Beschlussvorlage - 13/SVV/0762

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Übertragung der Eigentumsanteile am Medienhaus erfolgt abweichend vom Beschluss der SVV vom 10. April 2012 (DS 12/SVV/0135) an die Zentrum für Film- und Fernsehproduzenten GmbH.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

 

Die Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH (TGZP GmbH)  als 100 % städtisches Unternehmen wird sich langfristig auf die gewerbliche Entwicklung im Bereich des Wissenschaftsparks Potsdam-Golm und weiteren Bereichen der Stadt konzentrieren.

 

Gleichzeitig soll sich die Zentrum für Film- und Fernsehproduzenten GmbH ( ZFF GmbH) als 100 % Tochtergesellschaft der TGZP GmbH nftig stärker für die Entwicklung des Medienstandorts Babelsberg sowohl im Kernbereich der Medienstadt als auch in der sogenannten Medienstadt 2 südlich der Großbeerenstraße zu engagieren.

 

Deshalb wird seitens der Landeshauptstadt Potsdam angestrebt, die Eigentumsanteile am Medienhaus nicht auf die TGZP GmbH, sondern auf die ZFF GmbH zu übertragen. Damit soll die ZFF GmbH auch langfristig entsprechend ihres Unternehmensgegenstandes wirtschaftlich ausgerichtet werden. Die ZFF GmbH ist dann zugleich Eigentümer und Betreiber des Medienhauses.

 

Eine direkte Einflussnahme der LHP auf die ZFF GmbH ist über die Gremien der Gesellschaften TGZP GmbH und ZFF GmbH  gesichert.

 

 

Rahmenbedingungen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) hat die Entwicklung des Film- und Medienstandorts Potsdam durch ihr Engagement bei der Errichtung des Zentrums für Film- und Fernsehproduzenten (ZFF) in der Medienstadt Babelsberg auf der Grundlage des Beschlusses der SVV vom 01.02.1995 (DS 95/041/2) unterstützt.

 

Das ZFF wurde mehr als 15 Jahren von der eigens dafür gegründeten Zentrum für Film- und Fernsehproduzenten GmbH (ZFF GmbH) mit den Gesellschaftern  TGZP GmbH (51 %) und Studio Babelsberg AG (49 %) erfolgreich betrieben.

 

Grundlage dafür bildete ein umfassendes Vertragswerk von miteinander verbundenen Verträgen, das insbesondere die dem Förderzweck entsprechende Verwendung der Mittel und Nutzung des Objektes gewährleisten sollte. Gleichzeitig beinhaltet es aber auch Regelungen für eine Kündigung des Pachtvertrages für das Grundstück auf dem das ZFF errichtet wurde, für das Ausscheiden eines Gesellschafters aus der ZFF GmbH und für eine mögliche Aufteilung des ZFF frühestens nach dem 31.12.2011.

 

Durch die Studio Babelsberg AG wurde der Pachtvertrag zum 31.12.2011 gekündigt. Die Kündigung führte gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der ZFF GmbH zum Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.02.2012 wurden die Gesellschaftsanteile der Studio Babelsberg AG eingezogen.

 

Auf der Grundlage des Beschlusses der SVV vom 10. April 2012 (DS 12/SVV/0135) hat  die TGZP GmbH die bisher von der Studio Babelsberg AG gehaltenen Gesellschafteranteile an der Zentrum für Film- und Fernsehproduzenten GmbH (ZFF GmbH) erworben. Damit ist die TGZP GmbH alleiniger Gesellschafter der ZFF GmbH. Beschlossen wurde auch die Ausübung der Option der Landeshauptstadt Potsdam zur Übernahme der Eigentumsanteile am Medienhaus als eigenständigem Teil des ZFF und die Übertragung der Eigentumsanteile am Medienhaus an die TGZP GmbH.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat die Option auf Übernahme des Medienhauses am 28.03.2013 ausgeübt und bestimmt, dass das Medienhaus auf die TGZP GmbH übertragen werden soll.

 

Die Voraussetzungen für die Übernahme liegen vor (Abgeschlossenheitsbescheinigung, Teilungserklärung). Der von Studio Babelsberg übergebene Entwurf des Übertragungsvertrages wird gegenwärtig geprüft und zwischen den Vertragsparteien abgestimmt

 

Nunmehr sollen abweichend vom o.g. Beschluss mit einer Übertragung des Medienhauses an die ZFF GmbH die Voraussetzungen für ein stärkeres Engagement der ZFF GmbH für die Entwicklung des Medienstandorts Babelsberg geschaffen werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Eigentumsanteile am Medienhaus wurden bisher weder bei der TGZP GmbH noch bei der ZFF GmbH bilanziert. Nach Übertragung erfolgt die Bilanzierung dann bei der ZFF GmbH. Evtl. weitere bilanzielle Auswirkungen werden verwaltungsintern (925 und 112) geprüft. Im Zusammenhang mit der Übertragung des Medienhauses entstehende Kosten trägt die ZFF GmbH.

 

 

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