Beschlussvorlage - 14/SVV/0064

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Vereinbarung zur kommunalen Zusammenarbeit zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Stadt Forst (Lausitz) gemäß Anlage,

 

  1. Erwerb von Geschäftsanteilen der Stadt Forst (Lausitz) an der Krankenhaus Forst GmbH in Höhe von 51 % durch die Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH, vorbehaltlich einer Erklärung der Kommunalaufsicht über die Kommunalverfassungskonformität der beabsichtigten und für die wirtschaftliche Betätigung in der Stadt Forst (Lausitz) erforderlichen Gesellschaftsvertragserweiterung der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH um den Betrieb des Krankenhauses in Forst (Lausitz),

 

  1. Änderung des Gesellschaftsvertrages der Krankenhaus Forst GmbH vorbehaltlich des Vollzuges des Erwerbs der Geschäftsanteile der Stadt Forst (Lausitz) in Höhe von 51 % an der Krankenhaus Forst GmbH durch die Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH,

 

  1. Erweiterung des § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH um den Betrieb und die Unterhaltung „weiterer Krankenhäuser in dem nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz in Verbindung mit dem Landeskrankenhausplan zugewiesenen Versorgungsgebiet und den Betrieb des Krankenhauses in Forst (Lausitz)“, letzteres vorbehaltlich des Vollzuges des Erwerbs von Geschäftsanteilen der Stadt Forst (Lausitz) in Höhe von 51 % an der Krankenhaus Forst GmbH durch die Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH, sowie umLeistungen der Rehabilitation, soweit diese Gegenstand zulässiger kommunaler Daseinsvorsorgeaufgaben sind“.
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Erläuterung

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Begründung:

 

 

  1. Vereinbarung zur kommunalen Zusammenarbeit zwischen der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) und der Stadt Forst (Lausitz) gemäß Anlage

 

Sachverhalt

Die Landeshauptstadt Potsdam und die Stadt Forst (Lausitz) streben eine interkommunale Zusammenarbeit zur Sicherstellung einer wohnortnahen Gesundheitsversorgung und sozialen Versorgung der Bevölkerung der Stadt Forst (Lausitz) und des dem Krankenhaus Forst nach Krankenhausplan zugewiesenen Versorgungsgebietes an. Hierzu soll die anliegende Vereinbarung geschlossen werden.

 

Ein zentrales Anliegen ist die Standortsicherung des Krankenhauses in Forst (Lausitz), dessen strukturelle Weiterentwicklung sowie die Behandlung von komplexen Erkrankungsfällen in Brandenburg, gemeinsam mit der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH (KEvB), an welchem die LHP 100% der Geschäftsanteile hält.

 

Gesetzliche Grundlage

Gemäß § 91 Abs. 4 Nr. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) sind über die wirtschaftliche Betätigung außerhalb der Versorgung der örtlichen Gemeinschaft Vereinbarungen der betroffenen Gemeinden, Gemeindeverbände oder kommunalen Unternehmen zu schließen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Unmittelbar aus der Vereinbarung entstehen weder der Landeshauptstadt Potsdam noch dem KEvB finanzielle Aufwendungen.

 

Anlage: Entwurf einer Vereinbarung zur kommunalen Zusammenarbeit

 

 

  1. Erwerb von Geschäftsanteilen der Stadt Forst (Lausitz) an der Krankenhaus Forst GmbH in Höhe von 51 % durch die Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH

 

Sachverhalt

Das KEvB beabsichtigt, von der Stadt Forst (Lausitz) als derzeitige alleinige Gesellschafterin und 100%ige Geschäftsanteilsinhaberin an der Krankenhaus Forst GmbH (KH Forst) 51 % der Geschäftsanteile nach Durchführung eines strukturierten Bieterverfahrens und einer Due Dilligence zu erwerben.

 

Das KH Forst ist ein Krankenhaus der Grundversorgung mit regelversorgungsähnlichen Strukturen und 225 Planbetten mit Sitz in der Stadt Forst (Lausitz) im Landkreis Spree-Neiße. Es ist etwa 170 km süstlich von Potsdam gelegen. Das Unternehmen beschäftigt 304 Mitarbeiter (233 Vollkräfte). Gemäß Jahresabschluss zum 31.12.212 beträgt das Umsatzvolumen ca. 19 Mio. €; das Eigenkapital beläuft sich auf etwa 4,9 Mio. €.

