Anfrage - 14/SVV/0002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Sitzung des KOUL vom 19.11.2013 hat der Fragesteller darum gebeten, die Niederschrift des KOUL vom 17.10.2013 um folgenden vorgefallenen Sachvortrag zu ergänzen:

Zu 4.3: Herr Menzel beantragt Rederecht für Herrn Domscheit, Herr Heuer für Herrn Hellmich. Herr Domscheit berichtet über Sachverhalte auf dem im FFH Gebiet liegenden Grundstück des Herrn Helmich, die als Verstöße gegen das Naturschutzrecht, nach Strafanklage der Staatsanwaltschaft Potsdam vor dem Amtsgericht Potsdam verhandelt werden. Nach Empörungsäerungen einzelner Ausschussmitglieder, ermahnt der Vorsitzende, Herr Heuer,  die Ausschussmitglieder, nicht allzu voreilig zu Applaudieren.

Herr Helmich stellt sich als Verfolgter seiner Nachbarn dar. Er beschuldigt seine Nachbarn, Verstöße im Naturschutzgebiet begangen zu haben. Er hätte auf seinem Grundstück nur Müll beseitigt.

Herr Menzel berichtet von der Verhandlung im AG P, wo der Sachverständige Dr. Zimmermann mitteilte, dass es sich bei großen Teilen des Grundstückes (81/1) um Teil des NSG Gebietes handelt. Die Karte im Internet sei zu grob, maßgebend sei der Satzungsbeschluss mit der Flurstückliste, wie auch auf der Karte hingewiesen wird.

Herr Heuer behauptet, dies würde nicht stimmen, dass könne man im Internet ersehen.

Herr Menzel bittet darum, die Aussagen des Vorsitzenden zu protokollieren.

Herr Heuer beendet die Sitzung mit den Worten: Da sieht man wieder, dass man nicht zu voreilig Applaudieren sollte.

 

Der Vorsitzende des KOUL, Herr Heuer, stellte diesen Ergänzungsantrag zum Protokoll in der Sitzung am 19.11.2003 zur Abstimmung, der keine Mehrheit fand. Ich habe das Präsidium der SVV mit Email vom 19.11.2013 auf den Vorgang aufmerksam gemacht und um Prüfung und Hilfestellung gebeten.

 

In der SVV am 04.12.2013 habe ich nachgefragt, ob dieses Protokollverfahren in der SVV und seinen Ausschüssen üblich ist. Wenn ich mich richtig erinnere, hat der Vorsitzende sich sinngemäß dahingehend geäert, dass er den Vorgang kenne und ihn auswerten wolle.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Frage:              Wie ist die Nichtbenennung von wesentlichen Sachvorträgen in Niederschriften durch Mehrheitsbeschlüsse zu bewerten?

 

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Erläuterung

 

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