Anfrage - 02/SVV/0454
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlagerung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber "Michendorfer Chaussee"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.06.2002
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Beschlussvorschlag
1)
Der Standort „Michendorfer
Chaussee" wird als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber zum
31.12.2002 aufgegeben.
2)
Neben dem Standort Am Lerchensteig wird für eine Übergangszeit bis maximal 31.
Juli 2004 das
Objekt Kirschallee 6F als
Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber mit einer Kapazität von
höchstens 95 Personen
genutzt.
3)
Ab Juli / August 2004 wird das Objekt
„Am Lerchensteig" als einziger Standort für die
Unterbringung von
Asylbewerbern in Potsdam genutzt.
4)
Als Voraussetzung zur Umsetzung der unter 3) genannten Zielstellung wird die
derzeitige
Obdachlosenunterkunft am
Lerchensteig in Zusammenarbeit mit der GEWOBA
an anderen Standorten der
Stadt untergebracht.
5)
Der Standort Kirschallee 7 - 10 bleibt bis auf Weiteres als Übergangswohnheim
für jüdische
Emigranten erhalten.
Erläuterung
Aus der
vorgesehenen Nutzung des Geländes in der Michendorfer Chaussee 144 als Standort
für die Etablierung eines Biotechnologie-Parkes ergibt sich die Notwendigkeit,
Alternativen für die derzeitig und zukünftig unterzubringende Asylbewerber zu
finden. Der bauliche Zustand der derzeit als Gemeinschaftsunterkunft genutzten
Baracken ist so schlecht, dass eine Nutzung dieser Gebäude in den kommenden
Wintermonaten erhebliche Investitionen erfordern würden. Angesichts des
Umstandes, dass eine dauerhafte Nutzung des Standortes Michendorfer Chaussee
als Gemeinschaftsunterkunft nicht vorgesehen ist, sind nennenswerte
Investitionen in die Bausubstanz nicht zu vertreten. Gleichzeitig ergibt sich
hieraus die Notwendigkeit, einer schnellen d.h. bis zum 01.11.2002 (vor Wintereinbruch)
zu realisierenden Lösung zur Gewährleistung der Unterbringung von
Asylbewerbern.
Als
Lösung dieser Problematik ist perspektivisch die Konzentration der in
Gemeinschaftsunterkünften lebenden Asylbewerber am Standort „Am
Lerchensteig" vorgesehen. Aus Kapazitätsgründen gelingt dieses jedoch nur,
wenn das derzeit ebenfalls im Lerchensteig untergebrachte Obdachlosenheim an
andere Standorte verlagert wird.
Diese von
der Verwaltung favorisierte Konzentration der in Gemeinschaftsunterkünften
lebenden Asylbewerber an einem Standort lässt sich nicht sofort, sondern nur
mit einem zeitlichen Vorlauf von ca. 2 Jahren ( bis 06.2004) etablieren. Die Gründe hierfür sind die zeitlichen
Erfordernisse für
- die
Erarbeitung eines fachlichen Konzeptes zur u.U. differenzierten Versorgung von
Obdachlosen
- die
Objektsuche
- die
Vorbereitung der(des) Objekte(s)
für die Versorgung Obdachloser
- den
Umzug „des Obdachlosenheimes"
- die
Vorbereitung der Kapazitäten der dann „ehemaligen Obdachloseneinrichtung im
Lerchensteig" auf die Aufnahme von Asylbewerbern
Mit der
Kirschallee 6F steht der Stadt ein Gebäude zur Verfügung, welches in der Stadt
Potsdam die besten Voraussetzungen für eine vorrübergehende Nutzung als
Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber hat. Dies sind
- der
direkter Zugriff der Stadt
- das
Vorliegen der strukturellen Erfordernisse zur Nutzung als
Gemeinschaftsunterkunft
(Raumgrößen, flexible Nutzung von Räumen für unterschiedliche
Familiengrößen, sanitäre Anlagen, Anbindung an den ÖPNV etc.) in dem Gebäude,
ohne die Notwendigkeit kostenintensiver baulicher Investitionen
- die
notwendigen Kosten, die sich für die Herrichtung als Gemeinschaftsunterkunft
für Asylbewerber sowie für erforderliche Wohnumfeldmaßnahmen (z. B. Verlagerung
des Sportplatzes) in vertretbarem Rahmen halten.
Gleichzeitig
setzt die Verwaltung in Umsetzung des beschlossenen Unterbringungskonzeptes auf
eine verstärkte Unterbringung von Asylbewerbern in Wohnungen. Nur so ist es
möglich, die Zahl der in der vorübergehenden Gemeinschaftsunterkunft
Kirschallee 6 F unterzubringenden Personen auf 95 zu begrenzen.
Hierfür
ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der GEWOBA, den Trägern der
Gemeinschaftsunterkünfte und der
Stadtverwaltung verabredet.
Der mit
der Bürgerversammlung am 19.03.2002
begonnene Kommunikationsprozess mit den Anwohnern bzw. deren Vertretern
ist in Form von zwei weiteren Gesprächen am Tisch des Bürgermeisters
konstruktiv fortgesetzt worden. Im Ergebnis wurde die Etablierung eines „Runden
Tisches" oder einer „ Stadtteilkonferenz" angeregt, an dem/der ständige Vertreter der
Bürger, gesellschaftlicher und öffentlicher Einrichtungen sowie der Verwaltung
teilnehmen. Ziel ist es, die vorrübergehende Nutzung der Kirschallee 6F als
Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber zu begleiten und transparente Lösungen
für ggf. auftretende Probleme im Wohngebiet gemeinsam zu erarbeiten.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Für die
vorrübergehende Nutzung der Kirschallee 6F als Standort für eine
Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber sind einmalige Instandhaltungskosten
von ca. 100.000 Euro (
Malerarbeiten, Ersatzbeschaffungen im sanitären Bereich) erforderlich. Diese Mittel sind bereits im Haushalt
2002 eingestellt (HH-Stelle 43600.95001).
Die ggf.
anfallenden Kosten für die Verlagerung der Obdachloseneinrichtung an andere
Standorte werden im Zuge der Erarbeitung des Konzeptes zur Verlagerung dieser
Einrichtung ermittelt und der Stadtverordnetenversammlung gemeinsam mit der
Beschlussvorlage im April 2004 vorgelegt.