Mitteilungsvorlage - 13/SVV/0855

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Grundsätzlich dürfen signalisierte und nichtsignalisierte Fußgängerüberwege nur dort angelegt werden, wo die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

So müssen z.B. eine frühzeitige Erkennbarkeit für den Fahrzeugführer auf die Querungshilfe und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußgänger und Kraftfahrer gewährleistet sein. Des Weiteren müssen bestimmte verkehrliche Aspekte vorhanden sein, d.h. es müssen vorgegebene Mindeststärken des Kraftfahrzeug- sowie Fußgängerquerverkehrs erreicht werden.

 

Damit die vorgeschriebenen Voraussetzungen im Bereich der Bushaltestelle Römerschanzeobjektiv bewertet werden kann, ist eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt worden, um mögliche Querungshilfen für diesen Bereich zu untersuchen.

 

  1. Bestandsanalyse

 

Im Bereich der Haltstellen Römerschanzeist im Zuge der Bundesstraße 2 eine hohe Verkehrsbelegung im Bezug auf den Kfz-Verkehr und im Verhältnis gesehen geringe Anzahl an Fußgängerquerungen ermittelt worden. Ebenso ergibt sich aus dem unmittelbaren Umfeld der Haltestellen Römerschanze zunächst kein weiterer ausgeprägter Querungsbedarf.

 

Die in diesem Bereich befindlichen Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs stellen eine Zielverknüpfung zu beiden Nebenanlagen dar. Aufgrund der ländlichen Struktur der angrenzenden Flächen sowie der relativ dichten Folge von Haltestellen im Zuge der B2 Tschudistraße ist mit einer relativ geringen Anzahl von Querungsvorgängen zu rechnen.

 

Für sehbeeinträchtigte und mobilitätseingeschränkte Menschen ist das Queren der B2 aufgrund der hohen Verkehrsbelastung von ca. 18.300 Kfz / 24h insbesondere zu den verkehrsstarken Zeiten nicht problemlos möglich. Zudem fehlen geeignete Leiteinrichtungen für sehbeeinträchtigte Personen und barrierefreie Querungsstellen (z.B. abgesenkte Borde) im Bereich der Haltestellen Römerschanze.

 

  1. Ergebnis der Verkehrsuntersuchung

 

Die Verkehrsbelastungszahlen im Bezug auf den motorisierten Individualverkehr weisen einen deutlichen Lastrichtungswechsel im Tagesverlauf auf. In der Frühspitzenstunde ist der stadteinwärtige Verkehr deutlich stärker ausgeprägt, in der Nachmittagsspitzenstunde kehrt sich das Verhältnis zugunsten des stadtauswärtigen Verkehrsstromes um. Die maximale Querschnittbelastung wird in der Nachmittagsspitzenstunde mit ca. 1.550 Kfz / h erreicht. Damit lässt sich eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung für den Querschnitt in der Bundesstraße 2 (B2)- Tschudistraße auf Höhe der Haltestellen Römerschanzevon 18.300 Kfz / 24 h ermitteln.

 

Im Bereich der Haltestellen Römerschanze sind insgesamt 46 Fußgängerquerungen in der Zeit von 6:00 bis 19:00 Uhr über die B2 - Tschudistraße erfasst worden. Die festgestellten max. Fußgängerquerungen betragen in der Morgenstunde 13 und in der Nachmittagstunde 4 Fußgänger. Diese Zahlen decken sich auch mit dem von der ViP registrierten Fahrgastwechsel an diesen Haltepunkten.

 

  1. Lösungsansätze

 

Ausgehend von den ermittelten Verkehrsstärken werden gemäß den Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) folgende Querungshilfen möglich:

 

  1. Fußgängerüberweg (FGÜ)

 

Prinzipiell darf ein FGÜ in der Nähe von Lichtsignalanlagen nicht angeordnet werden. Eine weitere sehr entscheidende Bestimmung sind die Belegungszahlen der einzelnen Verkehrsarten, insbesondere der Fußgänger-Querverkehre zu den Spitzenstunden an einem Werktag.

