Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0083

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Beschluss 13/SVV/0235 vom 06.05.2013 gliedert sich in drei Aufgabenstellungen:

      r die ehemalige Polizeiwache Babelsberg soll an einem Ersatzstandort gemeinsam von Polizei und Ordnungsamt eine Sprechstunde vor allem für die Babelsberger Bürger gehrleistet werden.

      Es soll eine Weiterentwicklung der SIKO zu einer örtlichen KKV-Kommission gemäß Innenministererlass durch den Ausbau der konzentrierten Aktion „Kommunale Kriminalitätsverhütung (KKV) erfolgen.

      Durch vorgeschlagene Maßnahmen soll eine größere Präsenz des Ordnungsamtes erreicht werden.

 

Begründet wird dies u.a. mit der steigenden Anzahl von Kriminalitsdelikten und dem sich daraus ergebenden Sicherheitsgefühl.

 

Der polizeilichen Kriminalitätsstatistik ist jedoch zu entnehmen, dass insgesamt die Zahl der erfassten Straftaten 2012 deutlich zurück gegangen ist.

Lediglich bei den Wohnungseinbruchsdiebstählen ist eine deutliche Steigerung zu verzeichnen.

 

 

Aufgaben und Organisation der Polizei- und Ordnungsbehörden in Brandenburg

Bevor auf konkrete Vorschläge eingegangen wird, sind grundsätzliche Ausführungen zu Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen Polizei und Ordnungsbehörden notwendig.

Sowohl den Polizei- als auch den Ordnungsbehörden ist die Aufgabe der Gefahrenabwehr übertragen worden. Die Aufgabe der Gefahrenabwehr wird von den allgemeinen und besonderen Polizei- und Ordnungsbehörden zugleich umfassend und überschneidungsfrei wahrgenommen. Nur ausnahmsweise existieren parallele Zuständigkeiten.

Hierzu wird auf § 1 des Brandenburgischen Polizeigesetzes (BbgPolG) und auf § 1 des Brandenburgischen Ordnungsbehördengesetzes OBG verwiesen, wo die Aufgaben der Polizei und Ordnungsbehörden im Einzelnen geregelt sind.

(Anlage 1: Gesetzestext)

Danach ist Gefahrenabwehr grundsätzlich Angelegenheit der Ordnungsbehörden. Die Polizei ist hier nur subsidiär zuständig, wenn nicht eine besondere Eilbedürftigkeit für das Handeln angezeigt ist.

Diese gemeinsame Aufgabe verlangt jedoch Arbeitsteilung und Abgrenzung.

Klar abgegrenzt gegenüber den Ordnungsbehörden ist die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten. Sie  liegt nach § 1 Satz 2 BbgPolG, allein in der Zuständigkeit der Polizei.

Die Zuständigkeitsabgrenzungen müssen entsprechend der gesetzlichen Regelungen an den inhaltlichen Aufgaben und Anforderungen erfolgen. Personelle Reduzierungen auf der einen Seite dürfen nicht zu einer Aufgabenverschiebung auf der anderen Seite führen.

Die Übertragung von polizeilichen Aufgaben auf MitarbeiterInnen der Ordnungsbehörden verbietet sich aufgrund der unterschiedlichen Ausbildungsstandards und anforderungen und aus der daraus abzuleitenden unterschiedlichen Einordnung im öffentlichen Tarif- bzw. Besoldungssystem.

(Anlage 2: Gegenüberstellung der Ausbildungsinhalte und -anforderungen)

Bei der Organisation des städtischen Ordnungsamtes muss sich die Landeshauptstadt Potsdam an den gesetzlichen Aufgaben, den Bedürfnissen der Bevölkerung und den finanziellen Rahmenbedingungen (Abwägung zu anderen gesamtstädtischen Anforderungen) orientieren.

Eine Weiterentwicklung der SIKO als KKV-Kommission wird nur dann als sinnvoll erwiesen wenn Einigkeit darüber besteht, wie die Schnittmengen zwischen Kommune und Polizei konkret in Potsdam definiert werden. Wenn die Aufgaben und deren Arbeitsteilung incl. der wichtigen Beteiligung der Bürgerschaft geklärt sind, kann in einem weiteren Schritt die Organisationsumsetzung verbindlich geklärt wissen.

Realisierung eines 24h-Einsatzes der Inspektoren im Außendienst

Gewünscht wird auch in Potsdam ein adäquater Einsatz der InspektorInnen des Außendienstes rund um die Uhr, an 7 Tagen in der Woche.

Die InspektorInnen innerhalb der Arbeitsgruppe Außendienst versehen ihren Dienst zurzeit innerhalb eines Zweischichtsystems.

Nach Recherche innerhalb Brandenburgs konnten keine Ordnungsbehörden ermittelt werden, die durchgängig an sieben Tagen in der Woche jeweils 24 Stunden im Einsatz bzw. erreichbar sind.

