Anfrage - 02/SVV/0444

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Warum werden in Potsdam die Fahrradampeln als Bedarfsampeln aufgestellt?

 

Begründung:

 

Fahrradfahrer stellen einen Anteil von ca. 17% aller Straßenverkehrsteilnehmer und sollten entsprechend bei der Verkehrsregelung Berücksichtigung finden.

 

 

 

 

Antwort:

 

Grundsätzlich werden im Verlauf von Vorfahrtsstraßen mit straßenbegleitenden Radverkehrsanlagen (Radweg; Radfahrstreifen) die Fahrradsignale zusammen mit den KFZ-Signalen, auch ohne gesonderte Anforderung, geschaltet. Auf Grund unterschiedlicher Fahrgeschwindigkeiten sind aus Sicherheitsgründen (z.B. längere Räumzeiten Fahrrad gegenüber KFZ) oft versetzte Umschaltungen (Rot Gelb Grün) notwendig.

 

Bei Vorhandensein von Fahrrad-Angebotsstreifen fahren die Radfahrer ohne gesonderte Signale nach den KFZ-Signalen.  

 

Für KFZ sowie Radfahrer aus Nebenrichtungen ist es aus Leistungsfähigkeitsgründen oft notwendig, die Freigaben dieser Verkehrsströme nur auf Anforderung zu senden. Ebenso ist es nicht zu vertreten, den Hauptverkehrsstrom zu unterbrechen, obwohl mitunter kein Verkehr aus der Nebenrichtung vorhanden ist.

 

Die Art der Anforderungseinrichtung wird grundsätzlich durch die örtlichen Gegebenheiten bestimmt. Im beengten Stadtzentrum bleibt oft nur die Möglichkeit, Anforderungstaster einzusetzen. Steht mehr Raum zur Verfügung und ist der Radfahrer / -verkehr besser zu separieren (bauliche Trennung von z.B. geradeaus- und rechtsabbiegenden Radfahrern), werden auch Induktionsschleifen als Anforderungseinrichtung eingesetzt. Diese Induktionsschleifen wurden z.B. an den Lichtsignalanlagen Kaiser-Friedrich-Straße / Am alten Mörtelwerk und Am Schragen / Pappelallee eingesetzt.  

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