Anfrage - 02/SVV/0440

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ist die große Werbeinstallation "Pizzeria/Döner/Kebab" über dem Eingang zum Imbiss in der Karl-Liebknecht-Str. 3/4 genehmigungspflichtig und wurde sie genehmigt?

 

 

 

Antwort:

 

Am 02.06.02 wurde eine Besichtigung durchgeführt und es wurde folgendes dabei festgestellt: 

 

Die große Werbeanlage über dem Eingang der Gewerbeeinheit Pizzeria/Döner/Kebab" ist demoniert worden und befindet sich somit nicht mehr am Gebäude. (Die Werbeanlage wurde ohne Genehmigung errichtet und  es sollte ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet werden, falls sich durch die Prüfung herausgestellt hätte, dass sie nicht genehmigungsfähig sei.) 

 

Zur Zeit befindet sich dezent über dem Eingang ein Schriftszug angestrahlt Döner/'Kebab", welcher nicht beantragt wurde, jedoch genehmigungsfähig ist. 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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