(Anlage 3: Übersicht zu den Dienstzeiten des Außendienstes der kreisfreien Städte Brandenburgs und von Magdeburg)

Die Sicherstellung eines 24 h Dienstes, vor allem in den Nachtstunden würde ausgehend von der Stellung einer MitarbeiterIn des Außendienstes, den Ausbildungsvoraussetzungen und der nicht auszuschließenden Risikenr Leib und Leben bei der Durchführung von Nachtschichten neben den Fachkenntnissen zwingend eine Einsatzausbildung erforderlich machen.

Im Rahmen der Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung wird ab 2014 die Einstellung von 8 zusätzlichen InspektorInnen in der Landeshauptstadt realisiert.

Damit sind Änderungen im Organisationsablauf des Inspektionsaußendienstes möglich.

Es wird deshalb vorgeschlagen, die zurzeit praktizierte Dienstzeitenregelung des Außendienstes saisonal wie folgt zu erweitern:

 

Sommersaison              Montag – Freitag                            06:00 Uhr – 22:00 Uhr

(April-Oktober)              Samstag                                          09:00 Uhr – 19:00 Uhr

                                                        Sonn-/Feiertag                            09:00 Uhr – 19:00 Uhr

 

Wintersaison                            Montag – Freitag                            07:00 Uhr – 21:00 Uhr

(November-März)              Samstag                                          09:00 Uhr – 19:00 Uhr

                                          Sonn-/Feiertag                            09:00 Uhr – 19:00 Uhr

 

Zur Umsetzung dieses Dienstzeitregimes und zur Gewährleistung der Erfüllung von Sonderaufgaben (Fundtiere, Einsätze zu Veranstaltungen, Unterstützung bei der Durchsetzung der Hundehalterverordnung) muss die Organisationsstruktur innerhalb des Bereiches Allgemeine Ordnungsangelegenheiten verändert werden.

Gleichzeitig soll ein Team von InspektorInnen mit Sonderaufgaben gebildet werden, dass neben den Aufgaben aus dem Fundtierbereich und der Hundehalterverordnung auch bei Veranstaltungen im Stadtgebiet bzw. bei Jugendschutzkontrollen u. ä. des Gewerbeamtes unterstützend tätig wird.

Diese Maßnahmen führen letztlich auch zu einer Steigerung der Präsenz des Außendienstes in der Öffentlichkeit und gewährleisten eine qualitätsgerechte Erfüllung der gestellten Aufgaben.

Die entsprechenden Organisationsverfügungen sind vorbereitet und werden für die erforderlichen Beteiligungsverfahren weitergeleitet.

Permanente Ansprechstellen

Als Info-Center für Informationen oder schnelle Hilfeleistung stehen

die Polizei                                           Rund-um-die-Uhr,

die Feuerwehr  ebenfalls               Rund-um-die-Uhr und

das rgertelefon D 115               wochentags von 08:00 18:00 Uhr zur Verfügung.

Die Einsatzzentrale des Außendienstes ist zu den Dienstzeiten (einschließlich Wochenende) immer für Auskünfte, Anzeigen und Beschwerden erreichbar.

Es ist rechtlich geregelt, dass außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes die Zuständigkeit subsidiär auf die Polizei übergeht.

Damit ist eine „permanente“ AnsprechpartnerIn für Bürgeranliegen vorhanden. Diese wird wiederum in ihrem Ermessen zum jeweiligen Einsatz entsprechende Prioritäten setzen.

Am Rande sei darauf verwiesen, dass durch organisatorische Änderungen im Dienstablauf im Umkehrschluss auch RevierpolizistInnen in ihrem Zuständigkeitsbereich nachts unterstützend tätig sein könnten. Dies umso mehr, da es sich hier um BeamtInnen mit entsprechender Ausbildung handelt.

Einsatzgebiete und stadtteilbezogene AnsprechpartnerIn

Innerhalb des Gebietes der Landeshauptstadt arbeiten die InspektorInnen des Außendienstes langjährig innerhalb von Wirkungsbereichen. Je nach Bedeutung, touristischer Frequentierung, Anzahl der öffentlichen Einrichtungen u. ä. wurde eine entsprechend erforderliche Anzahl von InspektorInnen zugeordnet. (Anlage 4)

In diesen Wirkungsbereichen werden die InspektoInnen tätig. In zahlreichen Bereichen existieren seit Jahren enge Kontakte zu den dortigen Bürgerinitiativen. So z. B. in Drewitz, Waldstadt und am Schlaatz. Hier werden Informationen ausgetauscht und auf Einladung auch an Bürgerversammlungen teilgenommen.

