oberschule“

 

Aufgrund des Anwahlverhaltens von Oberschulen in der Stadt und auf Basis der Standort- und Raumanalysen wird vorgeschlagen, die Oberschule ab Schuljahr 2018/2019 auslaufen zu lassen und zeitgleich durch die Aufnahme 7. Klassen eine Gesamtschule an dem Standort neu zu errichten. Das Flächenpotenzial macht es möglich, darüber hinaus auch eine zweizügige Grundschule auf dem Standort zu errichten.

 

Neubau einer Gesamtschule

 

Wie schon im letzten SEP erwartet, ist es aufgrund der Bevölkerungsentwicklung notwendig, einen weiteren Schulstandort für eine Gesamtschule zu errichten. Dazu ist stestens zum Schuljahr 2021/2022 eine Gesamtschule mit 5/3 Zügen zu errichten. Hierzu ist ein geeigneter Standort zu identifizieren und zu sichern.

 

 

Errichtung eines Gymnasiums am Standort der Schule am Nuthetal bzw. Neubau eines Gymnasiums im Süden der Landeshauptstadt Potsdam

 

Zur mittel- bis langfristigen Deckung des Bedarfs an Gymnasialplätzen ist die Schaffung weiterer drei Züge der Schulform Gymnasium spätestens zum Schuljahr 2021/2022 notwendig. Im Rahmen der mittelfristig erwarteten Umstrukturierung des „sonderpädagogischen Systems“ kann der Standort der „Schule am Nuthetal“ (10/30) als rderschule obsolet werden. Falls dies eintritt, soll dieser Standort als zu entwickelndes Gymnasium gesichert werden. Aufgrund der noch offenen Zukunft der Schule „Am Nuthetal“ als auch vor dem Hintergrund möglicher städtebaulicher Entwicklungen soll im Süden von Potsdam ein weiterer geeigneter Standort für eine Schule der Sekundarstufen I und II planungsrechtlich gesichert werden.

 

Bedarfsdeckung in der Sekundarstufe II

 

Zur Deckung der erwarteten Nachfrage in der Sekundarstufe II sind keine gesonderten Maßnahmen geplant. Vielmehr erhöhen sich im Zuge des Ausbaus von Gymnasien und Gesamtschulen die Kapazitäten für Schulplätze in der jeweiligen gymnasialen Oberstufe. Zusätzlich werden temporäre Nachfragespitzen durch schulorganisatorische Maßnahmen gelöst.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Von den im Schulentwicklungsplan dargestellten Investitionsbedarfen sind bereits im jetzigen KIS-Wirtschaftsplan 2013 bzw. Haushaltsplan insgesamt 77,9 Mio. EUR bis 2016 zur Umsetzung vorgesehen. Aus der Entwicklung der LHP als wachsende Stadt ergeben sich darüber hinaus bis 2021 Investitionsbedarfe in die Bildungsinfrastruktur durch die Bereitstellung von zusätzlichen bzw. zu erweiternden Schulkapazitäten, teilweise verbunden mit zusätzlichen Schulturnhallen und Horten. Diese werden in Anlage 1 dargestellt und beziffern sich auf 160,4 Mio. EUR. Zur Refinanzierung der Investitionskosten ist zu beachten, dass „entwicklungsbedingte Bedarfe“ im Sinne des Städtebaurechts noch zu ermitteln und entsprechend bei der Finanzierung zu berücksichtigen sind.

 

Im Ergebnishaushalt ist damit eine Aufwandssteigerung bis 2023 auf bis zu 18,9 Mio. EUR verbunden. Dem gegenüber stehen derzeit aufgabengebundene Erträge zwischen 0,3 Mio. EUR in 2015 und bis zu 2,5 Mio. EUR p.a. bis 2023, so dass nach vollständiger Realisierung der Bildungsinfrastrukturmaßnahmen von einem zusätzlichen Zuschussbedarf im Jahr 2023 in Höhe von jährlich 16,4 Mio. EUR auszugehen ist.

 

Die Realisierung der investiven Maßnahmen wird über den Wirtschaftplan des Kommunalen Immobilien Services (WP KIS) darzustellen sein. Dieser unterliegt bezüglich notwendiger Kreditaufnahmen und ausgewiesener Verpflichtungsermächtigungen der kommunalaufsichtlichen Genehmigungspflicht. Von den zusätzlichen Bedarfen lt. Anlage 1 werden im WP KIS 2014 voraussichtlich die für 2014 ausgewiesenen Investitionsbedarfe in Höhe von 3,2 Mio. EUR - finanziert über Kreditaufnahmen - sowie Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2015 bis 2017 in Höhe von insgesamt 54,5 Mio. EUR enthalten sein. Die diesbezüglichen Genehmigungstatbestände für den nächsten WP KIS (2014) beziehen sich somit bereits im nächsten Jahr auf insgesamt 57,7 Mio. EUR.

 

Im Ergebnishaushalt der LHP muss im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum WP KIS dargestellt werden, wie die Gegenfinanzierung, hier insbesondere die der Mieten und Betriebskosten, abgesichert werden wird. Dazu und zur Darstellung der Refinanzierung der weiteren zusätzlichen Aufwendungen aus dem Schul- und Hortbetrieb wird im Januar 2014 eine gesonderte Beschlussvorlage der SVV vorgelegt.

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Anlagen

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