 

Das KH Forst ist gemeinnützig. Es ist Alleingesellschafterin des ebenfalls gemeinnützigen Medizinischen Versorgungszentrums, der MVZ am Krankenhaus Forst GmbH.

 

Das KEvB verzeichnet seit Jahren ein positives Jahresergebnis mit kontinuierlichem Erlöswachstum, wobei im stationären Bereich seit 2010 eine gewisse Wachstumsgrenze erreicht ist. Ein weiteres Wachstum der Erlöse, welches aufgrund der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen notwendig ist, kann im Wesentlichen nur durch eine Ausweitung des Leistungsspektrums und/oder durch das Eingehen von dauerhaften strategischen Partnerschaften erzielt werden.

 

Das KEvB hat im April/Mai 2013 eine Potenzialidentifikation und Businessplanung durch ein Strategieberatungsunternehmen r das KH Forst durchführen lassen. Dieses stellte in ihrem Abschlussbericht fest, dass der Erwerb von 51 % der Geschäftsanteile des zum Verkauf stehenden KH Forst dem KEvB ergänzende Chancen auf weiteres Wachstum, Nutzung von Skaleneffekten und die Realisierung von Synergiepotenzialen bietet.

 

Durch die Eingliederung des KH Forst in die Konzernstruktur KEvB wird die Wettbewerbsfähigkeit des KEvB gestärkt. Dies erfolgt über die Realisierung von Synergiepotenzialen insbesondere durch die

 

  • Erweiterung des Patienteneinzugsgebiets des KEvB, u.a. durch Verlegung von Patienten mit komplexen Erkrankungen vom KH Forst zum KEvB sowie durch die Etablierung von ambulanten Teilsitzen erfahrener KEvB-Ärzte am MVZ-Standort Forst (z.B. Neurologie),
  •                   überregionale Vernetzung der Gesundheitsversorgung z.B. in der Geriatrie und der Chirurgie,
  •                   Erweiterung und Stärkung der Telemedizin (z.B. Teleradiologie),
  • Erweiterung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten insbesondere von medizinischem Personal,
  • die gemeinsame Nutzung von Verwaltungsbereichen (z.B. Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, EDV),
  •                   Senkung von Einkaufskosten aufgrund Erhöhung und Bündelung des Einkaufsvolumens.

 

Durch die Beteiligung des KEvB am KH Forst kann zudem eine qualitativ noch höherwertigere Gesundheitsversorgung in Potsdam erbracht werden. Es besteht ein Zusammenhang zwischen der Anzahl der behandelten Fälle in einer Klinik bzw. einem Klinikverbund und dem Behandlungserfolg. Je mehr Fälle in einem Krankenhauskonzern behandelt werden, desto höher ist die Qualität der medizinischen Versorgung in den einzelnen Kliniken. Zudem führt der durch den Verbund mögliche Wissens- und Erfahrungsaustausch insbesondere zwischen dem medizinischen Personal, bspw. beim Aufbau einer Akutgeriatrie, auch zu einer Qualitätsverbesserung der medizinischen Versorgung in Potsdam.

 

Das öffentliche Interesse zur wirtschaftlichen Betätigung in der Stadt Forst (Lausitz), mithin der Bedarf der Landeshauptstadt Potsdam für die Potsdamer Bevölkerung, ergibt sich damit zum einen daraus, dass diese Qualitätsverbesserungen zu einer noch höheren Patientenzufriedenheit führen und Personalentwicklungsmöglichkeiten die Attraktivität der KEvB als Arbeitgeber steigern. Neben den Standortvorteilen sind diese o.g. Effekte wichtige Voraussetzungen, dem bereits anderswo bestehenden Fachkräftemangel im KEvB vorzubeugen.

 

Zum anderen wird der Erwerb des KH Forst es ermöglichen, das Patienteneinzugsgebiet des KEvB zu erweitern. Denn Patienten, die sich von Forst (Lausitz) bisher nach Berlin in medizinische Behandlung begeben haben, können in Potsdam behandelt werden. Diese Stärkung des KEvB kommt letztlich der Potsdamer Bevölkerung zugute. Das KEvB ist zur Erhaltung der eigenen Rentabilität, der Sicherung der Arbeitsplätze in Potsdam und zur fortdauernden Leistungserbringung gegenüber der Potsdamer Bevölkerung gehalten, sich den Herausforderungen der allgemeinen Entwicklungen in der Krankenhauslandschaft zu stellen. Hierzu leistet ein starker Verbund einen wichtigen Beitrag. Wichtige Zentralbereiche des KEvB-Konzerns am Standort Potsdam werden sich qualitativ und quantitativ verstärken; dies trägt auch zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Potsdam bei.