 

Vor einigen Jahren wurde der Versuch unternommen, in den einzelnen Wirkungsbereichen gemeinsam mit der Polizei regelmäßig an bekannten Standorten (vor allem in den neuen Ortsteilen) Sprechstunden einzurichten. Da dies nicht angenommen wurde, wurden die Sprechstunden nicht mehr durchgeführt und dafür auch keine Sach- und Personalkapazitäten mehr eingesetzt.

 

Ersatzstandort Wache Babelsberg

Seit dem 24. Juli 2013 wird wieder eine gemeinsame Sprechstunde mit der Polizei durchgeführt. Hierfür stehen in Babelsberg Räume in der Tuchmacherstraße 38 zur Verfügung.

Jeweils

montags und freitags               von               10:00 - 17:00 Uhr sowie

dienstags                             von               11:00 - 17:00 Uhr

 

stehen eine MitarbeiterIn des Außendienstes und eine RevierpolizistIn als AnsprechpartnerIn zur Verfügung.

Zurzeit beschränken sich die wenigen Anliegen/Hinweise, die an die MitarbeiterInnen des

Ordnungsamtes herangetragen werden, auf Hinweise z.B. zu Müllablagerungen, Parkver

halten und Anliegerpflichten. Während der 3 Sprechtage wird jeweils eine InspektorIn ge-

bunden.

 

Gemeinsame Streifen mit der Polizei/RevierpolizistInnen

Seit vielen Jahren führen die AußendienstinspektorInnen gemeinsam mit den PolizeibeamtInnen Kontrollen durch.

Schwerpunkte sind dabei Kontrollen zur Stadt- und Hundehalterverordnung sowie Kontrollen zu Sondernutzungen von Verkehrsflächen (z. B. Baustellen, Außenbestuhlung von Gaststätten) und natürlich auch Kontrollen des ruhenden Verkehrs.

Bei besonderen Schwerpunkten z. B. bei Veranstaltungen gibt es auf beiderseitige Anforderung Unterstützung.

Bei bestimmten Sachbezügen wie z.B. Jugendschutz- und Alkoholkontrollen werden Kontrollen ebenfalls mit der Polizei abgestimmt und durchgeführt.

Im Rahmen der Unterstützung und Zusammenarbeit finden regelmäßige Abstimmungen mit der Polizeiinspektion und den RevierpolizistInnen statt.

Einsatz mit Fahrrädern

Ausgehend von den positiven Ergebnissen des Einsatzes einer „Fahrradstaffel“ bei der Polizei in Potsdam, wurde in den letzten Jahren ein Fahrradeinsatz im Außendienst mehrfach eingehend thematisiert.

Insbesondere die jüngeren MitarbeiterInnen im Außendienst könnten sich die Nutzung eines Fahrrades unter bestimmten Bedingungen vorstellen.

hrend es beim Einsatz der Fahrradstaffel bei der Polizei gerade um die Einwirkung zu verkehrsgerechtem Verhalten bei Radfahrern geht, steht die Nutzung von Fahrrädern im Inspektionsaußendienst als Fortbewegungsmittel für eine möglich effiziente Dienstverrichtung und universelle Einsetzbarkeit im Focus.

 

Die Vorteile liegen besonders im städtischen Bereich u. a.

  • in der höheren Flexibilität,
  • der Unabhängigkeit von Fahrstraßen (Stau) und
  • der Umweltfreundlichkeit.

 

Die Nachteile liegen aber im Aufgabenspektrum einer AußendienstmitarbeiterIn. Hier stehen

  • die Überwachung des ruhenden Verkehrs, 
  • die sonstigen Ermittlungen zu Stadtordnung, Hundehalterverordnung und spezialgesetzlichen Vorschriften und
  • Gefahrenabwehrmaßnahmen

im Mittelpunkt des Handelns.

Dennoch könnte der Einsatz von Fahrrädern außerhalb des genannten Aufgabenspektrums unter bestimmten Voraussetzungen zum Tragen kommen:

r die InspektorInnen wären

  • personengebundene Fahrräder einschließlich Fahrradhelm (Arbeitsschutz und Vorbildwirkung),
  • eine personengebundene Sonderbekleidung für RadfahrerInnen (einschließlich Wetterschutz) und
  • geeignete Umkleide- und Sanitäreinrichtungen (Trockenräume für Bekleidung, Dusch-/Waschräume).

bereit zu stellen. Der finanzielle Aufwand pro MitarbeiterIn würde bei mindestens 2.500 € liegen. (ca. 1.500 € Fahrrad und ca. 1.000 € Schutzkleidung)

 

Anlage 1:

Auszüge Gesetzestext

 

Anlage 2:

Ausbildungsstandards und Personalkosten

 

Anlage 3:

Vergleich Dienstzeiten mit anderen Behörden

 

Anlage 4:

Wirkungsbereiche/Einsatzgebiete in der Übersicht

 

 

 

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Erläuterung

 

13/SVV/0235                            1

Stand 14.01.2014

 

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Anlagen

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