Anfrage - 13/SVV/0815

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bei der Räumung der Fahrbahnen von Schnee wird dieser in der Regel an den rechten Fahrbahnrand geschoben und bildet oftmals eine Hürde, wenn dort parkende Fahrzeuge ihren Parkplatz verlassen oder ankommende auf einen Parkplatz fahren wollen.

Grundsätzlich ist das nicht zu vermeiden und muss im Interesse der Sicherheit der Fahrbahnen hingenommen werden. Allerdings führt es auch zu erheblichen Beeinträchtigungen von behinderten Kraftfahrern, die ihren reservierten Parkplatz verlassen oder auf Behindertenparkplätze auffahren wollen, zumal sie auf Grund ihrer Behinderung auf die Nutzung ihrer Fahrzeuge angewiesen sind.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Kann bei der Schneeräumung darauf Rücksicht genommen  werden, dass gekennzeichnete Parkplätze von Behinderten nicht von den Räumfahrzeugen zugeschoben werden?

 

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Erläuterung

 

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