 

Bezüglich der Zusammenarbeit von Krankenhäusern hatte die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam mit Beschluss 12/SVV/0594 vom 30.01.2013 den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam aufgefordert, sich gemeinsam mit der Geschäftsführung des KEvB für eine engere Zusammenarbeit der kommunalen Krankenhäuser im Land Brandenburg einzusetzen, um die Vorteile eines kommunalen Unternehmens voll zum Tragen zu bringen.

 

Mit dem Erwerb von 51 % der Geschäftsanteile des KH Forst eröffnet sich für den Konzern KEvB nach dem erfolgten Erwerb von 74,9 % der Geschäftsanteile an der Klinik Ernst von Bergmann Bad Belzig gemeinnützigen GmbH im Mai 2013 nun eine weitere Möglichkeit, den o.g. Auftrag der Stadtverordnetenversammlung und die dadurch anvisierte strategische Ausrichtung des KEvB weiter zu entwickeln und umzusetzen.

 

Das KEvB kann mit dem Erwerb von 74,9 % der Geschäftsanteile der Klinik Ernst von Bergmann Bad Belzig gemeinnützige GmbH in 2013 sowie 100 % der Geschäftsanteile der Poliklinik Ernst von Bergmann GmbH (vormals: Gesundheitszentrum Potsdam GmbH) in 2006 bereits auf entsprechende Erfahrungen im Erwerb von Geschäftsanteilen und im Management zur Integration der Gesellschaften unter Nutzung der gegebenen Synergien und Skaleneffekte verweisen.

 

Kaufpreisermittlung und Ermittlung der Wirtschaftlichkeit

Im Vorfeld der Verhandlungen über den Erwerb der Anteile wurde im Juli 2013 eine Due Dilligence zur Beurteilung der aktuellen wirtschaftlichen Situation des KH Forst, der Ableitung des Kaufpreises und der Entwicklung der Wirtschaftlichkeit nach dem Erwerb der Geschäftsanteile durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt. Zudem wurde ein Prüfgutachten unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien bei der Umsetzung des Reorganisations- und Umstrukturierungsprogramms erstellt. Danach wird das KH Forst auch unter pessimistischen Annahmen (Pessimistic Case) bereits ab 2016 ein stabiles positives Jahresergebnis erreichen. Der Turnaround ist unter optimistischen Annahmen (Optimistic Case) bereits ab 2015 glich. Gleichzeitig wird dadurch auch eine positive Entwicklung des Eigenkapitals erwartet.

 

Die entsprechenden Auszüge aus oben genannten Berichten der Beratungs- bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Projekt Forst - Potenzialidentifikation und Businessplanung“ und „Überprüfung Kaufpreisangebot anhand Unternehmensbewertung“nnen von den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung im Bereich Beteiligungsmanagement der Landeshauptstadt Potsdam eingesehen werden.

 

Finanzielle Auswirkungenr die KEvB

Der vom KEvB angebotene Kaufpreis r 51 % der Geschäftsanteile der Stadt Forst (Lausitz) an dem KH Forst beträgt 2,0 Mio. € und soll aus dem Cashflow des KEvB finanziert werden.

Das KEvB wird darüber hinaus 0,5 Mio.  in Form einer Sacheinlage (Linksherzkathetermessplatz oder eine alternative Investition) bis zum 31.12.2016 sowie 0,5 Mio. € in Form von Managementleistungen oder einer Investition bis 24 Monate nach dem Übertragungsstichtag in sein künftiges Tochterunternehmen einbringen und ein Integrationsmanagement durchführen.

 

Gesetzliche Grundlage

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 22 entscheidet die SVV über Art und Umfang der Beteiligung der Unternehmen, an denen die Gemeinde mehr als ein Viertel der Anteile hält, an weiteren Unternehmen.

 

 

  1. Gesellschaftsvertrag der Lausitz Klinik Forst GmbH

 

Inhalt des Gesellschaftsvertragsentwurfes

 

Neben dem Kauf- und Abtretungsvertrag über die Geschäftsanteile wurde parallel der nach Vollzug des Vertrages zu schließende Gesellschaftsvertrag für die Lausitz Klinik Forst GmbH (Vorschlag zur Neubenennung des KH Forst) zwischen der Stadt Forst (Lausitz) als Verkäuferin und dem KEvB als Käuferin und damit als zukünftige Gesellschafterin der Lausitz Klinik Forst GmbH ausgearbeitet.

