Antrag - 13/SVV/0839

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, um die an der Sanierung der Dächer von Leichtathletik- und Schwimmhalle am Luftschiffhafen beteiligten Firmen ggf. für Mängel in der Ausführung in Haftung nehmen zu können. Dem Hauptausschuss ist in seiner letzten Sitzung im Jahr 2013 Bericht zu erstatten.

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

Nach bisherigem Kenntnisstand sind eklatante Mängel bei Planung, Ausführung und Prüfung der Sanierungsmaßnahmen an den beiden Dächern der Schwimmhalle und der Leichtathletikhalle am Luftschiffhafen im Jahr 2003 offenbar ursächlich für die nunmehr gefährdete Standsicherheit und die notwendige Schließung der beiden Hallen. Sollte sich der bisherige Kenntnisstand erhärten, sind erhebliche Kosten für notwendige Sanierungsmaßnahmen zu erwarten. Schon durch die jetzt erforderliche Schließung entstehen Folgekosten für Ausweichmaßnahmen in erheblichem Umfang. Schon deshalb ist es geboten, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Verantwortlichen für die entstandenen Schäden in Haftung zu nehmen. Da am 31.12.2013r einen Großteil der Maßnahmen die Verjährung greift, müssen entsprechende Schritte umgehend eingeleitet werden.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Da eine Verjährung der Haftung zum 31.12.2013 im Raum steht, ist die Stadtverordnetenversammlung am 04.12.2013 die letzte Gelegenheit, entsprechende Maßnahmen zu beauftragen. Eine frühere Antragstellung war nicht möglich, da die entsprechenden Erkenntnisse erst durch die bauaufsichtliche Schließung beider Hallen am 03.12.2013 öffentlich wurden.

 

 

Loading...