Beschlussvorlage - 14/SVV/0022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die Grundschule in der Jakob-von-Gundling-Straße 25, 14469 Potsdam erhält den Namen:

 

Grundschule im Bornstedter Feld

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß § 99 (3) BbgSchulG in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. August 2002, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2011, soll der Schulträger der Schule einen Namen geben. Die Namensgebung erfolgt im Einvernehmen mit der Schule.

 

Durch die Stadtverordnetenversammlung wurde am 07.11.2007 beschlossen, dass der ETBF beauftragt wird, zum Schuljahr 2010/2011 am Standort Pappelallee eine dreizügige Grundschule mit einem Hortgebäude zu errichten.

 

Zum Schuljahresbeginn 2012/2013 wurde am Standort Jakob-von-Gundling-Straße 25, 14469 Potsdam, eine Grundschule eröffnet, welche unter dem Namen Grundschule 3 im Bornstedter Feld geführt wird.

 

Schüler, Lehrer und Eltern haben sich umfassend mit der Namensgebung beschäftigt. Die Schulkonferenz hat in ihrer Beratung am 04.06.2013 mehrheitlich beschlossen, ihre Schule

 

Grundschule im Bornstedter Feld

zu nennen.

 

Schüler, Eltern und Lehrer haben sich für diesen Schulnamen entschieden, weil die Schule unter diesem Namen seit ihrer Eröffnung  bekannt ist. Das Bornstedter Feld können zugezogene Familien geographisch gut zuordnen. In einem geographischen Namen wird zudem der Vorteil gesehen, dass die Schule inhaltlich für Alles offen bleiben kann.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

nein

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Anlagen

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