Beschlussvorlage - 02/SVV/0457

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Beschlussvorschlag

Die anliegende Stellungnahme zum Entwurf des Neugliederungsgesetzes

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Erläuterung

 

1. Die Landeshauptstadt Potsdam begrüßt und unterstützt das Anliegen und die Intention des Gesetzesentwurfs.

2. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ist sicherzustellen, dass die Übernahme der Verwaltungsaufgaben von der Landesseite finanziell entsprechend dem Ziel der Leitlinien „leistungsstarke Gemeinden/kommunale Verwaltungen" abgesichert wird.

3. Das Land wird aufgefordert, hinsichtlich der Entschuldung der Gemeinde Fahrland einen angemessenen Beitrag zu leisten.

 

Potsdam ist Landeshauptstadt und entsprechend der Landesplanung Oberzentrum. In dem Flächennutzungsplan wird die kommunale Infrastruktur mittel- und langfristig auf die Entwicklung von 155.000 Einwohner ausgerichtet und geplant.

Die allgemeine Tendenz der Bevölkerungsentwicklung der Region Berlin-Brandenburg - vor allem des engeren Verflechtungsraumes - hat Potsdam besonders berührt. So hat Potsdam trotz steigender wirtschaftlicher Entwicklung einen Bevölkerungsverlust von ca. 9.300 Einwohnern (1994-1999) hinnehmen müssen. Hingegen hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark einen Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen (von 170.000 Einwohnern 1992 auf 200.000 Einwohner 1998), an dem ehemalige Potsdamer mit insgesamt ca. 20 %, in der unmittelbaren Umgebung Potsdams sogar mit über 36 % beteiligt sind. Insgesamt haben von 1993 bis 1998 18.614 Wegzüge aus Potsdam in den Landkreis Potsdam-Mittelmark stattgefunden (ca. 43% aller Wegzüge). Angesichts des nur unerheblichen räumlichen Entfernens aus dem allgemeinen sozialen Umfeld wird davon ausgegangen, dass der weitaus überwiegende Teil der Wegzügler weiterhin wesentliche Verbindungen nach Potsdam hat. Dies wird vor allem an den starken Pendlerbewegungen sichtbar.

Als weitere Indizien können gelten, dass z.B. nach internen Umfragen ca. 20 % der Mitglieder der Potsdamer Sportvereine aus dem Umland kommen, dass in erheblichem Umfang Besucher aus dem Umland die Angebote der Stadt- und Landesbibliothek, der Volkshochschule und Musikschule nutzen (z.B. die Stadt- und Landesbibliothek hat allein aus Golm 592 Nutzer und aus Fahrland 352 Nutzer erfasst).

Aufgrund der angestrebten Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist die Stadt weiter bestrebt Anziehungspunkt für Neubürger zu werden. Angesichts des „beschränkten" Entwicklungsraumes ist davon auszugehen, dass sich viele gerade junge Familien im Umland aufgrund der niedrigeren Grundstückspreise niederlassen werden, aber gleichzeitig am Potsdamer Leben teilhaben werden.

Daraus folgt, dass Potsdam nicht an der allgemeinen Einwohnerzunahme des engeren Verflechtungsraumes partizipiert hat, aber über die Zuordnung als Oberzentrums hinaus verstärkt die Versorgungsfunktion für „sein" Umland wahrnimmt. Damit hat und wird sich beim jetzigen Stand die Frage der Stadt-Umlandproblematik deutlich verschärfen.

Diese Einschätzung ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass Potsdam in seiner flächenmäßigen Entwicklung durch die Gegebenheiten sehr eingeschränkt ist.

Von den 109, 37 km² Gesamtfläche sind 64, 472 km² Wald und Wasserflächen und 13,5 km² unterliegen als Gebiet der Denkmalbereichssatzung den strengen Restriktionen des Weltkulturerbes. Von den 44,4 km² Siedlungsflächen sind ca. 22 km² für Verkehrs- und Grünflächen (u.a. Sport- und Spielplätze) belegt. Insgesamt stehen als Bruttobaufläche ca. 24 km² zur Verfügung. D.h. es bestehen derzeit wenig Möglichkeiten für die Stadt dieser Tendenz entgegenzusteuern.