 

Dieser orientiert sich am Mustergesellschaftsvertrag der Landeshauptstadt Potsdam. Der neue Gesellschaftsvertrag der Lausitz Klinik Forst GmbH sieht insbesondere vor:

 

  • Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb und die Unterhaltung eines Krankenhauses, das der patienten- und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung durch Feststellung, Heilung, Linderung oder Verhütung einer Verschlimmerung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden sowie der Geburtshilfe dient und Leistungen der Rehabilitation durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen erbringt sowie durch den Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung älterer und/oder pflegebedürftiger Menschen. Ferner verfolgt die Gesellschaft den Zweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung, welcher insbesondere verwirklicht wird durch die Durchführung von Forschungsvorhaben, Lehr- und Studienveranstaltungen. Des Weiteren verfolgt die Gesellschaft den Zweck der Förderung der Berufsausbildung durch die Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten und der Aus- und Weiterbildung, vorzugsweise in Berufsfeldern, die der Gesellschaft und ihrer Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen.

 

  • Gegenstand des Unternehmens sind der Betrieb und die Unterhaltung eines Krankenhauses mit den Ausbildungsstätten, sonstigen Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben und ambulanten Einrichtungen insbesondere nach § 311 Abs. 2 bzw. § 95 SGB V sowie alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung unter Beachtung der Gemeinnützigkeit dienen.

 

  • Die Gesellschaft ist gemeinnützig. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

  • Organe der Gesellschaft sind der Aufsichtsrat, die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung.

 

  • Die Gesellschafterversammlung wird aus den Gesellschaftern KEvB, vertreten durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung des KEvB, und dem Gesellschafter Stadt Forst (Lausitz), vertreten durch den hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz), gebildet. Das KEvB hat den Vorsitz inne.

 

  • Angelegenheiten der Gesellschaft, die wichtige Interessen der Stadt Forst (Lausitz) betreffen, werden in der Gesellschafterversammlung der Krankenhaus Forst GmbH mit 2/3 Mehrheit getroffen. 

 

  •                   Der Aufsichtsrat soll aus acht Mitgliedern gebildet werden. Diesem gehören an:

 

-          der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam bzw. ein Beschäftigter der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzender des Aufsichtsrates,

 

-          der hauptamtliche Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz) bzw. ein Beschäftigter der Stadt Forst (Lausitz) als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates,

 

-          drei Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam,

 

-          zwei Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz),

 

-          der Vorsitzende des Betriebsrates der Lausitz Klinik Forst GmbH.

 

Beschlüsse des Aufsichtsrates werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (Oberbürgermeister der LHP oder ein Beschäftigter der Landeshauptstadt Potsdam). Der Einfluss der Landeshauptstadt Potsdam ist insbesondere mit der Sitz- und Stimmverteilung im Aufsichtsrat gewahrt.

 

Der Gesellschaftsvertrag der Lausitz Klinik Forst GmbH würde nur beschlossen werden können, wenn das KEvB tatsächlich Gesellschafter dieser GmbH würde, mithin nach Vollzug des Kauf- und Abtretungsvertrages.

 


Gesetzliche Grundlage

Gemäß § 13 Abs. 3 der Hauptsatzung der LHP entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über den wesentlichen Inhalt von Satzungen von Gesellschaften, an denen die LHP unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält. Wesentlicher Inhalt sind danach Firma und Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens, Betrag des Stammkapitals, Betrag der Stammeinlage, Regelungen zur Bildung und Besetzung von Aufsichtsräten und Beiräten, Regelungen über die Bestellung und Zuständigkeit von Geschäftsführern, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten und Beiräten.

 

Finanzielle Auswirkungen

Aus dem Gesellschaftsvertrag entstehen der Landeshauptstadt Potsdam keine finanziellen Aufwendungen. Die Notarkosten trägt die Gesellschaft.

 

Anlage: Gesellschaftsvertrag der Lausitz Klinik Forst GmbH

 

 

4. Erweiterung des Gesellschaftszweckes/-gegenstandes der KEvB

 

Aktuell gilt für das KEvB der Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 12. Mai 2009.

