Beschlussvorlage - 02/SVV/0457
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zum Entwurf des Neugliederungsgesetzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Herr Hadlich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.06.2002
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03.07.2002
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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12.06.2002
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Erläuterung
1.
Die Landeshauptstadt Potsdam begrüßt und unterstützt das Anliegen und die
Intention des Gesetzesentwurfs.
2.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ist sicherzustellen, dass die Übernahme
der Verwaltungsaufgaben von der Landesseite finanziell entsprechend dem Ziel
der Leitlinien „leistungsstarke Gemeinden/kommunale Verwaltungen"
abgesichert wird.
3.
Das Land wird aufgefordert, hinsichtlich der Entschuldung der Gemeinde Fahrland
einen angemessenen Beitrag zu leisten.
Potsdam
ist Landeshauptstadt und entsprechend der Landesplanung Oberzentrum. In dem
Flächennutzungsplan wird die kommunale Infrastruktur mittel- und langfristig
auf die Entwicklung von 155.000 Einwohner ausgerichtet und geplant.
Die
allgemeine Tendenz der Bevölkerungsentwicklung der Region Berlin-Brandenburg -
vor allem des engeren Verflechtungsraumes - hat Potsdam besonders berührt. So
hat Potsdam trotz steigender wirtschaftlicher Entwicklung einen
Bevölkerungsverlust von ca. 9.300 Einwohnern (1994-1999) hinnehmen müssen.
Hingegen hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark einen Bevölkerungszuwachs zu
verzeichnen (von 170.000 Einwohnern 1992 auf 200.000 Einwohner 1998), an dem
ehemalige Potsdamer mit insgesamt ca. 20 %, in der unmittelbaren Umgebung
Potsdams sogar mit über 36 % beteiligt sind. Insgesamt haben von 1993 bis 1998
18.614 Wegzüge aus Potsdam in den Landkreis Potsdam-Mittelmark stattgefunden
(ca. 43% aller Wegzüge). Angesichts des nur unerheblichen räumlichen Entfernens
aus dem allgemeinen sozialen Umfeld wird davon ausgegangen, dass der weitaus
überwiegende Teil der Wegzügler weiterhin wesentliche Verbindungen nach Potsdam
hat. Dies wird vor allem an den starken Pendlerbewegungen sichtbar.
Als
weitere Indizien können gelten, dass z.B. nach internen Umfragen ca. 20 % der
Mitglieder der Potsdamer Sportvereine aus dem Umland kommen, dass in
erheblichem Umfang Besucher aus dem Umland die Angebote der Stadt- und
Landesbibliothek, der Volkshochschule und Musikschule nutzen (z.B. die Stadt-
und Landesbibliothek hat allein aus Golm 592 Nutzer und aus Fahrland 352 Nutzer
erfasst).
Aufgrund der angestrebten Verbesserung der wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen ist die Stadt weiter bestrebt Anziehungspunkt für Neubürger
zu werden. Angesichts des „beschränkten" Entwicklungsraumes ist davon
auszugehen, dass sich viele gerade junge Familien im Umland aufgrund der
niedrigeren Grundstückspreise niederlassen werden, aber gleichzeitig am
Potsdamer Leben teilhaben werden.
Daraus
folgt, dass Potsdam nicht an der allgemeinen Einwohnerzunahme des engeren
Verflechtungsraumes partizipiert hat, aber über die Zuordnung als Oberzentrums
hinaus verstärkt die Versorgungsfunktion für „sein" Umland wahrnimmt.
Damit hat und wird sich beim jetzigen Stand die Frage der
Stadt-Umlandproblematik deutlich verschärfen.
Diese
Einschätzung ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass Potsdam in seiner
flächenmäßigen Entwicklung durch die Gegebenheiten sehr eingeschränkt ist.
Von den 109, 37 km² Gesamtfläche sind 64, 472 km² Wald und
Wasserflächen und 13,5 km² unterliegen als Gebiet der Denkmalbereichssatzung
den strengen Restriktionen des Weltkulturerbes. Von den 44,4 km²
Siedlungsflächen sind ca. 22 km² für Verkehrs- und Grünflächen (u.a. Sport- und
Spielplätze) belegt. Insgesamt stehen als Bruttobaufläche ca. 24 km² zur
Verfügung. D.h. es bestehen derzeit wenig Möglichkeiten für die Stadt dieser
Tendenz entgegenzusteuern.