Durch das Neugliederungsgesetz bestehen erheblich größere Möglichkeiten weitere Potenziale im Umland im Zusammenwirken mit der Stadt, wie z.B. den Wissenschaftspark in Golm oder den Friedrichspark in Satzkorn/Marquardt zu entwickeln. Dies gilt aber auch gleichermaßen für die Flächen im Nordbereich der Stadt, da der Entwicklungsschwer-punkt der Stadtentwicklung in den nächsten Jahren dort liegen wird.

 

Vor dem in der Gesetzesvorlage beschriebenen Hintergrund des bisherigen Verlaufs der Reform ist davon auszugehen, dass weitere gesetzliche Schritte im Hinblick auf eine Gebietsreform in den nächsten Jahren nicht zu erwarten sind, da neben den schwierigen Diskussionsprozessen vor Ort auch verfassungsrechtlich die Anforderungen bei sog. wiederholten Eingriffen in den gemeindlichen Gebietsbestand steigen.

 

Daher ist die jetzige Neugliederung aus Sicht der Stadt die einzige effektive Möglichkeit auf absehbare Zeit, die bestehende Stadt-Umland Problematik zu mildern.

Daneben wird auch die Notwendigkeit der Gebietsänderung im Hinblick auf die Entwicklung der Region gesehen. So ist es unabdingbar, zur Entwicklung des Standortfaktors Wissenschaft alle Ressourcen zu bündeln, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können.

Auch im Hinblick auf die sonstige Entwicklung seines Umlandes mit Blick auf die Region ist die Landeshauptstadt Potsdam bereit, mit Verantwortung zur Umsetzung des Zieles der leistungsstarken kommunalen Verwaltungen zu übernehmen. Dies muss gleichzeitig durch das Land begleitet und abgesichert werden.

Dies bezieht sich vor allem auf die finanzielle Situation der Gemeinden und der neu anfallenden Aufgaben.

Die Gemeinden haben im wesentlichen bis auf die Gemeinde Fahrland und das Amt Fahrland einen ausgeglichenen Haushalt und einen Schuldenstand der sich im Rahmen des Schuldenstandes der Landeshauptstadt bewegt. Aufgrund der bisherigen unklaren Ausgangslage bzw. der eher zurückhaltenden Verhandlungsbereitschaft der Gemeinden und des Amtes (bis auf die Gemeinden Neu Fahrland und Groß Glienicke) konnten die Schuldenstände bzw. die Frage welcher Gegenwert vorhanden ist, nur unzureichend ermittelt werden.

Der Umfang der Verwaltungsaufgaben wird sich vor allem durch die erhebliche Zunahme der Fläche insbesondere in den Bereichen Grün- und Verkehrsfläche, der Feuerwehr sowie bei den unteren Ordnungsbehörden z.B. Bauaufsicht, Denkmalpflege, Naturschutz, Wasser, Abfall erheblich erhöhen. Derzeit werden innerhalb der Verwaltung die Aufgaben und deren Finanzierung der Gemeinden und des Amtes geprüft, die bisher von den Gemeinden selbst bzw. vom Landkreis übernommen wurden. Die sich dabei ergebenden Deckungslücken werden Gegenstand von Gesprächen mit dem Land werden.

Die Gemeinde Fahrland ist durch ihre Entwicklungsgesellschaft Fahrland (EGF) mit Schulden iHv. 31 Mio. € belastet. Diese Schulden sind nur zu etwa einem Drittel durch einen Gegenwert in Form von Grundstück gedeckt. Daher sind noch weitere Verhandlungen mit dem Land wegen einer angemessenen Entschuldung der Gemeinde Fahrland zu führen.

Den Gemeinden des Amtes Fahrland werden Gespräche zur vertraglichen Regelung der Eingliederung angeboten.

 

Zu den einzelnen Gesetzesregelungen werden folgende Ergänzungen vorgeschlagen:

-     § 5 Abs. 2 soll eine Regelung für die in Kraft getretenen Bebauungspläne enthalten, die als Ortsrecht nicht der 5 Jahresfrist unterliegen sollten

-     § 8 Abs. 2 soll eine Ausnahmeklausel für die Weiterbeschäftigung des Hauptverwaltungsbeamten des aufzulösenden Amtes beinhalten, da die Aufgabenspektren zwischen dem Amt und der Landeshauptstadt nicht vergleichbar sind und die Weiterbeschäftigung des Hauptverwaltungsbeamten als Beigeordneter in der Landeshauptstadt Potsdam daher nicht gewährleistet werden kann.

 

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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