 

Detaillierte Zählungen des fließenden Verkehrs und auch der querenden Fußgänger ergaben, dass die erforderlichen Werte, wie bereits angeführt, deutlich über- bzw. unterschritten werden. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung der Tschudistraße von ca. 1550 Kfz/h in der Spitzenstunde scheidet die Anordnung eines FGÜ grundsätzlich aus. Somit wäre die Sicherheit der querenden Fußgänger in keinem Fall gewährleistet.

 

 

Des Weiteren plant die Stadtverwaltung den in unmittelbarer Nähe liegenden Knotenpunkt Nedlitzer Straße / Amundsenstraße im nächsten Frühjahr 2014 mit einer Lichtsignalanlage auszustatten.

 

Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht ist die Installation eines Fußgängerüberweges auf Grund der angeführten rechtlichen Rahmenbedingungen nicht anordnungsfähig.

 

  1.                Fußgängerlichtsignalanlage in Höhe der Bushaltepunkte Römerschanze

 

Für den Einsatz einer Lichtsignalanlage lassen sich unter Berücksichtigung der im Untersuchungsraum vorherrschenden Verkehrsbelastungen und unter Berücksichtigung der Empfehlungen der maßgebenden Straßenbaurichtlinie keine quantitativen Gründe herbeiführen. Somit kann der Bedarf für den derzeitigen Einsatz einer signalisierten Querung für Fußgänger in diesem Bereich nicht erbracht werden.

Sollte im Rahmen der Gebietsentwicklung im Wohnquartier am Großen Horn sich ein möglicher Bedarf einstellen, wird der Sachverhalt straßenverkehrsrechtlich neu betrachtet und geprüft.

 

  1.              Signalisierung des Knotens Nedlitzer Straße/ Amundsenstraße

 

Die Verwaltung plant für 2014 den Neubau einer Lichtsignalanlage (LSA) am Knotenpunkt Nedlitzer Straße / Amundsenstraße. Im Rahmen des LSA-Neubaus ist es zum jetzigen Zeitpunkt vorgesehen, signalisierte Fußgängerfurten über den südlichen Knotenpunktarm der Nedlitzer Straße und die Amundsenstraße einzurichten.

 

Im Zusammenhang mit der durchgeführten Untersuchung wird die geplante Lichtsignalanlage an allen Furten mit akustischen und taktilen Blindensignalen ausgestattet.

 

Durch die unkomplizierte Erweiterung der ohnehin geplanten LSA ist es möglich, eine kostengünstige und sichere Lösung für die seheingeschränkten Personen im Bereich der Haltstellen Römerschanzenzu schaffen. Die Kosten für die Ausrüstungserweiterung um akustische Taktgeber werden auf ca. 8.500 geschätzt.

 

  1.               Zusammenfassung

 

Auf der Grundlage der bestehenden Verkehrsbelastungen, insbesondere der Anzahl der querenden Fußgänger, kommt der Einsatz einer Lichtsignalanlage im Bereich der Haltestellen Römerschanzenicht in Betracht.

 

Um die besonderen Nutzungsansprüche in diesem Bereich zu berücksichtigen, wird die geplante LSA am Knoten Nedlitzer Straße / Amundsenstraße über die Haupt- bzw. Nebenrichtungen mit akustischen Blindensignalen ausgestattet. In deren unmittelbarem Bereich befinden sich die Haltestellen Amundsenstraße / Nedlitzer Straße. Diese Lösung ist für die Nutzer des ÖPNV sicherlich mit Umwegen verbunden, doch stellt die geplante LSA, in ca. 250 m von den Haltestellen Römerschanzeentfernt, für besonders schutzbedürftige Personen (Kinder, mobilitäts- und seheingeschränkte Personen) eine sichere Alternative zur Querung der B 2 dar.

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