 

 

4.1. Erweiterungsbedarf aus der Gründung der Klinikum Westbrandenburg GmbH, dem Erwerb der Geschäftsanteile an der Klinik in Bad Belzig und aktuellen Vorgaben der Abgabenordnung  

 

Mit der Gründung der Klinikum Westbrandenburg GmbH (Beschluss der SVV vom DS Nr. 12/SVV/0695) und dem Erwerb der Geschäftsanteile an der Klinik in Bad Belzig (Beschluss der SVV vom DS Nr. 13/SVV/0042) ist eine Erweiterung des § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages des KEvB verbunden: Hierzu wurden mit der Kommuanlaufsicht Ergänzungen in § 2 Abs. 2 und 3 um den Betrieb weiterer Krankenhäuser in dem nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz in Verbindung mit dem Landeskrankenhausplan zugewiesenen Versorgungsgebiet“ und um „Leistungen der Rehabilitation, soweit diese Gegenstand zulässiger kommunaler Daseinsvorsorgeaufgaben sind, abgestimmt.

 

Seitens des Ministerium des Innern des Landes Brandenburg werden vorgenannte Erweiterungen als wesentliche Erweiterungen im Sinne des § 92 Abs. 5 BbgKVerf angesehen.

 

Den sich aus den Erweiterungen um den Betrieb weiterer Krankenhäuser in dem nach dem Krankenhausentwicklungsgesetz zugewiesenen Versorgungsgebiet .. und um „Leistungen der Rehabilitation ergebenden kommunalrechtlichen Vorgaben des § 92 Abs. 3 BbgKVerf wurde in Verbindung mit oben genannten Beschlussfassungen zur Gründung der Klinikum Westbrandenburg GmbH und den Erwerb der Geschäftsanteile an der Klinik in Bad Belzig nachgekommen. So wurden in den Vorlagen das besondere öffentliche Interesse der Erweiterung der wirtschaftlichen Betätigung und die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnungen dargelegt und ebenso gemäß § 92 Abs. 3 i.V.m. § 92 Abs. 5 BbgKVerf bezüglich der Erweiterung des Gesellschaftszweckes/-gegenstandes der KEvB im Vorfeld der Gründung der Klinikum Westbrandenburg GmbH und des Erwerbs der Geschäftsanteile an der Klinik in Bad Belzig Stellungnahmen von der Industrie- und Handelskammer Potsdam (IHK) eingeholt (siehe Anlagen).

 

Darüber hinaus wurden Anpassungen an die Anforderungen der Abgabenordnung vorgenommen (siehe anliegende Synopse). Seitens des Finanzamtes Potsdam Stadt wurde mit Schreiben vom 14.10.2013 für die vorgenannten Änderungen bestätigt, dass „die formellen Voraussetzungen zur Gewährung der Gemeinnützigkeit erfüllt sind“.

 

 

4.2. Erweiterungsbedarf aus dem Kauf von Geschäftsanteilen des KH Forst  

 

Mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen am KH Forst ist ebenso eine Erweiterung in § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages des KEvB erforderlich und zwar um den Betrieb des Krankenhauses in Forst (Lausitz)“.

 

Auch diese Erweiterung wird seitens des Ministerium des Innern des Landes Brandenburg als eine wesentliche Erweiterung im Sinne des § 92 Abs. 5 BbgKVerf angesehen.

Die wesentliche Erweiterung des Unternehmensgegenstandes steht der Unternehmensgründung gleich und ist gemäß § 100 BbgKVerf gegenüber der Kommunalaufsicht anzeigepflichtig. Mit der nach SVV-Beschlussfassung zu erfolgenden Anzeige gegenüber der Kommunalaufsicht sind - zum Teil in dieser Beschlussvorlage bereits enthaltene  - Nachweise zur Einhaltung der kommunalrechtlichen Vorgaben zu erbringen.

 

Die Beschlussfassung über die Erweiterung um den „Betrieb des Krankenhauses in Forst (Lausitz steht unter dem Vorbehalt einer Erklärung der Kommunalaufsicht über die Kommunalverfassungskonformität und wird mit dem Finanzamt vorabgestimmt.

 

Gesetzliche Grundlage

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 21 entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Änderung des Unternehmenszwecks bzw. - gegenstandes von Eigengesellschaftern der Gemeinde (hier KEvB) und darüber hinaus gemäß § 13 Abs. 3 der Hauptsatzung der LHP über den wesentlichen Inhalt von Satzungen der Eigengesellschaften der LHP.

 

Finanzielle Auswirkungen

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine finanziellen Aufwendungen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Keine

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Anlagen

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