Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0430

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Ergebnis des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr gemäß § 93 GO

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß § 93 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Haus-haltsjahres durch den Kämmerer zu erstellen, durch den hauptamtlichen Bürgermeister festzustellen und der Gemeindevertretung zuzuleiten.

 

Das Ergebnis des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2001 liegt mit Datum vom 05.03.2002 vor und wird dem Rechnungsprüfungsamt umgehend zugeleitet.

 

Nachfolgend wird der Rechenschaftsbericht und die Ergebnisermittlung für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt dargestellt

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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