Anfrage - 02/SVV/0444
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrradampeln
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Gruppe BürgerBündnis
- Einreicher*:
- Stadtverordnete Platzeck
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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05.06.2002
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Beschlussvorschlag
Warum
werden in Potsdam die Fahrradampeln als Bedarfsampeln aufgestellt?
Begründung:
Fahrradfahrer
stellen einen Anteil von ca. 17% aller Straßenverkehrsteilnehmer und sollten
entsprechend bei der Verkehrsregelung Berücksichtigung finden.
Antwort:
Grundsätzlich werden im Verlauf von Vorfahrtsstraßen mit
straßenbegleitenden Radverkehrsanlagen (Radweg; Radfahrstreifen) die
Fahrradsignale zusammen mit den KFZ-Signalen, auch ohne gesonderte Anforderung,
geschaltet. Auf Grund unterschiedlicher Fahrgeschwindigkeiten sind aus
Sicherheitsgründen (z.B. längere Räumzeiten Fahrrad gegenüber KFZ) oft
versetzte Umschaltungen (Rot – Gelb – Grün) notwendig.
Bei Vorhandensein von Fahrrad-Angebotsstreifen fahren die
Radfahrer ohne gesonderte Signale nach den KFZ-Signalen.
Für KFZ sowie Radfahrer aus Nebenrichtungen ist es aus
Leistungsfähigkeitsgründen oft notwendig, die Freigaben dieser Verkehrsströme
nur auf Anforderung zu senden. Ebenso ist es nicht zu vertreten, den
Hauptverkehrsstrom zu unterbrechen, obwohl mitunter kein Verkehr aus der
Nebenrichtung vorhanden ist.
Die Art der Anforderungseinrichtung wird grundsätzlich durch die
örtlichen Gegebenheiten bestimmt. Im beengten Stadtzentrum bleibt oft nur die
Möglichkeit, Anforderungstaster einzusetzen. Steht mehr Raum zur Verfügung und ist
der Radfahrer / -verkehr besser zu separieren (bauliche Trennung von z.B.
geradeaus- und rechtsabbiegenden Radfahrern), werden auch Induktionsschleifen
als Anforderungseinrichtung eingesetzt. Diese Induktionsschleifen wurden z.B.
an den Lichtsignalanlagen Kaiser-Friedrich-Straße / Am alten Mörtelwerk und Am
Schragen / Pappelallee eingesetzt.