Anfrage - 02/SVV/0442

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Abzweigung von der Nuthestraße Richtung Babelsberg liegen auf dem Teilstück in unmittelbarer Nähe der Straßenbahntrasse immer zahlreiche Steine (sicher aus dem Schotterbett der Straßenbahntrasse) und stellen durchaus eine Gefahr dar.

 

 

Wer ist für die Befreiung der Fahrbahn von gefährlichen Gegenständen hier zuständig?

 

 

 

Antwort:

 

Entsprechend der Wahrung der Verkehrssicherungspflicht werden durch den Straßenbaulastträger in regelmäßigen Abständen Streckenbegehungen und -befahrungen durchgeführt.  

 

Die Abfahrt Babelsberg der Nuthestraße entspricht einer Straße der Kategorie 1, dementsprechend sollen hier die Kontrollen mindestens 1 x wöchentlich durchgeführt werden. 

 

Aufgrund der personellen Engpässe werden in der Realität diese Kontrollen alle 2 - 3 Wochen in Straßen der Kategorie 1 durchgeführt. Bei diesen stattfindenden Kontrollen wurde nur ein einziges mal festgestellt, dass sich Schottersteine auf der Fahrbahn befinden. Bei normalem Verkehr der Straßenbahn ist das Herausschleudern solcher Materialien unwahrscheinlich, diese Steine können nur durch Menschenhand auf die Fahrbahn geworfen worden sein. 

 

In solch einem Falle wird der Baulastträger der Straße und damit je nach Art der „Verschmutzung" die Straßenmeisterei oder die STEP informiert und die Beseitigung veranlasst.     

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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