Durch das Neugliederungsgesetz bestehen erheblich größere
Möglichkeiten weitere Potenziale im Umland im Zusammenwirken mit der Stadt, wie
z.B. den Wissenschaftspark in Golm oder den Friedrichspark in
Satzkorn/Marquardt zu entwickeln. Dies gilt aber auch gleichermaßen für die
Flächen im Nordbereich der Stadt, da der Entwicklungsschwer-punkt der
Stadtentwicklung in den nächsten Jahren dort liegen wird.
Vor
dem in der Gesetzesvorlage beschriebenen Hintergrund des bisherigen Verlaufs
der Reform ist davon auszugehen, dass weitere gesetzliche Schritte im Hinblick
auf eine Gebietsreform in den nächsten Jahren nicht zu erwarten sind, da
neben den schwierigen Diskussionsprozessen vor Ort auch verfassungsrechtlich
die Anforderungen bei sog. wiederholten Eingriffen in den gemeindlichen
Gebietsbestand steigen.
Daher
ist die jetzige Neugliederung aus Sicht der Stadt die einzige effektive
Möglichkeit auf absehbare Zeit, die bestehende Stadt-Umland Problematik zu
mildern.
Daneben
wird auch die Notwendigkeit der Gebietsänderung im Hinblick auf die Entwicklung
der Region gesehen. So ist es unabdingbar, zur Entwicklung des Standortfaktors
Wissenschaft alle Ressourcen zu bündeln, um im internationalen Wettbewerb
bestehen zu können.
Auch
im Hinblick auf die sonstige Entwicklung seines Umlandes mit Blick auf die
Region ist die Landeshauptstadt Potsdam bereit, mit Verantwortung zur Umsetzung
des Zieles der leistungsstarken kommunalen Verwaltungen zu übernehmen. Dies
muss gleichzeitig durch das Land begleitet und abgesichert werden.
Dies
bezieht sich vor allem auf die finanzielle Situation der Gemeinden und der neu
anfallenden Aufgaben.
Die
Gemeinden haben im wesentlichen bis auf die Gemeinde Fahrland und das Amt
Fahrland einen ausgeglichenen Haushalt und einen Schuldenstand der sich im
Rahmen des Schuldenstandes der Landeshauptstadt bewegt. Aufgrund der bisherigen
unklaren Ausgangslage bzw. der eher zurückhaltenden Verhandlungsbereitschaft
der Gemeinden und des Amtes (bis auf die Gemeinden Neu Fahrland und Groß
Glienicke) konnten die Schuldenstände bzw. die Frage welcher Gegenwert
vorhanden ist, nur unzureichend ermittelt werden.
Der
Umfang der Verwaltungsaufgaben wird sich vor allem durch die erhebliche Zunahme
der Fläche insbesondere in den Bereichen Grün- und Verkehrsfläche, der
Feuerwehr sowie bei den unteren Ordnungsbehörden z.B. Bauaufsicht,
Denkmalpflege, Naturschutz, Wasser, Abfall erheblich erhöhen. Derzeit werden
innerhalb der Verwaltung die Aufgaben und deren Finanzierung der Gemeinden und
des Amtes geprüft, die bisher von den Gemeinden selbst bzw. vom Landkreis
übernommen wurden. Die sich dabei ergebenden Deckungslücken werden Gegenstand
von Gesprächen mit dem Land werden.
Die
Gemeinde Fahrland ist durch ihre Entwicklungsgesellschaft Fahrland (EGF) mit
Schulden iHv. 31 Mio. € belastet. Diese Schulden sind nur zu etwa einem Drittel
durch einen Gegenwert in Form von Grundstück gedeckt. Daher sind noch weitere
Verhandlungen mit dem Land wegen einer angemessenen Entschuldung der Gemeinde
Fahrland zu führen.
Den
Gemeinden des Amtes Fahrland werden Gespräche zur vertraglichen Regelung der
Eingliederung angeboten.
Zu
den einzelnen Gesetzesregelungen werden folgende Ergänzungen vorgeschlagen:
- § 5 Abs. 2 soll eine Regelung für
die in Kraft getretenen Bebauungspläne enthalten, die als Ortsrecht nicht der 5
Jahresfrist unterliegen sollten
- § 8 Abs. 2 soll eine Ausnahmeklausel
für die Weiterbeschäftigung des Hauptverwaltungsbeamten des aufzulösenden Amtes
beinhalten, da die Aufgabenspektren zwischen dem Amt und der Landeshauptstadt
nicht vergleichbar sind und die Weiterbeschäftigung des Hauptverwaltungsbeamten
als Beigeordneter in der Landeshauptstadt Potsdam daher nicht gewährleistet
werden kann.