Anfrage - 02/SVV/0400

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In Gesprächen mit Bürgern im Zentrum Ost wird vor allem von den Anwohnern der Wiesenstraße (im Blickfeld zur Bahntrasse und dem ISES-Ableger) die hohe Lärmbelästigung insbesondere in der Nacht beklagt. Bei einer vor-Ort-Begehung zeigte sich, dass dies möglicherweise eine Lärmschutzmaßnahme verhindert werden könnte.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Welche Möglichkeiten sehen Sie, in dem Bereich Wiesenstraße (Zentrum Ost zur Bahntrasse und ISES-Ableger) eine Lärmschutzmaßnahme zu installieren?

 

 

Antwort:

 

Für den Bebauungsplan Nr. 37A "Potsdam Center" der Stadt Potsdam war eine Schallimmissionsprognose zu erstellen. Dabei wurden insbesondere die Geräuscheinwirkungen durch den Bau der ISES auf die Bebauung untersucht. Im Ergebnis sind Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen.  

 

Die ursprünglich vorgesehene Lärmschutzwand entlang der ISES zur Abschirmung des Wohngebietes Zentrum Ost wurden nach den Untersuchungen verworfen, weil eine verbleibene Grenzwertüberschreitung auch bei einer Höhe von 4,0 m nicht ausgeschlossen werden konnte. Der Gutachter kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis, den Anspruch auf Lärmschutz durch passive Maßnahmen (Lärmschutzfenster) zu realisieren.

 

Anspruchsberechtigt sind im Wohngebiet Zentrum Ost nur Gebäude in der  Max-Vollmer-Str. 14, 15, 16, 17 (Fensterfront zur Wiesenstraße) und Humboldtring 10. Die Ausstattung mit Lärmschutz-fenstern erfolgt differenziert nach Geschossen. Es wird zurzeit durch einen Gutachter der Zustand der vorhandenen Fenster in anspruchsberechtigten Wohnungen geprüft und der Abschluss von Vereinbarungen mit den Eigentümern vorbereitet.     

 

           

 

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