Anfrage - 02/SVV/0454

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1) Der Standort  „Michendorfer Chaussee" wird als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber zum

    31.12.2002 aufgegeben. 

 

2) Neben dem Standort Am Lerchensteig wird für eine Übergangszeit bis maximal 31. Juli 2004 das 

    Objekt Kirschallee 6F als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber mit einer Kapazität von

    höchstens 95 Personen genutzt.

 

3) Ab Juli / August 2004 wird das Objekt  „Am Lerchensteig" als einziger Standort für die

    Unterbringung von Asylbewerbern in Potsdam genutzt.  

 

4) Als Voraussetzung zur Umsetzung der unter 3) genannten Zielstellung wird die derzeitige

    Obdachlosenunterkunft am Lerchensteig in Zusammenarbeit mit der GEWOBA

    an anderen Standorten der Stadt untergebracht.

 

5) Der Standort Kirschallee 7 - 10 bleibt bis auf Weiteres als Übergangswohnheim für jüdische  

    Emigranten erhalten.

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Erläuterung

Aus der vorgesehenen Nutzung des Geländes in der Michendorfer Chaussee 144 als Standort für die Etablierung eines Biotechnologie-Parkes ergibt sich die Notwendigkeit, Alternativen für die derzeitig und zukünftig unterzubringende Asylbewerber zu finden. Der bauliche Zustand der derzeit als Gemeinschaftsunterkunft genutzten Baracken ist so schlecht, dass eine Nutzung dieser Gebäude in den kommenden Wintermonaten erhebliche Investitionen erfordern würden. Angesichts des Umstandes, dass eine dauerhafte Nutzung des Standortes Michendorfer Chaussee als Gemeinschaftsunterkunft nicht vorgesehen ist, sind nennenswerte Investitionen in die Bausubstanz nicht zu vertreten. Gleichzeitig ergibt sich hieraus die Notwendigkeit, einer schnellen d.h. bis zum 01.11.2002 (vor Wintereinbruch) zu realisierenden Lösung zur Gewährleistung der Unterbringung von Asylbewerbern.

 

Als Lösung dieser Problematik ist perspektivisch die Konzentration der in Gemeinschaftsunterkünften lebenden Asylbewerber am Standort „Am Lerchensteig" vorgesehen. Aus Kapazitätsgründen gelingt dieses jedoch nur, wenn das derzeit ebenfalls im Lerchensteig untergebrachte Obdachlosenheim an andere Standorte verlagert wird.    

 

Diese von der Verwaltung favorisierte Konzentration der in Gemeinschaftsunterkünften lebenden Asylbewerber an einem Standort lässt sich nicht sofort, sondern nur mit einem zeitlichen Vorlauf von ca. 2 Jahren ( bis 06.2004) etablieren.  Die Gründe hierfür sind die zeitlichen Erfordernisse für

 

-           die Erarbeitung eines fachlichen Konzeptes zur u.U. differenzierten Versorgung von

            Obdachlosen

-           die Objektsuche

-           die Vorbereitung der(des) Objekte(s)  für die Versorgung Obdachloser

-           den Umzug „des Obdachlosenheimes"

-           die Vorbereitung der Kapazitäten der dann „ehemaligen Obdachloseneinrichtung im Lerchensteig" auf die Aufnahme von Asylbewerbern

 

 

Mit der Kirschallee 6F steht der Stadt ein Gebäude zur Verfügung, welches in der Stadt Potsdam die besten Voraussetzungen für eine vorrübergehende Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber hat. Dies sind  

 

-           der direkter Zugriff der Stadt

-           das Vorliegen der strukturellen Erfordernisse zur Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft  (Raumgrößen, flexible Nutzung von Räumen für unterschiedliche Familiengrößen, sanitäre Anlagen, Anbindung an den ÖPNV etc.) in dem Gebäude, ohne die Notwendigkeit kostenintensiver baulicher Investitionen

-           die notwendigen Kosten, die sich für die Herrichtung als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber sowie für erforderliche Wohnumfeldmaßnahmen (z. B. Verlagerung des Sportplatzes) in vertretbarem Rahmen halten.

 

Gleichzeitig setzt die Verwaltung in Umsetzung des beschlossenen Unterbringungskonzeptes auf eine verstärkte Unterbringung von Asylbewerbern in Wohnungen. Nur so ist es möglich, die Zahl der in der vorübergehenden Gemeinschaftsunterkunft Kirschallee 6 F unterzubringenden Personen auf 95 zu begrenzen.

Hierfür ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der GEWOBA, den Trägern der Gemeinschaftsunterkünfte und der  Stadtverwaltung verabredet.

 

Der mit der Bürgerversammlung am 19.03.2002  begonnene Kommunikationsprozess mit den Anwohnern bzw. deren Vertretern ist in Form von zwei weiteren Gesprächen am Tisch des Bürgermeisters konstruktiv fortgesetzt worden. Im Ergebnis wurde die Etablierung eines „Runden Tisches" oder einer „ Stadtteilkonferenz" angeregt,  an dem/der ständige Vertreter der Bürger, gesellschaftlicher und öffentlicher Einrichtungen sowie der Verwaltung teilnehmen. Ziel ist es, die vorrübergehende Nutzung der Kirschallee 6F als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber zu begleiten und transparente Lösungen für ggf. auftretende Probleme im Wohngebiet gemeinsam zu erarbeiten.       

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für die vorrübergehende Nutzung der Kirschallee 6F als Standort für eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber sind einmalige Instandhaltungskosten von ca. 100.000 Euro  ( Malerarbeiten, Ersatzbeschaffungen im sanitären Bereich) erforderlich.  Diese Mittel sind bereits im Haushalt 2002 eingestellt (HH-Stelle 43600.95001).

 

Die ggf. anfallenden Kosten für die Verlagerung der Obdachloseneinrichtung an andere Standorte werden im Zuge der Erarbeitung des Konzeptes zur Verlagerung dieser Einrichtung ermittelt und der Stadtverordnetenversammlung gemeinsam mit der Beschlussvorlage im April 2004 vorgelegt.

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