Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Der Bund beharrt in seiner Rechtsauffassung darauf, die für 2012 zu viel gezahlten BuT-Mittel mit den 2013 zu erstattenden Mitteln zu verrechnen (siehe Schreiben des BMAS vom 30.09.2013).

In der Bundesbeteiligungs-Festlegungsordnung des Bundesrates vom 21.08.2013 wurde dieser Passus entsprechend der Intervention der Verbände gestrichen. Der Bund ist jedoch der Auffassung, dass dies nicht per Verordnung geregelt werden müsse, da sein Verrechnungsanspruch bereits im SGB II geregelt ist.

 

In seinem Schreiben vom 30.09.2013 droht der Bund nun den Ländern an, die Ermächtigung zum Mittelabruf aufzuheben und die Verrechnung selbst vorzunehmen, wenn dies nicht durch die Länder erfolgt. Dies galt in erster Linie für die geänderten Mittelansprüche für 2013, wobei der Bund darauf verweist, dass auch die Mittel 2012 in einer solchen Verrechnung berücksichtigt werden müssen.

 

Nach der Verkündung der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung im August 2013 waren der Deutsche Städtetag und auch die Landeshauptstadt Potsdam der Auffassung, dass das Verfahren somit abgeschlossen wäre (auch für 2012). Eine Entscheidung über die nicht verbrauchten BuT-Mittel 2012 ist aber durch die Stellungnahme des Bundes vertagt.

 

Die Verwaltung wird den Hauptausschuss umgehend über weitere Entwicklungen informieren.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Die finanzielle Auswirkung hängt von der Entscheidung des Bundes ab.

Nach dem SGB II führt der Bund im Jahr 2013 eine Revision der Mittel durch und entscheidet anschließend wie mit den nicht verbrauchten Mitteln verfahren wird. Nach § 46 Absatz 7 SGB II hat der Bund die Möglichkeit die Mittel zu verrechnen. Demnach würden die nicht verbrauchten BuT-Mittel in Höhe von 1.113.504,17 € mit den Leistungen für das Bildungs- und Teilhabepaket im Jahr 2013, ca. 1.019.142 €, verrechnet werden. Den Differenzbetrag von 94.362,17 €sste die LHP tragen.

Ebenso könnte er die oben genannten nicht verausgabten Mittel 2012 von den Ländern zurückfordern. Die LHP müsste die gesamten nicht verausgabten Mittel in Höhe von 1.113.504,17 € zurück erstatten.

Die dritte Möglichkeit wäre, dass der Bund auf seine Ansprüche verzichtet und die Länder die Mittel nicht zurück zahlen müssen. Dann entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die LHP.

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Anlagen

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